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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Heit, wie die Gesetzvorlage es hinstellt, um deswillen nicht für richtig und entsprechend, weil ich den Zwang der Bie tung von Ehre nur dem Vorgesetzten gegenüber anerkenne. Es müßte daher ein Unterschied gemacht werden, in wel chem Falle und. welchem Richter man Ehre bieten müsse. Der Unterrichter ist nicht der Vorgesetzte des Sachwalters, er hat daher an sich diesen Anspruch nicht. Ueberhaupt muß die Erbietung von Ehre Jedes Ermessen überlassen sein. Es muß Jedermann freistehen, zu beurtheilen, ob er Jeman dem Ehre zu bieten hat oder nicht. Die gewöhnlichen Um- gangsformen muß Jeder, also auch der Sachwalter beobach ten; aber Ehre zu bieten muß in seiner Wahl stehen, daher auch ihm freistehcn, ob er sie dem Richter bieten will oder nicht. Abg. v. Erie gern: Dasjenige, was von dem Herrn Abg. v. Nostitz bemerkt wurde, ist in einer Beziehung ge wiß sehr wichtig. Ich würde daher den Ausdruck „Rück sichtnahme" gern fallen lassen, wenn es gelange, das Wort „Ehrerbietung" beizubehalten. Wenn aber statt „Ehrer bietung" der Ausdruck „Achtung" gesetzt werden soll, so ist es unumgänglich nothwendig, daß wegen des äußern Ver haltens noch irgend ein Beisatz erfolge. Denn es wird das Wort „Achtung" immer nur den Ausdruck einer innern Empfindung bezeichnen, mithin keine Vorschrift darüber geben, in welcher Form sich diese Empfindung geltend machen soll. Nun will ich sehr gern zugeben, daß man im Allgemeinen voraussetzen kann, daß gegen den Anstand von Seiten der Sachwalter nicht verstoßen werden wird. Es ist aber schon bei anderer Gelegenheit mit Recht aus gehoben worden, daß gesetzliche Bestimmungen nicht immer blos da gegeben werden, wo man im Allgemeinen bei allen Mitgliedern eines Standes eine Bestimmung für nöthig erachtet, sondern sie sind auch dazu da, um den Ausschrei tungen Einzelner vorzubeugen. Es liegt aber, wenn man diesen Gesichtspunkt scharf ins Auge faßt, dem ganzen Zu sammenhänge nach außerordentlich nahe, daß, wenn man auf der einen Seite dazu ermahnt, mit Freimuth aufzu treten, man auch den Gegensatz näher bezeichnet. Nach Alledem halte ich es für durchaus nothwendig, daß, wenn der Ausdruck „Ehrerbietung" mit „Achtung" vertauscht wird, dann auch noch hinsichtlich des äußern Verhaltens der Rücksichtnahme gedacht wird. Abg. vr. Platzmann: Ich kann mich der Bemerkung nicht enthalten, daß, wenn man das Wort „Ehrerbietung" so spaltet, wie es der geehrte Abg. Sachße gethan hat, dann doch der Begriff eine etwas andere Färbung erhält, als er ursprünglich und nach dem Sprachgebrauche hat. Ebenso erlaube ich mir zu bemerken, daß man, im Gegen sätze zu einer Aeußerung, die vorhin von einem andern ge- shrten Abgeordneten gehört wurde, daraus, daß das Wort Rücksichtnahme absichtlich gestrichen wird, auch wohl schließen könnte, daß einer gewissen Rücksichtslosigkeit der Weg frei gelassen werden solle. Uebrigens halte ich die Sache nicht von so großem Gewicht und da dies der Fall ist, werde ich für die Regierungsvorlage stimmen. Präsident vr. Haase: Der Abg. Sachße hat zum vierten Male ums Wort gebeten, will ihm die Kammer zum vierten Male das Wort ertheilen? — Ist genehmigt. Abg. Sachße: Ich will keineswegs den Streit über die Höflichkeitsformeln fortsetzen, etwas Anderes ist es, was ich bemerken wollte. In den Motiven zu §. 12 ist gesagt: „Ist indessen das bürgerliche Recht und insbesondere auch der bürgerliche Proceß in der Maße geordnet, daß Jeder, welcher gerechte Sache hat, erwarten kann, daß er sicher, schnell und ohne Kosten, oder doch ohne unver- hältnißmäßige Kosten, zu seinem Rechte gelangen werde, dann fallen die Gründe weg, aus welchen zeither den Parteien die Gütepflegung aufgedrungen wurde." Diese Motiven sind uns wohl um ein Jahrzehnt vor aus. Von einer schnellen Rechtspflege kann wohl bei uns die Rede nicht sein, so lange Rechtssachen bei den Mittlern und höhern Instanzen ein halbes Jahr, ein Jahr oder auch 15 Monate liegen. Da auf der einen Seite den Sachwaltern zuk Pflicht gemacht wird, die ihnen aufgetragenen Geschäfte schnell zu besorgen, so muß auf der andern Seite auch Seiten der Regierung darauf Bedacht genommen werden, daß diesem unleidlichen Zustande ein Ende gemacht wird, denn die Spruchsachen werden nicht durch die Sachwalter verzögert, sondern sie werden dadurch verzögert, daß sie in höhern Instanzen liegen bleiben. Ich bin weit entfernt, den bei den höhern Instanzen Angestellten irgend welchen Vorwurf zu machen, ich weiß, daß sie eine angestrengte, ia aufreibende Khatigkeit entwickeln. Dieser Mangel muß in dem Organismus liegen, entweder darin, daß die Dekonomie in den höhern Instanzen nicht gehörig eingerichtet ist, oder daß zu wenig Arbeitskräfte angestellt sind. Ist Letzteres der Fall, so würde das hohe Justizministerium die Kam mern gewiß bereitwillig finden, irgend welche Summen zu bewilligen, wenn sie nur zu dem Zwecke verlangt werden, daß die höhern Behörden mit Hilfe vermehrter Arbeits kräfte die ihnen aufgetragenen Geschäfte gehörig besorgen können. Staatsminister vr. v. Zschinskn: Das Justizmini sterium ist der Ansicht, daß es der Arbeitskräfte bei allen Behörden genug giebt; es wird aber Veranlassung nehmen, dem gerügten Uebel näher nachzuspüren und die geeignete Abhilfe zu treffen wissen. Präsident vr. Haase: Wünscht noch Jemand über diesen Paragraphen zu sprechen? Es scheint nicht so, ich gebe daher dem Herrn Referenten das Wort. Referent Abg. v. König: Es haben sich zahlreiche Red ner für und wider die Beibehaltung des Wortes „Rücksicht nahme" vernehmen lassen. Meine hochgeehrten Herren, ich gehöre zur Minorität und bin daher der Ansicht gewesen,
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