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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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und daß diese sonach verhältnißmäßig schlimmer daran sind. Andererseits habe ich dem geehrten Abgeordneten vollkommen darin Rcchr zu geben, daß diese Bestimmung auch zur Zeit die einzige ist, welche den geprüften Thierärzten einigen ge setzlichen Schutz gegen die Pfuscherei gewährt. Daß dieser aber in keiner Weise ausreichend sei, um die Existenz der legitimirten Thierärzte zu sichern und ihre bürgerliche Stel lung zu verbessern, liegt auf der Hand. Daß sie auf eine solche Verbesserung gerechte!! Anspruch haben, hat die Re gierung schon früher nicht verkannt; es handelte sich nur um den Zeitpunkt, zu welchem mit einer gesetzlichen Maß regel, wie die der hohen Kammer jetzt vorliegenden, hervor getreten werden könne. Diese Frage der Tempestiviät ist denn auch von den geehrten Sprechern, die sich an der Discussion betheiligt haben, mehrfach berührt und im verschiedenem Sinne beantwortet worden. Diejenigen, die sich für den Gesetzentwurf erklärt haben, wie es von der geehrten Depu tation geschehen ist, sind mit dieser und mit der Regierung darin einverstanden, daß der rechte Zeitpunkt für Erledigung des Gegenstandes gekommen sei. Die Regierung würde nun auch, wie ich versichern kann, mit diesem Gesetze gewiß nicht hervorgetreten sein, wenn sie nicht die Ueberzeugung hegte, daß aus der Thierarzneischule bereits eine große Anzahl wissenschaftlich gebildeter Thierärzre hervorgegangen sind/ die den Anforderungen, die auch in praktischer Hinsicht an sie zu stellen sind, in der Hauptsache genügen, und wenn nicht der vorliegende Gesetzentwurf Hand in Hand mit dem Plane ginge, die Thierarzneischule überhaupt in ihrer innern Einrichtung zu vervollkommnen, und den Unterricht, der darin ertheilt wird, vielseitiger und fruchtbarer zu ge stalten. Es ist bekannt, daß damit bereits ein wesentlicher Anfang gemacht worden ist, und wenn die Verlegung der Anstalt in eine andere und geräumigere Localität, welche die Regierung beabsichtigt, sich der ständischen Zustimmung zu erfreuen hat, so darf man davon in jener Hinsicht schon in nächster Zeit die günstigsten Resultate erwarten. Wenn daher von einigen Seiten der Einwand erhoben worden ist, daß früher die aus der Lhierarzneischule hervorgegangenen Thierärzte nur mit Pferden und Hunden umzugehen ver standen, in der Behandlung des Rindviehs aber und ande rer landwirthschaftlicher Hausthiere nichts geleistet hätten, so ist derselbe zwar an sich sehr begründet. Allein er gilt mehr von der Vergangenheit; nicht mehr vollständig von der Gegenwart, noch viel weniger aber für die Zukunft. Man darf sich vielmehr versichert halten, daß Thierärzte, die auf der Thierarzneischule nichts anders gelernt hätten, als die Behandlung der Pferde und Hunde, bei der Ab gangsprüfung nicht bestehen und ihnen die Legitimation von der Prüfungscommission schwerlich ertheilt werden würde. Bei dem Allen war ein sehr wesentlicher Gesichts punkt, der sich der Regierung bei Bearbeitung dieser Gesetz vorlage aufdrängte, der, welche Grundsätze gegenüber den sogenannten Empirikern angewendet werden sollten. Die geehrte Kammer ersieht aber aus dem Gesetzentwürfe, daß die Regierung geglaubt hat, in dieser Beziehung mög lichst schonend verfahren zu müssen. Es ist eine Ueber- gangsperiode in Aussicht genommen, um den jetzigen Zu stand allmählich in den neuen, verbesserten, hinüberzuführen. Ob die Bestimmungen, auf welchen der Gesetzentwurf in dieser Hinsicht beruht, vollständig ausreichen und genügen, um den Zweck zu erreichen, das wird Gegenstand der spe- ciellen Discussion fein und die geehrten Abgeordneten werden bei den betreffenden Paragraphen Gelegenheit ha ben, anderweite Vorschläge zu machen. Vorerst muß sich die Regierung mit denjenigen geehrten Sprechern ganz ein verstanden erklären, welche die Bestimmungen des Entwurfs in Schutz genommen haben. Jedenfalls würde es zu weit führen, wenn man die Herstellung einer gesetzlichen Ord nung auf diesem Gebiete so lange beanstanden wollte-, bis der letzte Empiriker abgetreten ist; das würde den Nutzen des Gesetzes auf eine sehr ferne Zukunft hinausschieben. Es wird übrigens einiges Gewicht hierbei auch auf den Umstand gelegt werden dürfen, daß Sachsen in diesem Ge- sctzvorschlage durchaus nur Das thut, worin ihm das Aus land, namentlich die größer« deutschen Staaten, schon vor angegangen sind. Die Grundsätze, welche die Regierung der Ständeversammlung zur Annahme vorschlagt, sind keine andern als die, welche sich in den ausländischen Staaten, die ich oben erwähnte, schon bewährt haben. Ich möchte dahin auch Das rechnen, daß die Ehrerarzneischule ihren Sitz in einer Stadt hat und auch künftig behalten soll. Auch hierin steht Sachsen auf gleicher Linie mit dem Auslande. Denn es ist, wenigstens in Deutschland, keine Thierarzneischule bekannt, die ihren Sitz auf dem platten Lande hätte. Es erklärt sich dies auch genügend aus den hierbei wesentlich in Betracht kommenden Verhältnissen, namentlich daraus, daß für die Behandlung der Pferde nur in größer» Städten bei lebhaften Verkehrsverhältnissen in größerm Umfang Gelegenheit gegeben ist. Abg. vr. Wahle: Der Abg. Fahnauer hat sehr richtig bemerkt, daß es nicht das Gesetz sei, welches den Ehierärzten die Kenntnisse verschaffe, sondern daß diese von jenen erst erworben werden müssen. Ich kann mit ihm aber darum noch nicht zu dem Schluffe kommen, daß das Gesetz des halb ein verfrühtes sei. Wir haben soeben erst von der Ministerbank die Versicherung erhalten, daß eine hinreichende Anzahl von wissenschaftlich gebildeten Thierärzten bereits vorhanden sei, mithin kann das Gesetz nicht für verfrüht erklärt werden, wie es der Abg. Fahnauer that. Königlicher Commissar Just: Die hauptsächlichsten Be denken, welche gegen das Gesetz erhoben worden sind, sind entlehnt aus dem Mangel an Kenntnissen unsrer Thier ärzte in Bezug auf die Krankheiten des Rindviehs, und es scheint daher an der Zeit zu sein, zur Berichtigung Der jenigen, die darin einen Mangel finden, noch Einiges aus
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