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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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daß es besser sei, das gedachte Wort im Entwürfe zu belas sen; ich bin der Ansicht gewesen, daß zwischen Achtung und Rücksichtnahme insofern ein Unterschied stattfande, daß der eine Ausdruck den andern nicht überflüssig mache. Achtung bezieht sich mehr auf das Innere, auf die Gesin nung, Rücksichtnahme auf das äußere Auftreten und Be nehmen. Es ist eingewendet worden, das Wort „Rück sichtnahme" sei vieldeutig, und es könne demselben ein zu weit gehender Sinn untergelegt werden. In der Verbin dung aber mit Achtung wie es hier gebraucht ist, und im Zusammenhänge mit den Bestimmungen, welche voraus gehen, scheint mir, daß ein solcher Mißbrauch nicht zu be fürchten sein dürfte. Der ganze Paragraph enthalt Man ches, was sich mehr fühlen als vorschreiben laßt, und es ist von einem geehrten Redner, wie ich glaube, sehr mit Recht darauf hingewiesen worden, daß Rücksichtnahme im äußern Benehmen von der einen Seite auch von der an dern Seite dieselbe Rücksichtnahme nach sich zieht, und daß man daher nicht leicht fürchten dürfe, in dieser Be ziehung zu weit zu gehen. Für das Wort Ehrerbietung, dagegen werde ich etwas nicht sagen. Es ist von der De putation bereits auf Beibehaltung dieses Wortes nicht be standen worden. Eben so wenig habe ich nöthig, zu Gun sten des Zusatzes in Betreff der Stiftung von Vergleichen, welcher von der Deputation beantragt worden ist, etwas zu sagen und denselben in Schutz zu nehmen, da man ihn von keiner Seite angegriffen hat. Unberührt lassen kann ich jedoch nicht den anderweit geäußerten Ausdruck des Mißfallens über die Spruchbehörden, und namentlich über die höhern Instanzen wegen der ihnen beigemessenen Ver zögerung der Rechtssachen. Es ist von dem geehrten Vor stand der ersten Deputation neulich schon auf mehrere Ur sachen, welche dabei mitwirken, hingewiesen worden; ganz besonders muß ich aber auch für diese gedachten Behörden in Anspruch nehmen, was der betreffende geehrte Redner selbst geäußert hat, daß nämlich die Mitglieder derselben in der That eine aufreibende Thätigkeit zu entwickeln ha ben. Es dürften bei keiner andern Art von Behörden so fortwährend nur anstrengende, und den Geist ermüdende Arbeiten vorkommen, als gerade bei ihnen, und der Erfolg namentlich bei dem höchsten Gerichtshöfe spricht dafür, in dem bei dem letztem in wenig Jahren vier Todesfälle und mehrfache schwere Erkrankungen eingetreten sind, woran anhaltende und übermäßige geistige Anstrengung einen nicht geringen Antheil gehabt hat, was zu sagen wohl genü gen wird, damit auf die Mitglieder dieser und der ihr zunächst stehenden Behörden nicht der ungerechte Schein der Unthätigkeit von irgend einer Seite geworfen werde. Präsident vr. Haase: Der Abg. Koelz gehört zur Majorität der Deputation, und hat unter Bezugnahme auf Z, 68 der Landtagsordnung das Schlußwort sich erbeten. Abg- Koelz: Ich habe wohl kaum nöthig im Namen und zu Ehren der Majorität zu bemerken, daß sie mis Weglassung des Wortes „Rücksichtnahme", durchaus nicht die' Absicht, gehabt hat, für den Sachwalterstand das Recht der Rücksichtslosigkeit in Anspruch nehmen zu wollen. Man kann sich vollständig mit den Ansichten des Abg. v. Nostitz- Drzewiecki einverstanden erklären, wenn er sagte, er ver lange, daß der Sachwalter die Formen ;dcr Humanität im Umgänge mit den Behörden beobachte. Dieselbe Ansicht ist die meinige und ich glaube auch die Ansicht meiner Collegen in der Majorität, aber eben weil wir das Wort „Rücksichtnahme" in diesem Sinne aufgefaßt haben, glauben wir, daß es in dem Worte „Achtung" aufgeht. Sobald aber das Wort: „Rücksichtnahme" in einem weitern Sinne gedeutet werden soll, müssen wir dringend wünschen, daß es in Wegfall gebracht werde, weil wir außerdem auf den Standpunkt gelangen, den der Abg. vr. Hertel sehr richtig, bezeichnet hat. Mit dem Vorstande der Deputation und dem Referenten rechte ich nicht weiter, sie wissen, daß wir uns lebhaft über den Gegenstand in der Deputation unterhalten haben und dennoch zu keiner Einigung ge langt sind. Präsident vr. Haase: Meine Herren! Bei den vor liegenden Paragraphen sind im Bericht drei Modifikationen vorgeschlagen worden. Die erste besteht darin, daß nach den Worten, „so wenig kostspielig als möglich auszuführen" die Worte eingeschaltet werden sollen: „die gütliche. Beilegung von Streitsachen in geeigneten Fällen zu befördern". Ich frage, ob die Kammer' diese Einschaltung beschließe? — Einstimmig Ja. Ferner hat die Deputation vorgeschlagen, das Wort? „Ehrerbietung" mit dem Worte „Achtung" zu ver tauschen. Ich frage, ob auch hierin die Kammer den Ansicht der Deputation beitrete? — Gegen drei Stimmen bejaht. Endlich meine Herren, was die dritte Modifikation be trifft, so wird diese nur von der Majorität der Deputation vorgeschlagen. Die Majorität will nämlich die Worte: „Rücksichtnahme und" aus dem Paragraphen weg lassen, während die Minorität ihre Beibehaltung befür wortet. Ich frage die Kammer zunächst, ob sie dem Antrag der Majorität beitrete? — Gegen 15 Stim men angenommen. Nunmeht frage ich, nimmt die Kammer den §. 12 mit den dabei beschlossenen Modifikationen an? — Einstimmig angenommen. Referent Abg. v. König: §- 13. Der Advocat ist gehalten, in der Regel Jedem, welche« ihn darum ersucht, seinen Rechtsbeistand zu gewähren. Die Motiven lauten:
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