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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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v. m Zwickau: 1,800 Lhlr. dem ersten Rath, 1,600 - dem zweiten Rath, 1,500 - dem dritten Rath, 1,400 - dem vierten Rath, 1,200 - dem fünften Rath, 1,200 - dem sechsten Rath, 1,500 - dem Kirchen- und Schulrath, 10,200 > Thlr., d. i. ganz gleich mit den Ansätzen der Regierung. Der geringen Aufbesserung von 10 Lhlr. für den zweiten Registrator in Dresden will man nicht entgegen treten, so wie auch der Wegfall an 348 Khlr. 9 Ngr. 9 Pf. der früher hier bestandenen Agiozuschlage und persönlichen Zulagen nur gebilligt werden können, der mit 1,751 Ehlr. 20 Ngr. 1 Pf. postulirte Zuwachs bei d. aa. ermäßigt sich hiernach auf 1,251 Khlr. 20 Ngr. 1 Pf. Die sub b. db. ersichtlichen unabweisiichen Gehaltsaufbesserungen für die Secretärc, Registratoren, Kanzlisten, Aufwärter und Boten Lei den vier Kreisdirectionen, glaubt die Deputation sämmt- lich zur Annahme empfehlen zu können, da man die Mo tiven im Decret Seite 222 als begründet anzuerkennen hat, und der Herr Commissar bei der Wcrathung aufs Neue die Dringlichkeit und Nothwendigkcit in mehrfachen Beziehungen hervorhob, namentlich auch in Betracht der Gehalte fürdie Secretärc, welche schon bisher über 500 Thlr. ansteigen. Endlich die auf Seite 222 und 223 der Vorlage er sichtliche Uebertragung mehrerer Gehaltsansätze vom tran sitorischen Etat auf den Normaletat betreffend, so kann die Deputation hierzu ihre Zustimmung nicht geben, muß viel mehr der Kammer anrathen, für die Beibehaltung dieser Ansätze im transitorischen Etat sich auszusprechen, aus Gründen, die selbstredend aus der Ansicht fließen, welcher die Kammer bisher über das Fortbestehen der Kreksdkrec- tionm gehuldigt hat. Die von der Regierung postulirte Summe an zu sammen 86,445 Thlr. würde sich demnach ermäßigen um: 1,100 Lhlr. bei a>, 500 - bei b. aa., 1,600 - auf 84,845 Khlr. in Summa, und die Deputation empfiehlt demnach der Kammer- Pos. 20 mit 74,800 Thlr. etatmäßig, 10,045 - transitorisch, 84,845 Khlr. in Summa. Präsident vr. Haase: Ich erwarte, ob Jemand in Bezug auf die vorgetragcne Position das Wort ergreife. Es scheint nicht, daß Jemand über diese Position sprechen wolle. Staatsminister vr. v. Falkenstein : Herr Präsident, ich habe nur wenig Worte in Bezug auf den Punkt der geehrten Kammer vorzutragen, welcher von der Anstellung eines zweiten geistlichen Raths bei der Kreksdirection in ir. K. (1. Abonnement-) Zwickau handelt und dessen Anstellung von der Deputation in ihrem Berichte nicht bevorwortet worden ist. Die ge ehrte Deputation hat in ihrem Berichte zwar bemerkt, wenn auch die Zunahme dieses Geschäftskreiscs nicht ge» läugnet werden möge, so spreche doch das Verhältniß, daß das Fortbestehen der Kreisdirectionen überhaupt nicht über allen Zweifel erhaben ist, und daß namentlich die Kirchen- und Schulangelegenheiten einer neuen Regelung entgegengehen, dem Bedürfnisse wohl auch fernerhin mit den bisherigen Arbeitskräften würde genügt werden können, dafür, daß diese Anstellung eines zweiten geistlichen Rathes abzulehnen sei. Ich erlaube mir nur über die Sachlage selbst in der geehrten Kammer Etwas mittheilen zu dürfen, da ich nicht Gelegenheit gehabt habe, in der Deputation meine Ansicht darüber auszusprechen. Ich gehe davon aus, daß zunächst in der Verordnung vom 10. April 1835 §. 7 ausdrücklich steht, daß in den Fallen, wo ein Kirchen mrd Schulrath durch Revisionsreiscn oder aus andern Ursachen an der Geschäftsbetheiligung gehindert ist, dessen Stelle ein Anderer vertreten solle, und daß auch außerdem ein zweiter Rath als Beisitzer bei wichtigen Angelegenheiten nothwendig sei. Bis jetzt ist nun in Zwickau, wie viel leicht wenigen der geehrten Herren bekannt ist, die Ein richtung getroffen gewesen, daß einer von den Geistlichen, der in der Anstalt zu Zwickau angestellt worden ist, zu gleich mit benutzt wurde für diese Geschäfte bei der Kreis- Direction. Es ist das aber schon immer nur ein sehr un vollkommenes Aushilfenuttel gewesen, weil natürlicher Weise die Geschäfte in der Anstalt.so bedeutend waren, daß oft gerade zu den Zeiten, wo eine verfassungsmäßige Zuziehung eines zweiten Geistlichen als Beisitzer nothwen dig war, derselbe nicht erlangt werden konnte, weil ihm seine zunachstliegenden Geschäfte in der Anstalt abhielten, den Geschäften der Kreisdircction sich zu widmen. Nock viel weniger möglich ist dies in der neuern Zeit geworden, und es hat deshalb das Ministerium erkannt, daß es nicht wohl möglich sei, fernerhin den Geistlichen bei der Anstalt zu diesem Zwecke verwenden zu können, weil allerdings die Geschäfte der Anstalt darunter leiden, und der Zweck doch nicht vollständig erreicht wird. Das Ministerium würde also jetzt in der That in die Lags gesetzt sein, künf tig nicht einmal nach der Bestimmung des §. 7 der Ver ordnung von 1835, wie es dort ausdrücklich vvrgeschrieben ist, den zweiten Beisitzer zuzuziehen. Es gehört aber auch allerdings, wie die geehrte Kammer selbst ermessen wird, eine besondere Qualisication dazu, um eine solche Stelle vollkommen auszufüllen, es gehört dazu jedenfalls eine -wissenschaftliche und theologische Durchbildung, es gehört dazu eine genaue Kcnntniß der Landrsverhältniffe über haupt, eine Kcnntniß, die nicht von jedem, wenn auch sonst seinen Pflichten treu obliegenden Geistlichen erwartet werden kann. 'Auch fehlt es jetzt an einer Persönlichkeit, die im Verein mit ihren übrigen Amtsgeschästen im Stande
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