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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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so im Voraus über die gänzliche Unwirksamkeit des Gesetzes ausspricht. Präsident vr. Haase: Es scheint Niemand mehr das Wort zu begehren? (Abg. Wunderlich bittet darum.) Abg. Wunderlich: Ich bin 'im Allgemeinen eigent lich mit der Vorlage eines gleichen Maßes und Gewichts einverstanden, wünsche aber vorzüglich, daß bei dem Kannen- rmd Nößelmaße eine ganz andere Einrichtung stattsinden möge, indem dieses Gemäße sehr klein ist. So z. B. haben wir im Schönburgschen Lande immer große Kannen gehabt, seit einigen Jahren ist aber das Dresdner Maß eingeführt worden und die Preise für Milch, Bier rc. sind so ziemlich dafür gleich geblieben. Ich spreche von meinem Bezirke, für ein Publicum, was in oa. 30,000 bis 40,000 Einwohnern, zum großen Ehest aus Fabrikarbeitern besteht, und da möchte ich doch wünschen, daß die Kannen- und Nößelmaße, sowie auch die Bierglaser in Zukunft wo möglich wieder etwas größer würden. Präsident vr. Haase: Wenn Niemand weiter zu spre chen wünscht, so ist die Debatte als geschlossen zu betrach ten und der Herr Referent wird nun zum Vortrag der speciellen Bestimmungen des Gesetzentwurfs verschreiten. Referent Abg. Koch: Entwurf zu eurem Gesetze, die Einführung eines allgemeinen Landesgewichts und einige Bestimmungen über das Maß- und Gewichts wesen im Allgemeinen betreffend. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. verordnen mit Zustimmung Unsrer ge treuen Stande wie folgt: i ß. 1. Unter Aufhebung aller frühem allgemeinen oder ört lichen auf ausdrücklichen Vorschriften oder auf Herkommen beruhenden Bestimmungen über Gewichtsgrößen, wird ein neues Gewichtssystem in Unfern Landen eingeführt, dessen Grundeinheit das bereits seit dem 1. Januar 1840 für die Zollverwaltung eingeführte Zollpfund, gleich fünfhun dert französischen Grammen, ist. Ich bitte den Herrn Präsidenten zu fragen, ob auch bei dem speciellen Eheste des Berichts von dem Vorlesen der Motiven abgesehen werden kann, oder ob von Seiten der Kammer oder der hohen Staatsregierung Gewicht darauf gelegt wird? Präsident vr. Haase: Der Herr Referent trägt darauf an, daß von Vorlesung der speciellen Motiven zu den Ge setzesparagraphen abgesehen werde? Ist die Kammer, damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Ertheilt auch die hohe Staatsregierung ihre Genehmi gung dazu? Königlicher Commissar vr. Weinlig: Die Regierung hat durchaus Nichts dagegen einzuwenden. Referent Abg. Koch: Uebergehend nun zu den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs, so hat die Deputation ZU 1 nichts zu bemerken und empfiehlt der Kammer daher die unveränderte Annahme dieses Paragraphen. Präsident vr. Haase: Hat Jemand hierzu eine Be merkung zu machen? Es ist nicht so. Nimmt die Kam mer §. Ian?— Einstimmig Ja. Referent Abg. Koch: Z. 2. Als Grundlage für die Herstellung der Normalgewichte und zu unveränderter Aufrechthaltung der Gewichtseinheit, dienen die nach dem französischen Kilogramme ötalon an gefertigten und damit amtlich verglichenen, bei Unserm Hauptstaatsarchiv aufzubewahrenden Zweipfundstücke von Platin und von Messing. Der Bericht sagt hierzu: Zu §. 2 , hat die Deputation von der gehorrg erfolgten amtlichen Vergleichung des in zwei Exemplaren angefcrtigten Urge wichtsstücks durch Einsichtnahme in die betreffenden Pro tokolle sich überzeugt und rathet, im Uebrigen unter Bezug nahme auf die Motiven, zu Annahme desselben. Präsident vr. Haase: Es scheint nicht, daß Jemand hierüber sprechen will. Nimmt die Kammer 2 un verändert an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Koch: §. 3. Zwanzig Pfunde machen einen Stein, hundert Pfunds einen Centner, drei Centner ein Schiffspfund, vierzig Cent- ner eine Schiffslast aus. Der Bericht hierzu lautet: 8- 3. Bei diesem Paragraphen ist zu erwähnen, daß die Aufnahme der Bestimmung des Steins auch den bei Berathung der frühem Gesetzesvorlage in den Kammern geäußerten Wünschen entspricht. Präsident vr. Haase: Es hat Niemand das Wort begehrt. Nimmt dieKammer ß. 3 unverändert an? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Koch: §. 4. Das Pfund wird getheilt in dreißig Lothe, das Loth in zehn Quent, das Quent in zehn Cent, das Cent in zehn Korn. Kleinere Eheste werden durch Decimalbruch- therle des Korns angegeben. Der Bericht sagt: *) Vergl. S. 437.
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