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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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auf ein Jahr auszuschreiben ohne Zustimmung der Kam mern, wahrend doch diese hier versammelt sind, nach außen hin einen Übeln Eindruck machen mußte. Es ist diese Wahrnehmung auch gewiß nicht zu verkennen gewesen. Es ist hierbei Zweierlei, wie ich glaube, in Erwägung zu ziehen, wie auch von dem Herrn Minister hervorgehoben worden ist, nämlich das formelle Recht der Regierung und dann das thatsächliche Vorgehen, die materielle Seite der Frage. Das formelle Recht der Regierung ist unzweifel haft; nach der Verfassungsurkunde hat die Regierung ge genwärtig das von ihr ausgeübte Recht und es steht den Kammern kein Einspruch zu. Daß in der Weise, wie es ge schehen ist, dieVerfassungsurkunde abgeändert worden ist, habe ich immer zu beklagen gehabt. Es ist unbezweifelt, daß die Lücke, welche sich in der Verfassungsurkunde vorfand, für den Fall, daß die Kammern die Steuern weder bewil ligten noch verweigerten, einer Ausfüllung bedurfte; allein ich glaube, es hatte das in einer Weise geschehen können, welche mehr, als es gegenwärtig der Fall ist, die ständischen Rechte gewahrt hätte, und es wird in Frage kommen kön nen, ob es denn doch nicht in der Obliegenheit der Kam mern liege, eine Abänderung in dieser Beziehung zu bean tragen. Materiell, muß ich bekennen, daß ich, so lange ich die Ehre habe in diesem Saale zu sitzen, immer mehr mich der Ueberzeugung zugeneigt habe, daß ein Steuer-Provi sorium das kleinere unter den beiden Uebeln ist, nämlich entweder das Budget zu früh aufzustellen und in zu kurzer Zeit durch die Kammern zu führen oder ein Provisorium auf ein Jahr stattsinden zu lassen, wobei alle Ausgaben, unter der Verantwortlichkeit der Regierung allein, vor sich gehen. Es ist diese Frage in diesem Saale sehr oft er wogen worden und immer haben sich die kompetentesten Mitglieder der Kammer der Ansicht zugeneigt, die ich eben hier aussprach, daß das Letztere das kleinere der beiden Nebel ist. Ich bin überzeugt, daß, wenn die hohe Staats regierung diesmal gleich von der Voraussetzung ausge gangen wäre, das Provisorium nicht zu vermeiden und den Landtag erst später einzuberufen, unser Budget einen großen Kheil der außerordentlichen Steuern, die jetzt postulirt sind, gar nicht enthalten würde, weil eben bis zu der Zeit, wo dann das Budget erst aufgestellt worden wäre, die Einnahmeverhaltnisse der letzten Finanzperiode sich viel klarer herausgestellt haben würden. Es wird die Aufgabe der Finanzdeputation sein, die Frage, die heute hier ange regt worden ist und welche der Herr Abgeordnete Koelz der Finanzdeputation noch speciell zur Erwägung empfohlen hat, in ihrer Mitte in Berathung zu nehmen und zu er wägen, welche Vorschläge in dieser Beziehung sie für die Zukunft den Kammern machen kann. Ob dies Vorschläge sein werden, welche auf Grund der gegenwärtigen Ver fassungsbestimmungen gemacht werden können, oder ob die Nothwendigkeit, zu Vermeidung Dessen, was wir wünschen vermieden zp.sehen, eine Aenderung der Verfassungsurkunde II. K. (I. Abonnement.) zu beantragen, sich ergeben dürfte, vermag ich im Augen blicke noch nicht zu übersehen. Die geehrte Kammer darf versichert sein, daß die Finanzdeputation der Wichtig keit ihrer Aufgabe bewußt sein und den Gegenstand genau erwägen wird, um spater den Kammern darüber weitere Mittheilungen zu machen. Der Ausweg, den der Herr Finanzminister, vorschlug, daß in dem Finanzgesetze sofort eines' Ausschreibens über die Finanzperiode hinaus gedacht und die Bewilligung der Kammern dafür ertheilt werde,, wenn ich diesen Vorschlag recht verstanden habe, scheint mir doch bedenklich zu sein, ja, ich weiß nicht, ob er mit den Befugnissen der Kammern zu vereinbaren sein dürfte. Ich glaube nicht, daß der jedesmalige Landtag das Recht haben möchte, ein Finanzgesetz über die Dauer der Finanz periode hinaus zu bewilligen. Ich glaube, in dieser Be ziehung sind wir in derVerfaffungsurkunde streng begrenzt allein es schweben wohl noch andere Auswege in dieser Beziehung vor, und ich wiederhole, die Finanz-Deputation wird diesen Gegenstand reiflich erwägen, um der Kammer darüber später Mittheilung machen zu können. Staatsminister Behr: Ich verzichte darauf, in dieser Angelegenheit nochmals das Wort zu ergreifen, da ich aus den gemachten Bemerkungen schließen darf, daß noch ein anderer Zeitpunkt der ausdrücklichen Besprechung des Ge genstandes gewidmet sein wird. Abg. Vr. Hertel: Ich hatte nicht die Absicht über den vorliegenden Gegenstand zu sprechen, nachdem zumal von einer Seite darauf hingewiesen worden war, daß künftig sich noch speciellere und vielleicht gelegnere Veranlassung finden werde, darauf zurückzukommen. Nur eine Aeuße- rung des geehrten Abgeordneten, der vor mir gesprochen hat, bestimmt mich, das Wort zu ergreifen. So sehr ich mit Vielem, was derselbe sagte, übereinstimme, so ist doch ein Punkt und, wie ich glaube, ein sehr wichtiger Punkt, hin sichtlich dessen ich nicht umhin kann meine abweichende Ansicht der geehrten Kammer mitzutheilen. Wie er sich ausdrückte, sei es vollkommen begründet, daß das proviso rische Steuerausschreiben, was wir gelesen haben, unzwei felhaft in den Verfassungsbestimmungen gerechtfertigt sei. Ich glaube, es kann die betreffende Bestimmung, welche da für angezogen werden kann, nur die sein, welche sich §. 6 des Gesetzes vom 5. Mai 1851 findet. Es handelt dieser Paragraph von dem Verfahren bei verspäteter oder ver zögerter Bewilligung des Budgets Seiten der Stände, denn der unmittelbar vorhergehende §- 5, welcher von dem Verfahren handelt, wenn über die Verwilligung mit den Standen eine Vereinigung nicht erfolgt, kann nicht gemeint sein, weil in dem vorliegenden Falle es noch gar nicht bis zu einem Versuche dieser Art. zwischen Regierung und Ständen gekommen war, indem noch gar keine Erklärung von Seiten der Stände erfolgt ist. Lese ich nun jenen L5
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