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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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ä.Lb. zu Aufbesserung der bestehenden Besoldungssätze 1,220 Thlr., so vermag die Deputation nicht, die drei postulirten Er höhungen von je 100 Thlr. für den Medicinalreferenten, für den ersten Rechnungsseeretär und für ben Cassirer zu bcvorworten. Für den Medicinalreferenten findet sie Gründe für die Beanstandung darin', daß diese Beamtenstelle mit andern Gehalten zusammenfallt, und der betreffende Beamte für andere Leistungen noch höhere Gehaltsbezüge hat, als die hier in Frage stehenden. In Betreff des ersten Rech- nungssecretärs glaubt sie, daß der bereits bestehende Gehalt von 900 Thlr. für derartige Beamte immer schon ein solcher sei, daß eine Aufbesserung nicht als dringend bezeichnet werden kann, und daher wohl verschoben werden könne; und endlich den Cassirer anlangend, so würde sie für dessen Gehaltserhöhung sich am schwersten entschließen können, theils, weil gegenwärtig diesem Beamten durch die An stellung eines zweiten Cassirers eine wesentliche Geschäfts hilfe erwächst, wahrend für die Angemessenheit des seit herigen Gehaltes dasselbe Moment spricht, wie bei dem oben gedachten Rechnungsseeretär; theils aber auch, weil der Gehalt dieses Beamten erst bei der letzten Budgetbe willigung um 100 Thlr. vermehrt worden ist, und somit die von der Regierung verlangte Summe von 1000 Thlr. und 600 Thlr. gerade das Doppelte der Summe von 800 Thlr. betragen würde, welche bis zum Jahre 1854 ge nügt hat, diese Geschäfte angemessen zu honoriren. Den andern hier ersichtlichen Gehaltserhöhungen will die Deputation nicht entgegen treten, in Anerkennung des von der Regierung für die über 500 Thlr. betragenden Gehalte speciell geltend gemachten Grundes, die Gleich stellung dieser Beamten mit den Beamten gleicher Katego rien zu bewirken. Die Deputation erachtet auch hier den Wegfall des transitorischen Ansatzes von 400 Thlr. für einen Hilfskanz listen für gerechtfertigt und empfiehlt gleichzeitig die Ueber- tragungen aus dem transitorischen Etat der Kammer zur Genehmigung. Es gestaltet sich demnach der Zuwachs sub b. auf 920 Thlr., das ganze Postulat aber zur Höhe von 51,050 Thlr. alte Bewilligung, 4,782 - Zuwachs, in Sa. 55,832 Thlr. und wird daher Pos. 19 mit 53,070 Thlr. etatmäßig, 2,762 - transitorisch, 55,832 Thlr. in Summa der Kammer zur Annahme empfohlen. Präsident vr. Haase: Ich habe zu erwarten, ob Je- mand in Bezug auf diesen vorgetragenen Theil des Be richts das Wort begehre? Abg. Fahnauer: Ich sollte glauben, daß die Zulage nicht gerechtfertigt wäre und würde beantragen, daß diese zwei Posten, oder wenigstens die zweite beschränkt werden möchte, nämlich die Gehaltserhöhung der fünften und sechsten Rathsstelle. Ich würde daher wenigstens wünschen, daß bei der sechsten Rathsstelle der Gehalt auf 1,500 Thlr. beschränkt bliebe. Abg. Riedel: Zch wollte fast dasselbe vorbringen und darauf antragen, daß auch auf die Gehaltserhöhung des fünften Rathes von 1,800 Thlr. auf 2,000 (nämlich um 200) Thlr. eine besondere Frage gestellt werde, indem ich mir vorgenommen habe, gegen diese Gehaltszulagen, welche über 1,800 bis 2,000 Thlr. gehen, zu stimmen. Abg. v. König: Ich wollte mir die Erlaubniß er bitten, eine Anfrage in Betreff des Bauinspectors zu stel len, welcher mit 800 Thlr. auf dem Etat erscheint. Es ist nämlich die Frage, ob die Geschäfte dieses Bauinspectors nicht durch die gewöhnlichen Landbaumeister besorgt werden können. Es kann nicht vorausgesetzt werden, daß für je des Departement ein besonderer Bauinspector angesteltt werden soll. Nach meiner Ueberzeugung würde dadurch ein Mehraufwand an Kosten verursacht, der wohl vermie den werden könnte, wenn die einmal in der Nähe befindlichen Landbaumeister mit den technischen Arbeiten in den betref fenden Landesanstalten beauftragt werden könnten. Ich erlaube mir in dieser Beziehung um eine Auskunft zu bit ten, die vielleicht auch andern Mitgliedern erwünscht sein wird. Referent Abg. Rittner: Ich wende mich zunächst zur Beantwortung der an mich gestellten Anfrage. Es wird den meisten Anwesenden aus den frühem Budgetbe- rathungen erinnerlich sein, daß über die Anstellung dieses Bautechnikers eine lange Debatte stattfand. Das Resultat war, baß man zugab, daß es wünschenswerth und noth- wendig für die Verwaltung erscheine, einen Bauinspector ausschließlich für die Straf- und Versorgungsanstalten zu haben. Die Haupteinwürfe der Kammer gingen damals dahin, daß ein solcher Bauinspector nicht speciell etatisirt war. Gegenwärtig hat nun die Regierung in Anerkennung der Nothwendigkeit es vorgezogen, diesen Bauinspector be sonders zu etatisiren. Sie hat die Motiven zu dieser Maßregel in einem Expos« weiter ausgeführt, worin unter Anderm gesagt wird: Die bisherige Einrichtung war unter Anderm mit folgenden Uebelständen verbunden. Die zugezogenen Bau« aewerken waren meist in Rücksicht auf ihr eignes Interesse, befangen in ihrem Urtheil; je baulustiger eine Anstaltsdi- rection war, um so mehr häuften sich die Fälle, wodurch übertriebener Eifer derselben, urimotivirte Umgestaltungen innerhalb der Anstaltsräume hervorgerufen wurden; eine Erleichterung, unnöthige Baulichkeiten vorzunehmen, trat hervor durch das Vorhandensein des, aus solchen Umge staltungen gewonnenen Materials, welches ohne allen Nach weis wieder beliebig verwendet werden konnte; die nach träglich stattsindenden Revisionen durch die Waucvm- mission konnte das Ungenügende der Motivirung eines be reits ausgeführten Baues schwer erkennen, und die Geneh migung der Regierung konnte im Mangel jeder technischen Cognition Seitens des Ministeriums nicht vorenthalten werden; es ist nicht abzulaugnen, daß auf diese Weise all jährlich Tausende in bester Absicht unnöthig verausgabt worden sind, dessen ungeachtet blieben nöthige Reparaturen
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