Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ren, desto bedeutender werden die Summen sein, die vermöge der bestehenden Einrichtung im Landbauwesen und der derselben zuzuschreibcnden leider ost vorkommenden Unzweckmäßigkeit und Fehlerhaftigkeit in den Bauten dem Lande erwachsen. Ich würde an diese Bemerkung die An frage knüpfen, ob vielleicht dem Herrn Referenten durch eine Erkundigung bei dem Herrn königlichen Commissar bekannt geworden ist, ob die nach dem Berichte beabsichtigte Reorganisation wirklich noch in dieser Finanzperlode ins Leben treten soll. Oder wenn es dem Herrn Referenten nicht bekannt sein sollte, so erbitte ich mir eine Erklärung von dem Herrn königlichen Commissar. Königlicher Commissar v. Ehrenstein: Es sind in dieser hohen Kammer in Bezug auf das öffentliche Bau wesen zu wiederholten Malen so starke und allgemeine Kla gen geäußert worden, daß es in der That den Anschein ge winnen könnte, als müßte Sachsen sich dieses Verwaltungs- zweiges schämen, als müßten sich alle dabei betheiligten Beamten seiner schämen; und doch getraue ich mir zu be haupten, daß dem nicht so ist. Es sind diese Vorwürfe zunächst in einer großen Allgemeinheit ausgesprochen wor den, in sofern als dabei nie eine specielle Branche bezeichnet worden ist. Man müßte also annehmen, daß diese Man gelhaftigkeit gleichmäßig vorhanden wäre in Bezug auf die Straßen- und Wasserbauten, wie auf Eisenbahnen, das Landbauwesen u. s. w. Es ist in dieser Beziehung nie unterschieden worden. Die Borwürfe waren ferner in so fern ganz allgemein, als man danach auch an der Tüchtig keit und der Redlichkeit der Techniker vollständig verzwei feln müßte. Was aber zunächst die Tüchtigkeit der sächsi schen Staatstechniker anlangt, so getraue ich mir zu be haupten, daß zu keiner Zeit in Sachsen so bedeutende Bau werke auf öffentliche Kosten aufgeführt worden sind, als eben in der neuern Zeit, und darunter diesen Bau werken sich solche befinden, die sich eines allgemein anerkannten Rufs erfreuen. Daß aber Fehler bei ein zelnen Bauten vorgekommen sein können, dies will ich nicht in Abrede stellen. Ist aber namentlich auf die in neuester Zeit aufgeführten zahlreichen Zustizbaue hinzuwei- sen, so sind dabei jedenfalls als besondere Entschuldigungs gründe anzuführen, daß diese Baue zum großen Theil mit alten Gebäuden Zusammenhängen und daß sie nicht selten mit außerordentlichen Schwierigkeiten auszuführen waren, daß ferner mit ganz besonderer Sparsamkeit dabei zu Werke gegangen werden mußte. Daß aber unsre Techniker nichts desto weniger sich im Allgemeinen eines guten Rufs er freuen, dafür spricht, daß, worüber die öffentliche Verwal tung sich bisweilen zu beklagen hat, sehr häufig Anträge an unsre Techniker gelangen Zur Ausführung von Privat- Lauten, die sie Nicht ohne Genehmigung der Staatsbehörde übernehmen dürfen; daß ferner häufig an unsre Techniker vom Auslande ein Ruf gelangt, dem sie zum Glück nicht immer Folge leisten wollen. Wenn ich mir erlaube, auf die vorhandenen großen und anerkannten Bauwerke Be zug zu nehmen, so würden sie den altern Technikern mehr zum Ruhme gereichen, aber der Staat hat auch in der Beziehung seine Pflicht erfüllt, daß er für die Ausbil dung junger Techniker durch die in allgemeinem Rufe ste hende polytechnische Schule sorgt, und daß er sich in der neuesten Zeit von der Tüchtigkeit durch eine ausdrücklich vorgeschriebene öffentliche Staatsprüfung zu überzeugen sucht. Wenn ich für die Tüchtigkeit unsrer Techniker ein Wort zu sprechen mir erlaubt habe, so möchte ich es noch mehr thun für ihre Rechtlichkeit. Mir ist so lange, als ich bei dem Bauwesen eine Mitwirkung gehabt habe, noch nicht ein einziger Fall vorgekommen, wo eineBeschwerdc gegen die Rechtlichkeit eines hohem Technikers erhoben wor den wäre, noch viel weniger, wo eine derartige Beschwerde zur Untersuchung und Bestrafung geführt harte. Kommen Falle in den niedcrn Sphären vor, wo das von mir Be hauptete nicht allenthalben sich bestätigt, so will ich dem nicht widersprechen, allein es brauchen solche Fälle nur zur Keuntniß der Regierung gebracht zu werden, um sofort der Erörterung darüber gewiß zu sein. Wo liegt also ein Mangel unsers öffentlichen Bauwesens, der selbst Seiten der Organe der Staatsregierung in dieser hohen Kammer bereits zugegeben worden ist? Ich glaube, die geehrte Deputation und auch mehrere der Herren Vorsprecher haben sich auf den richtigen Standpunkt gestellt, wenn sie auueh- men, daß sich noch Mängel in dem Organismus des Bauwesens befänden. Das sind die Mängel, welche die Staatsregierung anerkannt hat und in deren Berücksich tigung sie der Deputation gegenüber bereits erklärt hat, daß sie im Begriff stehe, sich mit einer Reorganisation des Bau wesens zu beschäftigen. Daß darüber sehr verschiedene Ansichten stattfinden können, das wird Ihnen heute vor zugsweise klar geworden sein, und es ist nicht zu verken nen, daß die beiden Ansichten, welche bei der heutigen De batte vertreten sind, einerseits die Errichtung einer Central« baubehörde, andererseits die Bertheilung der Techniker nach gewissen Branchen — daß beide Möglichkeiten auch ganz gute Gründe für sich haben. Die Regierung ist im Be griff diese beiderseitigen Gründe zu erwägen, wenn sie aber dabei langsam vorgegangen ist, so liegt dafür ein wesen t licher Grund darin, daß allerdings in beiden Fällen sich ein Mehraufwand bei der Reorganisation Herausstellen wird, Ich glaube aber auch allerdings, daß nicht leicht eine Organisation des Bauwesens in einem Staate mit sowenig Kostenaufwand hergestellt worden ist, als bei uns in Sachsen. Ich unterlasse im Uebrigen auf die speciell angeführten Fälle, welche von mehrer» einzelnen Herren Sprechern er wähnt worden sind, einzugehen; es sind das Fälle, welche sich vielleicht weniger in der Kammer zu einer Diskussion eignen, als zu einer nähern Mittheilung an die Regierung.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder