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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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legenheit mit einzuschalten. Der Herr königliche Commiffar war in diesem Augenblicke nicht gegenwärtig, als dieser Zweifel ausgesprochen wurde, und ich möchte gern die An sicht desselben über diese Angelegenheit hören, um unter Um standen die Debatte abgekürzt zu sehen. Abg. vr. Platzmann: Es scheint fast, als sei meine Aeußerung von vorhin so aufgefaßt worden, als hatte ich gesagt, daß die Behörden Weitläufigkeiten verursachten. Das ist mir nicht von fern eingefallen. Daß aber Gesetze und Verordnungen hier eine doppelte Rechnungsweise zu lassen und verordnen, das eben ist Weitläufigkeit. Königlicher Commiffar vr. Weinlig: Zu den Gegen ständen, die ich bei meiner vorigen Erklärung einer nähern Erwägung der Regierung habe Vorbehalten müssen, gehört freilich auch der, ob die Erledigung eines solchen Antrags, wie ihn die Kammer stellen will, an diesem Platze möglich sei oder ob sie an einen andern Platz gehöre. Abg. v. Nostitz-Drz ewiecki: Der Antrag des Abg. Dehmichen ist unzweifelhaft aus dem Leben gegriffen und ein vollständig praktischer. Es läßt sich Nichts mehr für denselben sagen, nachdem von anderer Seite dies schon so ausführlich geschehen ist. Ich mache nur darauf aufmerk sam, daß, wer solchen Entschädigungsterminen beigewohnt hat, gewiß schon die Bemerkung gemacht haben wird, daß dabei unzweifelhaft gerade kleinen Grundbesitzern sich ganz eigenthümliche Betrachtungen aufdrängen, indem sie näm lich die Erfahrung machen, wenn ihnen Etwas entschädigt werden solle, so nehme man andere Maße, als wenn sie bezahlen sollen; so ist das Scheffel- und Ruthenmaß für die Besteuerung ein kleineres, und demnach sind die Steuern größer, und darin liegt eben der einfache Jdeengang, der gewöhnlich bei solchen Leuten stattsindet. Der Abg. v. Welck hat es schon auseinander gesetzt, daß dieser Antrag im In teresse der kleinen Grundbesitzer sei, er hat ganz aus mei ner Seele gesprochen; der Antrag bezweckt eine Aufklärung und Vereinfachung in der von ihm angegebenen Weise. ZmUebrigen will ich es dahin gestellt sein lassen, ob derAntrag hierher oder an einen andern Platz gehört, mir liegt nur daran, daß er zur Ausführung kommt. Vicepräsident vr. Braun: Nur berichtigend will ich eine Aeußerung eines Abgeordneten, der vorhin auf meine Be merkung Bezug nahm, hinzufügen, daß allerdings derfragliche Antrag mit einer gesetzlichen Bestimmung, wenn solche vor handen wäre, daß nach 192 achtelligen Quadratruthen bei der Landtaxation verfahren werden müsse, nicht übereinstim men würde. Ich sage, daß dieser Antrag nicht neben einer gesetzlichen Bestimmung, wenn eine solche besteht, bestehen kann; denn d« Antrag geht von der Voraussetzung und Forderung aus, daß künftig sich die Behörden nur und allein der im Z. iv der Aichordnung erwähnten Feldmesser- .ruthe bedienen. Wenn also die Behörden sich dieser Ruthe, dieses Maßes bedienen, so müßte nothwendkg die gesetzliche Bestimmung, die Anwendung von achtelligen Quadratruthen, den Scheffel zu 192 gerechnet, außer Wirksamkeit gesetzt werden. Dies wollte ich, wie obengesagt, nur zur Berich tigung bemerken. Abg. vr. Hertel: Ich wollte mir erlauben, noch em paar Worte hknzuzufügen. Nach Dem, was nunmehr über den Antrag gesprochen worden ist, bin ich nicht mehr in Zweifel, welche Bedeutung er haben soll. Auch das ist mir nicht zweifelhaft, daß Das, was zu seiner Unterstützung an geführt worden, gegründet ist. Gleichwohl muß ich dabei stehen bleiben, daß der Antrag auf anderer Basis beruht, als die gegenwärtige Vorlage, welche sich lediglich mit Be stimmungen über die Größe des Maßes beschäftigt. Nie mand in der Kammer kann vielleicht im Augenblicke be stimmt die Frage beantworten, ob nicht ein gesetzliches Maß, nach dem bei der Abtretung von Land zu Straßen gerechnet werden muß, existirt. Die Deputation Hai sich damit nicht zu beschäftigen vermocht; auch Seiten des Herrn königli chen Commissars ist nur eine sich zura sslva vorbehaltende Erklärung gegeben worden und hat nicht anders gegeben werden können. Deshalb befinde ich mich auch nicht in der Lage, dem Anträge, wenn ich ihm auch materiell nichts entgegensetze, sofort zustimmen zu können. (Die königlichen Commifsare Freiherr v. Weissenbach Opelt und v. Nostitz-Wallwitz treten ein.) Referent Abg. Koch: Demjenigen, was der geehrte Vorstand der ersten Deputation bemerkt hat, kann ich mich vollständig anschließen. Ich glaube, die Deputation würde materiell gegen den Antrag des Abg. Dehmichen durchaus kein Bedenken haben, da es sich dabei blos um Erleichterung der Grundbesitzer in Bezug auf die Berechnung zu handeln scheint. Wohl aber dürfte das formelle Bedenken, welches von dem geehrten Herrn Vicepräsidenten dagegen geltend gemacht wurde, zu berücksichtigen sein. Auch nach meiner Ansicht würde der Antrag weder in die Aichordnung, noch in die Ausführungsverordnung gehören. Abg. Dehmichen auf Choren: Ich habe geglaubt, er gehört doch hierher. Denn wozu ist die Berathung des Gesetzes? Es soll dazu dienen, die verschiedenen Maße, die im Lande existiren, zu vereinfachen und mein Antrag geht auf Vereinfachung der im Lande bestehenden ver schiedenen Maße. Ob eine noch bestehende gesetzliche Be stimmung dem Anträge hinderlich wäre, darüber hat Niemand von den Rechtsgelehrten, die in dieser Kammer sitzen, Aus kunft geben können. Im Straßenbaumandat steht darüber Nichts. Ob eine frühere gesetzliche Bestimmung besteht, kann ich als Lair nicht wissen. Gesetzt, sie wäre da, auch da würde sie dem Anträge nicht schaden. Er kommt zur Kenntniß der hohen Staatsregierung und wird, wie ich hoffe, nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Wenn wir
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