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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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es zu wenig centralisirt wird. Wenn ich auf andere Staa ten hinsehe, namentlich auf Oesterreich und seine Bauein- richtung, so findet man in jedem Kreisamte da einen Kreis ingenieur mit den nöthigen jüngern Gehilfen, die bei den verschiedenen Branchen, Straßenbau, Aufführung von Ge bäuden, beim Wasserbau u. dergl. zu gebrauchen sind. Das ist eine Ccntralisation, wie sie nur allenthalben zu empfehlen ist und während der Abg. v. Nostitz gerade für jedes Ministerium eine besondere Baubehörde wünscht, bin ich gerade der entgegengesetzten Meinung. Ich wünsche zwar eine Anstellung von Waubeamteten in die einzelnen Aemter, wenigstens in die Kreisdirectionen, die aber schon einen zu großen Umfang für diesen Zweck haben, jedoch unter einer Ccntralbaubehörde für das Ressort aller Mi nisterien. Wenn jetzt z. B. in Meißen drei Hauser neben einander stehen, es gehört eins zum Ressort des Ministeri ums der Justiz, eins zum Ressort der Finanzen und eins zum Ministeriums des Kriegs, und es fallen Bauten gleich zeitig in allen dreien vor, so sind auch drei Baubeamte be schäftigt nach der jetzigen Einrichtung. Es würde mir leid thun, wenn man infolge dieser Discussion bei der allerdings gegründeten öffentlichen Meinung, daß die Staats bauten die theuersten seien, darin auch einen Zweifel finden wollte gegen die Tüchtigkeit und Redlichkeit der betreffen den Baubeamten. Ich muß gestehen, so weit mein Ge sichtskreis reicht, und da ich öfter darüber nachgedacht habe, woher das kommt, so habe ich nicht die Schuld in den an gestellten Beamteten gefunden, denen überall die Controls auch durch die Amtshauptleute nicht fehlt, sondern darin, daß die obern Baubeamten so weit vom Orte entfernt sind. Ware in jedem Gerichtsamte ein Bauverständiger, der von allen Ministerien beauftragt werden könnte mit Ausführung von Bauten, wo vielleicht selbst die BrandversicherungS- Jnspectoren bier und da diese Geschäfte übernehmen könn ten, so würde dieser Uebelstand im Bauwesen Hinwegfallen und die Controle von den Oberbehörden immer zweckmäßig geführt werden können. Wir haben gesehen, daß z. B. bei der Aufführung der Justizgebäude man nicht die gehö rigen Organe gehabt hat, um an dem Orte des Baues selbst sie immer gegenwärtig zu haben. Nun muß den Baugewerken des Ortes oder der Umgegend die Ausführung überlassen werden und am Ende sind sie nicht tüchtig ausgeführt worden. Aber es ist weniger auf die obern Baubehörden selbst der Stein zu werfen, sondern auf die Organisation des Bau wesens selbst. Ich glaube, wenn namentlich auch von Sei ten der hohen Ministerien, wie sich auch nicht anders erwar ten laßt, Hand in Hand gegangen wird und sie sich nicht wie Staaten im Staate betrachten, daß eine dergleichen Centralorganisation nicht schwer fallen wird und daß das vielleicht dem Bedenken, daß dann gleichzeitig die Baube hörde mehr Auftrage erhalte, als sie zu entsprechen Zeit habe, begegnet werden kann, dadurch, daß das Bauwesen in der obersten Instanz in eine Hand gelegt werde, welche dann beurtheilen kann, wie der oder jener Beamte durch gleichzeitige Bauten mehr oder weniger beschäftigt und zu unterstützen ist oder nicht. Vicepräsident vr. Braun: Die Bemerkung, die ich machen will, bezieht sich zunächst nur auf die Fragstellung. Nämlich der v. Nostitz'sche Antrag ist ein doppelter; der erste Theil will, daß eine Reorganisation des Bauwesens stattfinde, der andere Theil enthält gewisse Modalitäten für diese Reorganisationen, die nach der Ansicht des Antrag stellers bei der künftigen Reorganisation festgehalten werden sollen. Nun kann es sein, daß man für den ersten Lheil sei, dagegen für die Ausführungsmodalität, wie sie vorge schlagen, nicht ist. Die Kammer hat schon bewiesen, daß das derFallsei; Diejenigen nun, die für den ersten Theil des Vor schlags sein würden, würden in ihrer Entschließung gehemmt und beengt sein, wenn der Vorschlag des Abg, v. Nostitz ganz und auf einmal zur Abstimmung gelangte. Dage gen könnte man für den ersten Lheil wohl sein und sich gegen den letzter» aussprechen, sofern bei der Abstimmung der Antrag getheilt, der erste Theil zuerst zur Abstimmung gebracht wird und der zweite darauf folgt. Ich gebe das anheim. Abg. vr. Wahle: Ich finde durch Das, was der Herr Referent sowohl, als Abg. Haberkorn hervorgeho ben haben, immer noch keineswegs gerechtfertigt, daß die Deputation, was wohl zu wünschen gewesen wäre, nicht mit einem Anträge der Kammer entgegengekommen ist. Ich muß zuvörderst bezweifeln, daß wirklich sammtliche Mit glieder der Deputation verschiedener Ansicht über die Sache, über einen zu stellenden Antrag gewesen sein sollten. Wären aber auch nicht alle einer Meinung gewesen, so wä ren doch vielleicht einige in dem oder jenem Punkt einig gewesen und wir hätten dann vielleicht einen Majoritäts und Minoritätsantrag gehabt, also doch wenigstens Etwas. Sollte man sich aber über einen specietten Antrag nicht ha ben einigen können, so wäre auch schon mit einem allge meinen Anträge geholfen gewesen. Sämmtlkche Mitglieder der Deputation sind nach Seite 164 des Berichts unter sich darüber einig, daß vielfache und wiederholte Klagen über die Unzweckmäßigkeit, Fehlerhaftigkeit und Kostspielig keit bei unfern Staatsbauten laut geworden und daß diese Klagen gerechte sind. Es getröstet sich die Deputation nun aber mit der Erwartung einer eintrctenden Reorganisation. Warum ist sie nicht mit einem Anträge auf die sofortige Angriffnahme dieser Reorganisation hervorgetreten? Ich be greife dieses in der That jungfräuliche Sträuben nicht. Abg. Haberkorn meint, man solle es doch nur abwarten, was die Regierung thun werde. — Nun ich glaube, das heißt die Sache a<l eslenäas xraoogs verschieben. Je länger wir aber die Sache aufschieben, meine Her- 57*
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