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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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besonders die unzweckmäßige geographische Gestaltung des zweiten amtshauptmannschaftlichen Bezirks. (Amtshauptmannschaft Zwickau.) Dieser Bezirk nimmt zwar bei einem Arealumfange von ca. 20 Quadratmeilen unter den bestehenden amts- hauptmannschaftlichen Bezirken erst die fünfte Stelle ein; allein seine Längenausdehnung betragt von dem nördlich sten Grenzpunkte gegen Altenburg bis zu dem südlichen oberhalb Johanngeorgenstadt — die Enclave Liebschwitz und Loitzsch noch ungerechnet — mindestens 8 Meilen, ein Umstand, der, in Verbindung mit der größtenteils gebir gigen Terrainbeschaffcnheit, die amtshauvtmannschaftliche Geschäftsführung wesentlich erschwert. Es hat dies zur nothwendigen Folge, daß der Amtshauptmann die von sei nem Wohnsitze entlegnem Theile des Bezirks seltener bereist, als es eigentlich geschehen sollte, und, wenn er geschäftliche Expeditionen dorthin zu unternehmen hat, diese wenigstens so viel als möglich zusammen zu drangen und abzukürzen sucht. Der Natur der Sache nach trifft diese relative Zu rücksetzung jetzt vorzugsweise die obergcbirgischen, also die der amtshauptmannschaftlichen Fürsorge und Beachtung gerade am meisten bedürftigen Gegenden des Bezirks. Durch einx Verlegung des Sitzes der Ämtshauptmannschast von Zwickau nach Schneeberg, die in Frage kommen könnte, würde sich zwar das Verhältniß zu Gunsten des Obergc- birgcs ändern, aber wahrscheinlich nur auf Unkosten des nördlich gelegenen Kheils des Bezirks, der alsdann wieder der amtshauptmannschaftlichen Aufsicht zu weit entrückt und der Gefahr der Vernachlässigung ausgesetzt wäre. Es sind dies Mißverhältnisse, die durch große persön liche Khätigkeit und ausdauernde Unverdrosscnheit des Amtshauptmanns zwar vielleicht bis zu einem gewissen Punkte ausgeglichen, aber schwerlich so weit neutralisirt werden können, um nicht auf die Verwaltung selbst in der Länge der Zeit einen nachtheiligen Einfluß zu äußern. Dazu kommt aber noch, daß der fragliche Bezirk schon infolge der natürlichen Verhältnisse eigentlich in zwei, ziemlich scharf geschiedene Hauptabtheilungen, eine obergebirgische und eine mittel- und niedergebirgische, zerfällt, die sich in Beziehung auf Klima, Bodenbeschaffenheit, Productions-, Gewerbs- und Nahrungsverhältnisse wesentlich unterscheiden und we nig oder keine Interessen mit einander gemein haben, für die es eines gemeinschaftlichen administrativen Mittelpunktes bedurfte. Dagegen ist der Besitz eines solchen für die, in Mehrfacher Hinsicht ein zusammengehöriges Ganzes bilden den obergebirgische» Distrikte nicht nur an und für sich Wünschenswerth, sondern würde gerade unter den jetzigen Umständen, wo es darum zu thun ist, diesem Landestheile durch Entwickelung und Ausbeutung seiner natürlichen Hilfsquellen zu einer neuen Blüthe zu verhelfen, und wo sich daher dort für die Verwaltung nach verschiednen Rich tungen hin Veranlassung zu vermehrter Khätigkcit bieten wird, »och eine ganz besondere Bedeutung gewinnen. Alle diese Gründe zusammengenommcn dürften daher wohl hinreichen, um die baldige Errichtung einer be sonder» Amtshauptmannschaft für den oberge- birgischen, Wheil des Zwickauer Regierungsbe zirks als eine durch Rücksichten der Zweckmäßigkeik drin gend gebotene Berwaltungsmaßregel erscheinen zu lassen. Allein ungeachtet dieses Exposes und obgleich die Herren Commissare auch bei mündlicher Berathung großes Gewicht auf die Errichtung dieser neuen Amtshauptmann schaft für das obere Erzgebirge (etwa in Schwarzenberg, Eibenstock oder Schneeberg) legten, namentlich in Bezug auf die volkswirthschaftliche Entwickelung des obern Erzge birges und in Betracht der sonst zur Unmöglichkeit gewor denen Schwierigkeit für den Amtshauptmann, allen billigen Ansprüchen an seine Khäiigkeit in gegenwärtigem Bereich des amtshauptmannschaftlichen Bezirkes Zwickau genügen zu können, kann sich doch die Deputation nicht für diese Errichtung einer fünften Amtshauptmannschaft im Kreis- directionsbezirke Zwickau erklären. Man halt im Allgemeinen diese Errichtung nicht für so dringend nothwendig, als daß sie nicht noch bis zur end lichen vollständigen Organisation der Verwaltungsbehörden aufzuschieben seh man nimmt auch an, daß durch den Ueber- gang sämmtlicher Patrimonialgerichte alr den Staat für die amtshauptmannschaftliche Lhätigkeit nicht unbedeutende Er leichterung gegenwärtig schon eingetreten, sowie noch eine weitere zu erwarten sei durch, das Friedensrichterinstitut, welches doch mehr zur Erleichterung des amtshauptmann schaftlichen Wirkungskreises, als wie zum Gegentheile füh ren sollte. Endlich, im Speciellen ist zu erwägen, daß die Vollendung der Schwarzenberger Bahn ebenfalls ein erleich terndes Moment für die Geschäfte des betreffenden amts- hauptmannschaftlichen Bezirkes sein wird, mindestens ge genüber den Schwierigkeiten, welche die geographische Aus dehnung des Bezirkes darbietet. Von diesen Ansichten ausgehend, rathet die Deputa tion der Kammer an: das Postulat für Pos. 21 nur mit 35,320 Zchlr. wie bei der letzten Budgetberathung zu bewilligen, sowie, daß die Kammer hierbei wiederholt sich dahin erklä ren wolle, daß sie erwarte, die Staatsregierung werde dafür Sorge tragen, daß sämmtliche Amtshauptlcute der gestellten Bedingung eigenen Fortkommens Genüge leisten. Präsident vr. Haase: Ich erwarte, ob Jemand über diesen Gegenstand das Wort begehre? Abg. vr. Platzmann: Es thut mir leid, erklären zu müssen, daß ich mich heute in demselben Falle wie gestern befinde, daß ich nämlich bei diesem Postulatc gegen die ge ehrte Deputation stimmen werde. Die Gründe, welche von der hohen Staatsregierung für die Errichtung einer neuen Amts- hauptmannschaft im Gebirgsbezirke angeführt worden, sind für mich vollkommen überzeugend, sowohl in den Motiven, die der Regierungsvorlage beigegeben, und heute zwar nicht vorgelesen, aber jedenfalls bekannt sind, als auch in dem Exposö, welches dem Berichte inserirt ist. Dabei ist zu gleich gesagt, daß die Herren Regkerungscommissare ein sehr großes Gewicht auf die Errichtung dieser neuen Amts hauptmannschaft gelegt hatten. Ich muß aber bekennen, daß diese Ueberzeugung bei mir durch dm Bericht selbst nicht entkräftet worden ist. Es heißt darin abermals, daß die vollständige Organisation der Verwaltungsbehörden erst abgewartet werden möge. Nun ich glaube, daß wenn auch die vollständigste Organisation ekngetreten sein wird, darum doch nicht gerade die Zahl der Beamten vermindert werden dürfte. Selbst wenn eine Erleichterung der Geschäfte ent- 27*
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