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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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überweisen, so muß ich abermals darauf erwidern, daß nicht die Gelehrsamkeit, sondern die Praxis hierbei vorzugsweise erforderlich ist und in dieser Beziehung solche Männer das Volksleben kennen gelernt haben. Ich hatte allerdings auch die Absicht, den Ausspruch des Abg. v. Nostitz zurückzuwek- sen, daß man das Gendarmericinstitut in diesem Saale als ein mangelhaftes bezeichnet habe, cs ist dies aber von einem andern geehrten Abgeordneten geschehen und ich kann mich daher dessen enthalten. Der Schlußbemerkung des Abg. Sachße, daß man allerdings von oben herein bei Besetzung der Stellen der Amtshauptleute mit der größten Gewissen haftigkeit zu Werke gehen möge, damit nicht nöthigen Falls sie selbst etwa noch eine Beaufsichtigung erfordern, muß ich vollständig beitreten, ja es wäre zu wünschen, daß sie sich nicht zu Handlungen hinreißen ließen, die allerdings den Unwillen "der Bevölkerung Hervorrufen. Referent Abg. Rittner: Die Meinung des geehrten letzten Sprechers, es schiene ihm, als ob es der Deputation mit ihrem Anträge nicht recht Ernst gewesen sek, giebt mir Veranlassung noch einmal das Wort zu ergreifen. Ich glaube nicht, meine Herren, daß, wenn ich gegenwärtig noch mals den Antrag der Deputation vor Ihnen vertheidige, Sie daraus folgern werden, als ob ich mit besonderer Vor liebe an dem Institute der Gendarmerieofft'ziere festhalte; nein, es geschieht dies nur auf Grund der Ueberzeugung, daß unsre Abstimmung am letzten Landtage doch mit dem gegenwärtigen Stand der Dinge im Einklänge steht, und daß daher die Annahme, daß jene Beschlüsse im Wider spruch mit der Regierung stehen, nicht ganz gerechtfertigt erscheint. Wie schon vorhin bemerkt worden ist, hat der Landtag die betreffenden 3,000 Khaler zur Bestreitung der nothwendigsten Bedürfnisse der Gendarmerieanstalt bewil ligt. Die Sache steht also so, daß die Regierung geglaubt hat, die nothwendigsten Bedürfnisse auf diese Art und Weift zu befriedigen, während die Kammer gegenwärtig nicht glaubt, daß die angestellten Offiziere das nothwen- digste Bedürfniß bei der Gendarmerie sind. Die Kammer mag Recht haben, es kann auch sein, daß die Regierung im Laufe der Zeit ihre Meinung, von welcher ausgehend sie diese Beamten anstellte, ändert; cs ist dies sogar wahr scheinlich ; daraus folgt aber nicht, daß die Kammer auch l'M'v die damals bewilligten 3,000 Khaler zurückziehen soll, ohne zu sagen auf welche andere Art und Weift die noth- wcndkgsten Bedürfnisse für die Anstalt befriedigt werden können. Ich glaube, es ist ganz in der Ordnung, daß man der Regierung Zeit und Gelegenheit giebt, nochmals zu er wägen, in welcher Weise die 3,000 Khaler zweckmäßig ver wendet werden möchten. Ich will nicht noch einmal dar auf zurückkommen, daß man am letzten Landtage allgemein der Meinung war, daß am Gendarmerieinstitute wirklich wesentliche Dinge zu ändern seien, nur auf einen einzigen der erwähnten Punkte zurückzukommen: nämlich, daß die Amtshauptleute in allen Beziehungen genügen, um die Disciplinargewalt auszuüben. Die Khätigkeit und der Ge- schaftskreis der Amtshauptleutc hat aber in der neuesten Zeit so zugcnommen, daß wenn dies auch früher der Fall war, die Amtshauptleute doch jetzt die Disciplinargewalt über die Gendarmen nicht mehr in so vollkommner Weise ausüben können wie damals. Wir waren darüber einig und ich glaube, wir sind es heute noch, daß das Gendar merieinstitut zu verbessern sei, und nun die dazu verwilligte Summe, wenn auch nicht kn ihrer ganzen Höhe, so doch zum großen Kheile zurückzufordern, das, muß ich gestehen, finde ich nicht gerechtfertigt, und aufrichtig gesagt, nicht mit der Würde im Einklänge, welche die Kammer ans ihre Be schlüsse zu legen, gewohnt ist. Die Kammer hat beschlos sen 3,000 Khaler zu den nothwendigsten Bedürfnissen des Gendarmerieinstitutes zu bewilligen, und gegenwärtig sind wir blos nicht einverstanden mit der Art und Weise, wie man diese Summe ausgiebt. Es ist aber nicht die Möglich keit ausgeschlossen, daß dieselbe auf eine weit bessere Weift verwendet wird. Wenn wir diese Summe nicht weiter be willigen, fallt diese Möglichkeit weg, und ich muß daher ausdrücklich nochmals den Antrag der Deputation der Kammer zur Annahme empfehlen. Meiner Ansicht nach ist Alles darin gesagt worden, was billiger Weift gesagt werden konnte. Die Regierung wird die Verhältnisse noch mals erwägen, da die Kammer ihre Meinung dahin ausge sprochen hat, daß sie die kn Frage stehende Anstellung nicht billigt. Bestätigt es sich, daß die Kammer Recht hat, so wird die Regierung jene Beamten fallen lassen, und die 3,000 Khaler anders verwenden. Abg. Georgi: Der Herr Referent hat den Stand punkt, welchen die Deputation in der vorliegenden Frage einnehmen zu müssen geglaubt hat, bereits so ausführlich und so gründlich beleuchtet, daß ich nur noch einige wenige Worte zu sagen mir gestatte. Es ist das Postulat, um welches es sich handelt, von einem doppelten Gesichtspunkte in der Kammer angegriffen worden. Einmal hat man ge sagt, daß die Regierung gegen den ausdrücklichen Willen der vorigen Ständeversammlung diese Anstellungen vorge nommen habe, daß dadurch das Ansehen der Kammer ver letzt worden und daß es demnach gewissermaßen die Pflicht der Kammer sei, durch Ablehnung dieses Postulats das verletzte Ansehen der Kammer wieder herzustellen. Gegen diese Auffassung muß ich mich denn doch auf Grund der Prüfung der Verhandlungen des vorigen Landtags, wie schon der Referent gethan hat, entschieden aussprechen« Die Bewilligung, welche von Seiten der Kammer für den vorliegenden Zweck geschehen ist, war allgemein für Zwecke der Gendarmerieanstalt gewährt worden; es ist dabei mehr fach nicht in Abrede zu stellen gewesen, daß gerade die Dis- ciplin in diesem Institute wohl einer Verbesserung bedürft und wenn die Regierung nach ihrer gewissenhaften Ueber zeugung geglaubt hat, durch Anstellung von Gendarmerie- 33*
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