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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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der hohen Staatsregierung aus. Es handelt sich dabei mn 265,800 Thaler jährlich, oder um 797,400Thaler fürdieganze Finanzperiode. Die Deputation begründete ihren Wunsch der hohen Staatsregierung gegenüber durch die Zahlenverhaltnisse der vorläufigen Uebersicht, die ihr gegeben worden war; fer ner durch die nach Ansicht der Deputation bestehende Möglich keit, unbedenklich mehrere Einnahmepositionen etwas höher zu etatisiren, oder den für die Bilanz des Staatsb udgets nach Weg fall der außerordentlichen Steuerzuschläge entstehenden Aus fall auf die Verwalt«ngsübcrschüsse der eben abgelaufenen Finanzperiode zu verweisen. Einen bestimmten Anschlag darüber glaubte die Deputation sich bis dahin Vorbehalten zu müssen, wo die Einnahmeverhältnisse der abgelaufenen Periode und der Stand des mobilen Staatsvermögens sich sicherer als gegenwärtig übersehen ließe, und bis zu dem Zeitpunkte, wo die Ausgaben von der geehrten Kammer in der Hauptsache bewilligt sein würden und wo sich dann ergeben würde, in wieweit die Ausgabepositionen des Bud gets bewilligt sein würden; denn wenn die geehrte Kam mer den Vorschlägen ihrer Deputation zustimmt, so wird auch bei den Ausgaben eine nicht unbeträchtliche Summe vom ordentlichen Staatsbudget verschwinden. Stehen nun auch alle diese Verhältnisse noch nicht mit Gewißheit fest, so glaubte doch die Deputation der hohen Staatsregierung gegenüber die bestimmte Ueberzeugung aussprechen zu dür fen, daß, wenn auch schon gegenwärtig die Erklärung rück sichtlich des Wegfalls der außerordentlichen Steuerzuschläge gegeben würde, durchaus in keiner Weise irgend eine Ver legenheit für die Finanzverwaltung, für den Staatshaus halt entstehen könnte. Die auf Erleichterung der Steuer pflichtigen in der begonnenen Finanzperiode gerichteten Bestrebungen der Deputation fanden, wie mit Dank zu erkennen ist, bei dem Herrn Finanzminister eine sehr be reitwillige Aufnahme. (Königlicher Commiffar v. Zescha u tritt ein.) Der Herr Finanzminister hat bereits in einer der letz ten Kammersitzungen Gelegenheit genommen zu erklären, daß die Einnahmen im letzten Theile des Jahres 1857 nach Aufstellung des Budgets einen sehr günstigen Ver lauf genommen haben, und hat eine weitere Erklärung hin zugefügt, welche offenbar schon Spuren der damals bereits im Gange befindlichen Verhandlungen mit ihm an sich zu tragen schien. Ich bin nun ermächtigt zu erklären, daß am vorgestrigen Tage in einer von der Deputation im Beisein des Herrn Finanzministcrs abgehaltenen Sitzung und unter seiner Zustimmung, der Beschluß gefaßt worden ist, für die begonnene Finanzperiode, mit alleiniger Aus nahme des Stempelsteuerzuschlags, welcher der künftigen Gesetzgebung Vorbehalten bleibt, die übrigen außerordentli chen Steuerzuschläge theils, wie bei der Schlachtsteuer, wo sie bereits eingetreten sind, nächstens zu beseitigen, theils, nämlich bei der Grundsteuer, wegfallen zu lassen. Zn welcher Weise die Bilanz des Budgets dann herzustellen sein wird, würde weiterer Erwägung Vorbehalten bleiben müssen. Die geehrte Kammer wird — Ihre Finanzde putation ist es fest überzeugt — darin mit uns überein stimmen, daß wir der hohen Staatsregierung für ihr Ent gegenkommen in dieser Weise Dank schuldig sind, und wird das Gefühl der Deputation theilen, daß, wenn auch die Verpflichtung, die Ausgabeposten aufs Gewissenhafteste zu prüfen, fortbesteht, doch die Lösung unsrer Aufgabe durch den Wegfall der außerordentlichen Steuerzuschlage wesentlich erleichtert wird. Abgesehen von dem Eindrücke nach außen hin, ist es eine bemerkenswerthe Lhatsache, daß damit der bedauerliche Zwiespalt, der rücksichtlich des Steuernachlasses zwischen der Besteuerung der Arbeit und des mobilen Vermögens: der Gewerbe- und Personalsteuer einerseits und der Grundsteuer andererseits, entstehen würde, dadurch in erfreulicher Weise von Haus aus beseitigt wor den ist. Ob der Wegfall der außerordentlichen Steuerzu schlage auch für die Zukunft wird eintreten können, meine Herren, das ist eine Frage, die wir füglich für jetzt auf sich beruhen lassen können. Zch sprach bei einer Sitzung am vorigen Landtage die Hoffnung aus, daß die Zuschläge mit gegenwärtigem Landtage würden wegfallen können; sie hat sich realisirt, und ich glaube, daß wir dasselbe auch von der Zukunft hoffen können. Freilich ist dabei zu wünschen, daß die Handels- und Gewerbskrisis und Stockung, die in neuester Zeit eingetreten ist, und deren Einfluß auch auf den Staatshaushalt man nicht unterschätzen darf, nicht von allzu tanger Dauer sein möge. Es ist dies Das, was ich der geehrten Kammer von Seiten der Finanzdeputation mitzutheilen ermächtigt war. (Staatsminister v. Beust tritt ein.) Abg. Heyn: Ich bitte nachher auch ums Wort. Staatsminister Behr: Es gereicht mir zu großer Be friedigung, daß ich die Mittheilung, welche soeben der ge ehrte Herr Vorstand der Finanzdeputation gemacht hat, im Allgemeinen vollständig zu bestätigen im Stande bin. Ich erinnere daran, daß ich schon in voriger Sitzung Gele genheit nahm, Andeutungen über die eben erwähnte Maß regel zu geben, und es erfüllt mich mit wahrer Freude, jetzt hinzufügen zu können, daß die Regierung sich beeilt hat, diese Andeutungen vollständig wahr zu machen, und mich beauftragte, der Deputation mit dieser Erklärung zuvorzu kommen. Allerdings dürfen wir uns darüber nicht täu schen, daß gerade die wichtigsten Einnahmen, gerade dieje nigen, welche ihrer Natur nach der größten Elasticitat fähig sind, deshalb auch den grüßten Schwankungen unterliegen können. Es liegt eine Notiz vor mir, nach welcher bei spielsweise die Zolleinnahmen im Laufe des verflossenen Monats gegen denselben Monat des vorhergegangencn Jahres um 87,002 Thlr. 16 Ngr- L Pf. zurückgeblieben
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