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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Abg. Koch: Ich habe nur auf die Bemerkung des Herrn Staatsministers etwas zu erwidern. Es besteht auch in den Gerichten die Einrichtung, daß Concessionsgesuche und dergleichen Sachen von geringerm Belange zusammen geheftet werden, mögen sie auch die verschiedensten Personen betreffen. Es entsteht dadurch meines Wissens keine Un ordnung, und ich glaube, es darf dem Sachwalter nicht mehr zugemuthet werden, als den Gerichten zur Pflicht ge macht wird. Staatsminister Di. v. Zschinsky: Ich habe zu er widern, daß hierunter ein sehr großer Unterschied ist zwischen Advocaten und Gerichten. Die Advocaten haben die Pri vatacten herauszugeben, die Gerichte dagegen haben eine solche Verpflichtung nicht in Bezug auf die Schriften, welche bei ihnen eingereicht werden. Abg. vr. Arnest: Ich habe mir das Wort erbeten, um einige Umstände, die der geehrte Abg. v. Nostitz aus gesprochen hat, zu berichtigen. Es schien mir derselbe davon auszugehen, daß nach dem von der Deputation vorge schlagenen Zusatze es möglich sei, daß der Sachwalter auf einen Bogen verschiedene Angelegenheiten schreibe. Das wird schwerlich jemals von einem Sachwalter geschehen, sondern es handelt sich einfach blos darum, wie auch im Deputationsberichte angedeutet worden ist, daß einzelne Sachen, die einen und denselben Betreff haben, zusammen in einen Band kommen können. Beispielsweise, wenn für einen Clienten eine Rügenschrist gemacht wird, die noch keinen ganzen Bogen Concept füllt, und für einen Andern ebenfalls eine, die noch keinen ganzen Bogen füllt, so werden diese beiden Bogen in ein Aktenstück nach einan der eingeheftet und auf das Aktenstück geschrieben: De- nunciationsklage oder Rügensachen, oder wie man es sonst benennen will. Kommt nun der Client und tritt der Fall ein, daß er das Concept haben will und soll, so kann er es bekommen, weil es einzeln eingeheftet ist. Dies ist gemeint, nicht aber, daß Verschiedenes auf einen Bo gen geschrieben werden soll. Staatsminist.er vr. v. Zschinsky: Es kann allerdings in der Weise gemacht werden, wie der Abg. vr. Arnest eben sagte und ich bin überzeugt, daß cs von vielen Advocaten so gehalten wird. Ich bezweifle aber nur, ob das so be stimmt in dem Abänderungsvorschläge ausgedrückt wird, und derselbe Zweifel ist auch dem Abg. v. Nostitz beige gangen. Präsident vr. Haase: Es scheint mm, daß ich die Debatte für geschlossen erklären könne, ich schließe sie also hiermit und überlasse dem Herrn Referenten, ob er noch zum Schluß Etwas hinzuzufügen nöthig erachtet. Referent Abg. v. König: Ich habe nichts weiter zu bemerken. Präsident vr. Haase: Meine Herren, die Deputation weicht von dem Entwürfe in zwei Punkten ab. Die De putation will nämlich erstlich den Eingang des §. 22 abge ändert wissen und sodann noch am Schluffe desselben einen Zusatz hknzufügen. Die Abänderung besteht darin, daß §. 22 im Eingänge so lauten soll: „Der Advocat ist verbunden, über die ihm aufge tragenen Geschäfte Acten, und zwar in der Regel für jede Partei gesondert, in chronologischer Ordnung zu halten," und ich frage, ob die Kammer in dieser Fassung den Eingang des §. 22 annehme? — Gegen 21 Stim men ist der Antrag, den die Deputation vorgeschlagen hat, angenommen. Ferner: Nimmt die Kammer auch den Zusatz an, welchen die Deputation beantragt hat, und welcher so lautet: „In Sachen von geringerm Belange genügt es, wenn die erforderlichen Nachweisungen dem Gegenstände nach zusammengestellt und aufbewahrt werden." Ebenfalls angenommen. Endlich frage ich: Nimmt die Kammer nun den §.22 mit diesen beschlossenen Abänderungen und Zusätzen an? — Gegen 8 Stimmen: Ja. Meine Herren, wir werden nun heute die Berathung über den vorliegenden Gesetzentwurf nicht weiter fortsetzen, da noch von dem Herrn Vicepräsidenten Vortrag in Bezug auf die zu dem Gesetzent wurf, das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden rc. betreffend, eingegangenen Petitionen zu erstatten ist. Ich würde nun die Kammer fragen, ob sie den soeben erwähnten Bericht von dem Herrn Vice präsidenten sich wolle vortragen lassen? — Ich darf also meine Herren, Ihre Genehmigung dazu annehmen. Ich ersuche den Herrn Vicepräsidenten, uns den Vortrag zu geben. Referent Wicepräsident vr. Braun: Der Lheil des Berichts, dessen Vorlesung vorhin beschlossen wurde, lautet folgendermaßen: Schließlich ist noch der Petitionen Erwähnung zu thun, die in Sachen der vorliegenden Jagdfrage bei der Kammer eingelagt sind. Dahin gehören: 1) Die Petition Johannen Christianen verw. Winter aus Oberhohndorf, um Jntcrcessr'on der Stande zu dem Zwecke, daß sie, Petentin, die von ihrem Ehemann und Erblasser an den Staatsfiscus im Betrage von 2,300 Lha- ler für die volle Jagdqerechtkgkeit auf den Fluren des Dorfes Langenreinsdorf bezahlten Kaufgelder zurückerhalte, nachdem diese Jagdgercchtigkekt infolge der Grundrechts aufgehoben worden; 2) eine dergleichen Emil Konstantin Möllers, Besitzers des Ritterguts Jägerhof, um Rückgabe seines frühem Jagd rechts auf den Fluren der Stadt Schellenberg und der
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