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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Zusicherung geben müssen, dafür zu sorgen, daß durch diese große Erleichterung auch wieder die Rücksichten der öffent lichen Beaufsichtigung nicht beeinträchtigt werden, und es ist als ein Grundprincip offen ausgesprochen worden, daß Paßkarten nur an ganz verlässige Personen gegeben werden. Zn dieser Beziehung haben die Regierungen, indem sie gegen früher eine große Erleichterung eintreten ließen, ihren Polizeibehörden eine diskretionäre Gewalt Vorbehalten und es ist ganz natürlich, daß in Bezug auf die Verlässig- keit verschiedene Rücksichten genommen werden müssen. Daß von dieser diskretionären Gewalt Mißbrauch, ein illiberaler Gebrauch gemacht worden sei, das ist nicht be gründet, namentlich nicht, was der Herr Abg. Jungnickel «ussprach, es würde ein Unterschied gemacht zwischen re gierungsfreundlichen und regierungsfeindlichen Personen; das ist durchaus nicht der Fall und ich glaube, daß hier eine große Verwechselung vorwaltet. Im Uebrigen habe ich meinesthcils gar kein Bedenken dagegen, wenn der Ab geordnete diejenigen Personen und diejenigen Fälle bezeich nen will, wo die Polizeibehörden in Sachsen von der Bor aussetzung ausgegangen sind, daß die Personen, welche Paßkarten verlangten, eben keine verlässigen seien. Ich komme nun schließlich nur noch zurück auf den Antrag um Zulage für 30 der Stadtgendarmen. Denn wenn auch von Seiten der Deputation bemerkt wurde, daß man die Ablehnung des Postulats im Allgemeinen ja nicht bevvr- worte, so muß ich doch immer dabei stehen bleiben, daß bei der allgemeinen Aufbesserung der nieder» Gehalte 56 ohne dies niedrig Besoldete, und welche sehr oft einen beschwer lichen Dienst haben, der, um an einige Worte des geehrten Abg. Riedel zu erinnern, nicht nur in der Langenweile seinen Ausdruck findet, teer ausgehen sollen. Ich glaube auch, die geehrte Kammer muß hier doch, sobald sie erkannt hat, daß die Zahl der Polizeibeamten nicht zu hoch ist, daß sie im Verhältniß zu andern Städten noch gering genannt' werden muß, gewiß zu der Ueberzeugung gelangen, daß kein Grund vorhanden ist, den niedriger Besoldeten diese Gehaltserhöhung vorzuenthalten. In Bezug auf das Bedürf- mß einer solchen Zahl, wie sie jetzt normirt ist, hat der De putationsbericht, wie ich schon vorhin erwähnte, selbst her vorgehoben, es sei von der Regierung ein Exposo vorgelegt worden und dieses habe allerdings die Ueberzeugung ge währt, daß die Zahl nicht zu hoch gegriffen sei, und daß diese Zahl für den regelmäßigen Dienst nothwendig erscheint. Vielleicht wird es angemessen sein, den -Theil des Exposes vorzutragen, welcher darthut wie die einzelnen Posten ver wendet werden. Es werden täglich verwendet: 16 Mann der Criminalabtheilung, die Diebstahlsrecher chen, Aufsicht über Trödler und Händler, über ge strafte Verbrecher u. s. f. führen, die Personalregister "der Verbrecher, Sachregister gestohlener und verlo rener Sachen und andere Controlbücher halten, An zeigen concipiren, mundiren und dergleichen. L (1. Abonnement.) 18 Mann ziehen täglich auf die Hauptwache auf, welche sich in zwei Abtheilungen theilen, jede zu neun Mann, deren eine die drei Schildwachposten im Polizeihause und Arresthause giebt, die andere zwei Straßen- und einen Brückenposten stellt. 18 Mann, bestehend aus der Hauptwachtmannschaft des vorhergegangenen Tages können, da fie erst früh 8 Uhr von Wache abkommen, also einige Stunden der Ruhe bedürfen, ingleichen zur Reinigung ihrer Kleider haben müssen, nur erst wieder von Mittag an verwendet werden. 24 Mann Bezirkswachtdienst, auf jede der acht Bezirks wachen drei Mann, ziehen gleichfalls auf 24 Stun den auf, wie die Hauptwachtmannschaft, haben Tag und Nacht vorgeschriebenen Patrouillendienst zu leisten, Recherchen über angezeigte Verbrechen zu machen, Arrestaten ins Polizeihaus zu sistiren, alle Einträge über Ausgewiesene, Diebstähle, entlassene Sträflinge und sonstige Vigilanzen in die betreffen den Register einzutragen, und sind zur augenblick lichen Dienstleistung, wo möglich, präsent auf der Wache zu halten. 24 Mann, die abgelöste Mannschaft des vorherigen Ta ges, haben zunächst bis Mittag, von der Wache des Tages und der Nacht vorher — um 8 Uhr Mor gens ziehen sie ab — ermüdet, Zeit sich auszuruhen und zu reinigen, dann sind von diesen alle Bestell zettel 'zu tragen, alle Bestellungen mündlich zu machen, alle Erkundigungseinziehungen, alle Dienst-, scheine zu befördern, die Journale während der Zeit, wo die Wachtmannschaft patrouillirend abwesend ist, zu führen und alle eingehenden Meldungen ins Conceptbuch einzutragen 2 Gendarmen fahren täglich auf den Eisenbahnen, einer auf der Leipzig-Dresdner, einer auf der sächsisch- bömischen. Sie fahren mit dem ersten Zuge ab, kehren erst mit dem letzten Zuge zurück. L Gendarm stationirt täglich zur Aufsicht auf dein Albertsbahnhos. 1 Gendarm stationirt auf dem böhmischen Bahnhof. 3 Mann stationircn Tag und Nacht auf dem Leip ziger und schlesischen Bahnhof. 1 Mann ist stehend zur Aufsicht über Droschken und Prostituirte commandirt. 2 Mann müssen als Ordonnanzen ins Polizeihaus ab gegeben werden, um die Arrestanten vorzuführen, Sistirte zu beaufsichtigen, Anmeldungen zu machen 116 Mann. Ich glaube, baß dieser Ueberblick es wohl anschaulich machen wird, daß hier nirgends ein Luxus im Zuschnitt be steht und bin der festen Ueberzeugung, wozu auch die ge ehrte Finanzdeputation ihre Zustimmung geben dürfte, die Kammer werde die Frage rein von diesem Gesichtspunkte aus betrachten und diese geringe Besoldung gern bewilligen» Abg. Meinert: Es ist mir längst klar gewesen, daß ich mit der Deputation zu stimmen haben würde, indeß aber mehrere Gründe bestimmen mich, meine Abstimmung noch zu motiviren. Dee Herr Staatsminister erklärte auf die Erchenbrechersche Rede, daß die Landgendarmen sehr 43
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