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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Genehmigt auch die hohe Staatsregierung das Unter bleiben des Vortrags der Motiven zu der Regierungsvorlage? Königlicher Commissar Kohlschütter: Die Regierung ist einverstanden. (Staatsminister Freiherr v. Beust tritt ein.) Referent Abg. Rittner: Pos. 21. Kreisdirectionen. Das Postulat beträgt . . 37,700 Lhlr., inol. 800 Lhlr. transitorisch, gegen die Be ¬ willigung von 35,320 - -'800 - transitorisch vom letzten Landtage, also mehr 2,380 Lhlr. für eine 15. Amtshaupt mannschaft, welche die Regierung in einer Stadt des obern Erzgebirges neu zu errichten beabsichtigt. Die postulirte Summe vertheilt sich demnach: 35.700 Lhlr. für 15 Amtshauptmannschaften zu je 2,380 Lhlr. normalmäßig, 800 - persönliche Zulage von 300 Lhlr. für die Amtshauptmannschaft im 1. Bezirke, und 500 Lhlr. für die Amtshauptmannschaft im 5. Bezirke der Kreisdirection Zwickau, 1,200 - zu Ausgaben an Insgemein. 37.700 Lhlr. Sa. w. o. Vor Prüfung des aufgestellten Geldetats glaubte die Deputation darüber sich unterrichten zu müssen, welchen Er folg die am letzten Landtage bei Bewilligung der Gehalts erhöhung für die Amtshauptleute gestellte Bedingung: „wegen ununterbrochenen Halten eignen Fortkommens Seiten der betreffenden Beamten" in der Wirklichkeit ge habt hat. Der Herr Regierungscommiffar, -em man nicht umhin konnte, zu bemerken, wie allerdings mehrere der Betreffenden dieser Bedingung, gutem Vernehmen nach, nicht genügt hät ten, gab die Antwort: daß dieser Bedingung wohl allent halben genügt worden sei, mit Ausnahme der Fälle, wo für die localen Verhältnisse mit eignen Pferden nicht durch zukommen sei, wie z. B. in der Amtshauptmannschaft Zwickau, wo man bisher dem Amtshauptmann nachgelassen habe, sich der Lohnfuhren zu bedienen, da dessen Geschäfts reisen oft in zu weite Entfernungen sich auszudehnen hat ten. Wo außerdem noch Falle vorkämen, daß ein Amts hauptmann Equipage noch nicht habe, so liege der Grund wohl nur darin, daß infolge von Versetzungen und dadurch bedingter neuer Einrichtungen der fraglichen Aufgabe nur zur Zeit noch nicht genügt worden sei. Die Deputation glaubt, daß die Kammer mit ihr gro ßes Gewicht auf das eigene — jedenfalls sichere und leich tere Fortkommen legt, und wird daher bei Bewilligung des Postulats für die Position der Kammer eine hierauf be zügliche Erklärung vorlegen. Weiter glaubte die Deputa tion — auf Grund vorliegender Erfahrungen, daß die ver schiedenen amtshauptmannschaftlichen Geschäfte wenigstens m einer oder der andern Beziehung nicht in allen Bezirken mit gleicher Rücksicht auf die dabei Betheiligten ausgeübt Worden, wie z. B. das Stellen der Recruten häufig auf große Entfernungen vom Wohnort der Betheklkgten ver langt wird, während das Halten eigner Equipage hier Er leichterung gewähren kann, ohne dem Amtshauptmann be sondere Kosten für Fortkommen zu verursachen — bei der Regierung anfragen zu müssen, wie es mit der Revision der Instruction für die Amtshauptleute steht, welche der königliche Commissar am letzten Landtag in Aussicht ge stellt hat. Vergl. Mitth. über die Verhandl. der II. Kammer v. I. 1855, 2. Bd., S. 1095, erste Spalte. Der königliche Commissar gab hierauf zu erkennen, daß eine neue Instruction zur Zeit noch nicht entworfen worden sei, weil man erst weitere Erfahrungen über die neue Behördenorganisation und namentlich das Jnslcben- treten des Friedensrichterinstituts abwarten wolle. . (Königlicher Commissar I)r. Wcinlig tritt ein.) Die Deputation glaubte sich hierbei beruhigen zu müs sen, jedoch in Betracht des mannicbfachen Unfuges, welcher noch hier und da beim Stellen der Recruten Seiten der Letztem stattfindet, der Kammer rathen zu dürfen, an die Staatsregierung folgenden Antrag zu stellen: die Staatsregierung wolle in der neu zu entwerfenden Instruction für die Amtshauptleute dafür Sorge tragen, daß die Aushebungsorte in den verschiedenen Amts hauptmannschaften thunlichst vermehrt werden. Zu dem Geldetat sich wendend, faßte man zunächst die von der Regierung beabsichtigte Errichtung einer neuen Amtshauptmannschaft für das obere Erzgebirge ins Auge. Zu Begründung der dringenden Nothwendigkeit für diese Maßregel ist der Deputation nachfolgende Mittheilung von der Regierung zugegangen: Amtshauptmannschaftliche Bezirke im Regier ungsbezirke Zwickau betreffend. Die jetzige Eintheilung der amtshauptmannschaftlichen Bezirke im Regierungsbezirke der Kreisdirection Zwickau ist unverkennbar mit einigen Mangeln behaftet, deren Be seitigung ins Auge gefaßt zu werden verdient. Es gehört dahin, außer dem unverhältnißmaßigen Umfange der gedachten amtshauptmannschaftlichen Bezirke im Allgemeinen*) ganz *)iv. Regierungsbezirk Zwickau. Erster amtshauptmannschaftlicher Bezirk: Chemnitz, Frankenberg, Limbach, Stollberg, Augustusburg, . Dederon, Zschopau. 7 'Amtsbezirke mit 185,321 Einwohnern (zeither 193,716). Zweiter amtshauptmannschaftlicher Bezirk: Zwickau, Wildenfels, Kirchberg, Werdau, Crimmitzschau, Remse, Schneeberg, Schwarzenberg, Johanngeorgenstadt, Eibenstock. 10 Amtsbezirke mit 174,329 Einwohnern (zeither 169,868)° Dritter amtshauptmannschaftlicher Bezirk: Lengefeld, Zöblitz, Annaberg, Marienberg, Wolkenstein, Eh renfriedersdorf, Geyer, Jöhstadt, Scheibenberg, Oberwiesen thal, Grünhain. 11 Amtsbezirke mit 124,183 Einwohnern (zeither 118,161). Vierter amtshaup Lmannsch aftlicher Bezirk: Reichenbach, Lengenfeld, Auerbach, Klingenthal, Plauen, Pausa, Elsterberg, Lreuen, Falkenftein, Schöneck, Markneu kirchen, Adorf, Oelsnitz. 13 Amtsbezirke mit 168,281 Einwohnern (zeither 162,060)°
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