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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- Beilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten Kammer.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Man stellt über die Mitte des Normalmaßes einen vierseitigen Trichter, dessen Seitenwände unter 45" geneigt sind, und dessen untere Oeffnung mit einem Drathgitter versehen und durch einen Schieber verschlossen ist. Die Oeffnung des Trichters wird 1 bis 2" über die obere Oeff nung des Maßes gestellt. -Bei verschlossenem Schieber füllt man nun in den Trichter etwas mehr trockene Hirse, als das Maß fassen kann, öffnet den Schieber, läßt die Hirse auslaufen und streicht den Ueberfluß am Rande des Maßes glatt ab. Dann stellt man den Trichter über das zu aichende Maß, füllt ihn mit der Hirse aus dem Nor malmaße und laßt die Hirse in das zu aichende Maß lau fen, worauf man die in der Mitte sufgehäufte Hirse eb net. Kann das Maß nicht alle Hirse fassen, so ist es so fort zu verwerfen. Wird es gerade voll, so ist es richtig und kann beschlagen werden. Wird es nicht ganz voll, so merkt man den Stand an, und nimmt dann vom obern Rande ab, worauf man die Aichung wiederholt, bis das Maß richtig ist und beschlagen werden kann. Nach dem Beschlagen müssen alle hölzerne Maße wieder geprüft und die durch das Beschlagen etwa entstandene kleine Raum verminderung durch Äbnehmen von etwas Holz an der innern Fläche oder am Boden ausgeglichen werden. Z. 56. Das Stempeln erfolgt bei hölzernen Maßen durch den Brandstempel, je nach der Große des Maßes ein oder einige Male inwendig dicht am obern Rande und auf dem Boden; stets jedoch erst nach der letzten, nach dem Be schlagen der Gemäße erfolgte Aichung. v. Die Taxe und den Gewichtsverkauf betreffend. §. 51. Für das Aichen und Stempeln werden die Gebühren nach der sub V beiliegenden Taxe erhoben. Arbeiten und verwendete Materialien beim Justiren über die §. 29 und 37 bezeichneten Grenzen hinaus werden besonders berech net. Der Transport der zu akchenden Gegenstände in das Aichlocal und deren Wiederabholung ist Sache der Eigen- thümer. Für Aichungen und Stempelungen außerhalb des Aichlocals werden Reisekosten und Diäten des Perso nals (letztere mit 2 Thaler pro Tag für wirkliche Mitglie der des Aichamts, mit 1 Thlr. 15 Ngr. für den Aichmei- ster) und andere unvermeidliche Berläge überdem an gesetzt. So weit die Aichämter auf Anordnung oder Requisi tion competenter Behörden oder auf Ansuchen von Pri vatpersonen Arbeiten und Bemühungen übernehmen, welche über die in der Taxe aufgeführten hinausgehen, haben sie dafür nach den allgemeinen Borschristen zu liquidsten. 52. Es steht den Uichämtern frei, mit Genehmigung des Stadtraths (bei königlichen Aichämtern auf Anordnung des Ministeriums des Innern) im Interesse des Publi kums die Anschaffung neuer Gewichte, Maße und Waa gen und deren Berkaus, sowie die Berichtigung bezie hentlich Umwandlung alter Gewichte und Maße, oder deren Austausch gegen neue, zu übernehmen, oder des halb mit dem Mechaniker des Aichamts einen Vertrag ab zuschließen. Dieses Geschäft ist jedoch von dem eigentlichen Aich- geschäfte zu trennen und jedes für eigene Rechnung ange schaffte Gewicht oder Maß ganz in derselben Weise zu aichen und zu stempeln, wie die von Privaten über gebenen. Die Lagerbücher sind streng von dem Jnterimsver- zeichnisss des Aichamts getrennt zu halten; die Rechnung jedoch kann vereinigt geführt werden. Uebernimmt ein Aichamt einmal den Berkaus von Gewichten, Maßen u. s. V., so hat es dann auch die Ver pflichtung, stets ein affortirtes Lager gestempelter Gewichte und Maße jeder Gattung vorrathig zu halten und einen Preiscourant für solche zu veröffentlichen, in welchem der Preis jedes Maßes oder Gewichts im ungcaichten Zu stande und daneben die taxmäßigen Nachgebühren aufge- führt sind. Angesichte Maße und Gewichte dürfen ' Aichämter überhaupt nicht verkaufen. Dresden, den Ministerium des Innern. Zur Berücksichtigung. Mit dieser Nummer, Nr. 21, der Mittheilungen der II. Kammer und mit Nr. 16 der Mittheilungen der I. Kammer schließt das erste Abonnement. Das zweite beginnt mit Nr. 22 der Mittheilungen der H. Kammer und Nr. 17 der Mittheilungen der 1 Kammer. Redakteur: Ed. Gottwald, Secretar im königl. Ministerium des Innern. — Druck von B. G. Tsubnsr in Dresden. Letzte Absendung zur Postr den 20. Februar 1858. II. K. (I. Abonnement) 75
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