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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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führt werden sollte, eine solche ist aber nicht möglich, wenn die Akademie auf ihrem gegenwärtigen Standpunkte stehen bleibt. Dies sind die Hauptpunkte, welche die Deputation vermocht haben, Ihnen den Antrag in der Art und Weise vorzulegen, wie er im Berichte steht. Der zweite Grund, welchen der letzte Sprecher gegen die Deputation anführte, siel mit den Ansichten des Abg. v. Nostitz zusammen und ging dahin, daß die ländliche Bevölkerung ein ganz beson- deres Interesse an den Aerzten zweiter Klasse habe. Der Abg. v. Nostitz sprach sich sehr entschieden dahin aus, die länd liche Bevölkerung wolle nichts von theoretisch hochgebildeten Aerzten wissen. Es ist dies eine rein persönliche Ansicht von ihm, die ich ihm lassen muß. Wohl aber kann ich hinzusetzen, daß wenigstens die ländliche Bevölkerung in den Thcilen des Landes, welche ich kenne, die Meinung, daß man von einem hochgebildeten Arzte nichts wissen wolle, nicht theilt. Ich gehöre selbst zur ländlichen Bevölkerung und ich muß gestehen, daß ich mich von einem Arzte erster Klasse lieber behandeln lasse, als von einem Arzte zweiter Klasse, wenn ich die Wahl habe; aber darin liegt eben der Knoten. Wenn die Leute keinen andern Arzt haben, so gehen sie zu einem Arzte zweiter Klasse. Wenn der Abg. v. Nostitz das Selfgovernment als Motiv für den Fort bestand der chirurgischen Akademie hinstellte, so muß ich mich gegen seine Ansicht aussprechen, denn ich glaube, wenn von Selfgovernment gesprochen wird, so ist es nicht in Bezug auf den freien Willen eines 16jährigen Menschen. Ich komme nun auf die Rede des Abg. Seiler, welcher von einem andern Standpunkte aus den Deputationsantrag angegriffen hat. Er schickte voraus, daß er seine Ansichten gebildet habe im Verkehr mit sachkundigen Autoritäten. Das ist allerdings ganz schön. Der Bericht ihrer Deputa tion ist nicht auf solche Mittheilungen gegründet, sondern eben nur auf Lhatsachen und Erfahrungen, welche die De putationsmitglieder aus dem praktischen Leben genommen haben. Ich muß es nun der Kammer überlassen, welchen Ansichten sie mehr Gewicht beilegen will, ob denjenigen des Abg. Seiler oder denjenigen der Deputation, welche aller dings geglaubt hat, daß es sich zunächst um Khatsachen handeln muß, wenn man einen Antrag der Kammer vor legt und wenn diese Khatsachen alle, in Verbindung mit den vorliegenden Erfahrungen zu demselben Resultate führen, so hat man geglaubt, daß man wohl der Kammer einen darauf gegründeten Antrag empfehlen dürfe und zwar genau wörtlich in der Fassung, wie er hier vorliegt. Ich kann versichern, meine Herren, daß jedes Wort in dem Anträge vom ersten bis zum letzten durchdacht und wohl überlegt, und unter uns Allen besprochen worden ist. Ob jedes Wort vor den Augen der Autoritäten Beifall findet, auf deren Ansichten der Abg. Seiler seine Ansichten grün det, weiß ich auch nicht, aber ich muß mich zunächst dagegen erklären, daß er die letzten beiden Sätze hier wegfallen sehen will, wo es sich darum handelt eine Anstalt in Zukunft fortbestehen zu sehen, welche den Militärärzten die Gelegen heit sich auszubilden, und zwar unter der Concurrenz des Generalstabsarztes, gewährt. Der Abg. Seiler scheint doch etwas vergessen oder außer Acht gelassen zu haben, was ich von meiner Ansicht aus nicht thun kann, nämlich daß doch der Wirkungskreis der Militärunterärzte mancherlei prak tische Handgriffe erfordert, die auf der Universität in den Hör sälen nicht gelehrt werden, und zwar Handgriffe, die eben von den Militärärzten nur bei ihrem Dienste in Anwendung gebracht werden können, während bei den Civilärzten der gleichen Geschäfte nur sehr selten, ausnahmsweise und keines wegs in so zahlreicher und dringender Weise vorkommen, wie beim Militärärzte. Ich brauche nicht näher zu nennen, was ich meine; es liegt auf der Hand, die Ckvilpersonen geben sich weniger mit Kugeln und Säbeln ab, als Mi litär. Gerade diese Handleistungen des untern militär ärztlichen Personals ist jedenfalls ein wesentliches Moment, sobald es sich um eine wirklich active Armee handelt. Die Regierung hat dies Bedürfniß anerkannt und gewiß in dan- kenswerther Weise dafür gesorgt, durch Errichtung einer Sanitätscompagnie, daß für diese Handleistungen ein hin länglich befähigtes Personal vorhanden sei. Ich glaube nun, daß selbst im Bestehen der Sanitätscompagnie wohl auch ein Moment liegt, von diesen minder gebildeten Unter ärzten beim Militär absehen zu können. Wenn bisher von der Staatsregierung die Nothwendigkeit derselben immer deshalb behauptet worden ist, daß eben höher gebildete Aerzte zu den niedern, ich möchte wohl sagen, handwerks mäßigen Verrichtungen bei Ausübung der Chirurgie nicht immer geneigt waren, sich herzugeben, so bin ich freilich nicht im Stande Auskunft darüber zu ertheilen, inwieweit durch das Institut der Sanitätscompagnie dem Mangel abgeholfen werden kann, aber es laßt sich wenigstens folgern, daß auch diese Worte im Deputationsantrage nothwendig sind, indem, wenn sie weggelassen werden, dadurch ausge sprochen wurde, daß von weiterer Rücksichtnahme auf die unsrer Ueberzeugung nach ganz entschieden vorhandenen Bedürfnisse des Militärs abgesehen werden solle. Die De putation hat aber geglaubt, in den Auslassungen des könig lichen Commissars Veranlassung zu finden, daß für diese Be dürfnisse auch fernerhin Sorge getragen werden müsse. Weiter will der geehrte Abg. Seiler den Satz heraus haben, der sich auf das Fortbestehen der klinischen Anstalten bezieht, und dagegen den botanischen Garten eingeschaltet sehen- Ich mache hier nochmals darauf aufmerksam, daß weiter oben ausdrücklich gesagt ist, die Absicht der Deputation gehe keineswegs dahin, durch Annahme ihres Antrages spatem Beschlüssen der Kammer vorzugreifen. Von diesem Stand punkte aus war es gewiß nothwendig, möglichst allgemein vorzugehen, wie mein geehrter College Haberkörn Ihnen eben vorgeführt hat, und von diesem Standpunkte aus-
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