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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Versicherungsinstitut als Staatsinstitut aufheben solle. Ich besinne mich nicht mehr ganz genau, welcher Ansicht die Staats regierung gewesen, aber die Ansichten der Landesvertreter haben sich, so viel ich weiß, in beiden Kammern dahin aus gesprochen, es möge auch dieser Gegenstand Staatsinstitut bleiben und somit der Rcgierungsthätigkeit ferner anheim fallen. Sie Alle wissen, was die Verwaltung dieses In stituts und der Zwang für alle Gebäudebesitzer, ihm beizu treten, für eine große Menge von Geschäften für die Be hörden herbeiführt. Aehnliche Ansichten über die Noth- wendigkeit der Regierungsthätigkeit in den übrigen vorhin von mir berührten Einrichtungen und Beziehungen begeg net man bei uns in der Bevölkerung überall. Aendern sich aber diese Anschauungen nicht wesentlich, so werden sich die Beamten nicht vermindern, sondern sie werden sich im Gegentheil vermehren, wie dies im Verlauf der letzten 10—20 Jahre der Fall gewesen ist und sich bei Be- rathung der Staatsbudgets gezeigt hat. Mit der zuneh menden Bevölkerung und namentlich mit deren größerer .Dichtigkeit, die eine vermehrte Collision her Einzelnen so wohl im Gebiete des Privatrechts, als in dem des öffent lichen Rechts herbeiführt, werden auch mehr Beamte er forderlich werden. Nicht zu gedenken, daß aus der Mitte des Volks und auch aus der Mitte der Kammern immer neue An träge an die Staatsregierung gelangen, die im Wesentlichen auf nichts Anderes hinausgehen, als auf vermehrte Regie rungsthätigkeit, folglich indirect nach und nach auf vermehrte Beamtenzahl. Spreche ich hiermit eine Ansicht aus, die vielleicht Manchen überrascht, wenigstens nicht sehr tröstlich für das Staatsbudget erscheint, so habe ich doch nicht unterlassen wollen, zu Aufklärung über die Hauptursachen des sich mehrenden Bedarfs an Beamten beizutragen. Jn- deß will ich auf der andern Seite nicht verkannt haben, daß es manche Verwaltungsbereiche giebt, in denen allerdings eine gewisse Schonung der Arbeitsthatigkeit Seiten der Re gierung und ihrer Organe wohl stattsinden kann, daß manche Geschäfte, manche Schreibereien unterbleiben könn ten. Es könnten z. B. vielleicht die Erinnerungen gegen manche zur Bestätigung gelangende Statuten weniger um fangreich sein, es könnten manche Resolutionen in weniger Worte gefaßt, und manche Angelegenheiten durch Abgabe der Acten mittelst darauf gebrachter Resolutionen, anstatt förmlicher Verordnungen, kürzer und schneller erledigt wer den, in welcher Hinsicht das Beispiel eines unsrer Nach barländer wohl Nachahmung verdient. Vereinfachungen dieser Art werden erreichbar sein je nach der größern Be-, fähigung und Gewandtheit einzelner Behörden und na mentlich einzelner Dirigenten, und mit Rücksicht hierauf bin ich auch meinerseits dem Anträge der Deputation bei getreten. Denn, wenn man auch das vorgesteckte Ziel nicht ganz erreichen kann, so ist es doch schon ein Gewinn, es theilweise zu erreichen und einige Ersparnisse zu erzielen. V.K. (I. Abonnement.) Abg. Heyn: Auch ich bitte ums Wort. Ich bin mit der Ansicht der geehrten Deputation auf Seite 6 ihres Be richts, von den Worten an: „ob nicht hie und da — als zeither", vollkommen einverstanden, ich bin auch, mit dem Anträge auf Seite 7 mit der Deputation vollkommen ein verstanden. Ich theile aber auch in vielen Beziehungen die Ansichten, die von dem Abg. vr. Hertel geäußert wor den sind, und glaube, daß es wohl der hohen Staatsregie rung möglich sein könnte, durch Vereinfachung der Geschäfte die Zahl der Beamten etwas zu vermindern und dadurch die Lage der letztem auf der andern Seite etwas zu ver bessern. In einem einzigen Punkte, den der Abg: vr. Hertel erwähnte, nämlich bezüglich der Brandkassensache, insoweit derselbe iw. Aussicht stellte, ob diese Angelegenheit nicht den Privaten überlassen werden könnte, muß ich mich auf das Bestimmteste dagegen erklären. Abg. v. König: Wenn ich den Aeußerungen meines geehrten Nachbars Einiges entgegen zu setzen unternehme, so will ich damit keineswegs das Wohlmeinende der Absicht, in welcher sie ausgesprochen worden sind, bezweifeln, noch auch überhaupt die Vortheile des Selfgovernments, in ge wisser Ausdehnung, gänzlich in Abrede stellen; allein dem- ungeachtet kann ich die Ansicht nicht unterdrücken, daß in dieser Beziehung manche Selbsttäuschung, wenigstens manche Ueberschätzung des gedachten Selfgovernments statt findet. Es sind dabei zwei Fragen zu berücksichtigen: wer administrirt besser und wer administrirt wohlfei ler? Der Staat oder die betheiligten Gemeinden oder Corporationen? Wenn auf der einen Seite bei dem Self government für den Staat wesentlich erspart wird, so folgt daraus noch nicht, daß die Verwaltung überhaupt wohlfeiler sei, daß überhaupt für die Gesammtheit der Staatsbürger erspart werde. Ein derartiges Beispiel ist früher in diesem Saale besprochen worden bei der Frage über die Organisation der Gerichte. Es wird Niemand verkennen, daß die Geschwornen dem Staate unmittelbar wenig kosten; allein der Aufwand, der den Einzelnen da durch verursacht wird, ist sehr erheblich und fällt bei der Betrachtnahme der Kostspieligkeit des Instituts sehr we sentlich ins Gewicht. Was den von meinem geehrten Nach bar erwähnten Fall des Schulwesens betrifft, so dürfte gerade in dieser Beziehung das Land des Selfgovernments wohl nicht zum Muster genommen werden. Es ist bekannt, daß in England das Schulwesen keineswegs auf derselben Stufe steht wie bei uns und daß die Fürsorge des Staates für das Schulwesen bei uns außerordentlich gute Früchte getragen hat. Es ist ferner das Brandkassenwesen berührt worden und auch hier bin ich unmaßgeblich der Ansicht, daß die möglicherweise etwas größere Kostspieligkeit der Verwaltung von Seiten des Staates reichlich aufgewogen wird durch die gediegene Sicherheit des Institutes und die 8
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