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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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auf 1,800 Thaler geeinigt. Die Stellen der Präsidenten der Appellationsgerichte sind ebenfalls auf 2,500 Thaler und ebenso auch die Directonalstellen in den Ministerien angesetzt worden. Die Directorialstelle bei der Zoll- und Steuerdirection genoß zeither bereits einen Gehalt von 2,100 Thaler etatmäßig und 400 Thaler transitorisch und sollen letztere nur in eine etatmäßige Erhöhung umgesetzt werden, hinsichtlich welcher Umsetzung die Deputation der Ansicht ist, daß hier, nachdem alle Directonalstellen auf gleichmäßige, etatmäßig höhere Gehalte gebracht werden sollen, diese Umsetzung jetzt auch nicht zu umgehen ist. Im Nebli gen ist diese Stelle um so wichtiger, als sie bei den übrigen Zollvereinsstaaten Sachsen in allen Zoll- und Stcucrver- hältnissen zu repräsentiren hat, und dürfte auch deshalb dieselbe nicht geringer zu etatisiren sein, als die übrigen Directonalstellen. Abg. Koelz: Ich gestehe ganz offen, daß es eigentlich nicht in meiner Absicht gelegen hat, gegen die etatmäßige Bewilligung des Gehaltes dieser Stelle zu sprechen: ich habe mich mehr gegen die fragliche Begründung des Be richts erklären wollen. Es muß jedenfalls der Kammer erwünscht sein, nicht blos zu wissen, daß ein Postulat be willigt werden soll, sondern auch die Gründe zu erfahren, aus welchen die Deputation dieser Ansicht ist. Der Herr Referent bezog sich namentlich auf den Umstand, daß eine Gleichstellung der Staatsdiener eines Ranges bei den ver schiedenen Behörden in Bezug auf die Gehalte höchst wün- schenswerth erscheine. Ich will dies nicht unbedingt be streiten, aber etwas Bedenkliches liegt in dem Grundsätze doch; denn wenn die Stellen aller Mittelbehörden ganz gleich besoldet werden sollen, so müßte man doch wohh auch annehmen, daß die Leistungen der betreffenden Staatsdiener insgesammt gleicher Art seien, und das möchte ich denn doch nicht behaupten. Wenn man aber den Grundsatz wirklich annehmen wollte, so möge die Kammer sich hüten, die Ge halte einzelner Stellen einer Mittelbehörde künftig zu erhö hen, denn die nächste Folge davon würde sein, daß die Er höhung sofort wieder auf alle ähnliche Stellen anderer Mit telbehörden ausgedehnt werden müßte. Abg. Fahnauer: Ich befinde mich in derselben Lage wie der Abg. Koelz. Es steht hier ausdrücklich: „die bessere Etatisirung der Rathsstellen sei nicht zu umgehen, um die nöthige Gleichstellung der Gehalte der Mitglieder der Zoll- und Steuerdirection mit denen der Mitglieder anderer Mittelbehörden, der Kreisdirectionen und Appella tionsgerichte herbeizuführen." Nun, meine Herren, ich komme darauf zurück, was ich bereits bei der Gehalts erhöhung der Stellen in den Kreisdirectionen gesagt habe. Sie ist bewilligt worden, die Folge davon ist, daß, weil wir einmal A gejagt haben, wir nun auch B, C und D und das ganze Alphabet durchsagen sollen. Meine Herren, der Grund ist nichr stichhaltig. Die Erhöhung der Gehalte der Räthe scheint mir nicht nöthig, der Gehalt der vierten Rathsstelle ist früher transitorisch 1,000 Thaler gewesen und sie soll nun erhöht werden, als Grund wird angegeben, daß die Arbeit sich erhöht habe. Im Jahre 1856 sind 13,614 Registrandennummern gewesen und im Jahre 1857 nur 13,500, also von Vermehrung der Arbeit ist nicht die Rede und ich sehe nicht ein, warum diese Gehalte erhöht werden sollen. Bei den Chaussee- und Oberchausseewärtern hat die Deputation beantragt, wenn sich die Lohnsätze wieder vermindern sollten, die Löhne derselben auf das jetzige Maß zurückzuführen. — Würde die Deputation nun auch hier diese Zulagen nur als Theurungszulage, als Entschädigung für die Vergangenheit, für die Zeit der nächsten Finanz periode vorgeschlagen haben, so würde auch ich damit ein verstanden sein, da wir sie aber auf immer und ewig ge währen sollen, so werde ich im Interesse der Steuerpflich tigen dagegen stimmen und ersuche den Herrn Präsidenten, auf diese Zulagen eine besondere Frage zu stellen. Referent Abg. vr. Hermann: Gegen die letzte Aeuße- rung des geehrten Sprechers vor mir, habe ich zu bemerken: daß es sich bei diesen Zulagen nicht wie bei den Chaussee leuten um Tagelöhne oder Remunerationen handelt, sondern um wirkliche Gehalte, und wenn dieDeputation es wünschens« werth gefunden, auf einen Normaletat hinzuarbeiten, und zu dessen Anbahnung die Hand zu bieten, so liegt diesem die Idee zu Grunde, daß wenn man künftig für alle Behörden und das ganze Budget Normaletats erlangt, die Feststellung des Budgets für die Zukunft der Kammer sehr erleichtert werden kann. Gelangen wir endlich zu festen Normal etats für alle Branchen, dann hat die Kammer nur über Abänderungen, die darin beabsichtigt werden, weitere Erör terungen anzustellen, nicht aber wie jetzt über das ganze Budget, deswegen schien es der Deputation geboten, auf Normaletats hinzuarbeiten und auf Seiten der hohen Staatsrcgierung ist mehrmals ausgesprochen worden, wie zweckmäßig es sein dürfte, allenthalben auf solche zu ge langen. Staatsminister Behr: Dem, was der geehrte Sprecher vor mir erwähnte, erlaube ich mir noch einige Bemerk ungen hinzuzufügen. Es ist allerdings begründet, daß die Regierung und zwar, wie ich unumwunden anerkenne, gerade aus dem von dem geehrten Abg. Koelz angegebenen Grunde wünscht, zu einem Normaletat zu gelangen, damit nicht in einzelnen Fallen Erhöhung der Gehalte stattsinde, und diese dann zur Consequenz gezogen werde. Wenn man aber diese Tendenz hat, so ist eine doppelte Maßregel unvermeidlich, nämlich einmal, daß man die bereits be stehenden höhcrn Gehalte, welche man nicht als normal mäßig anerkennt, nur als transitorisch fvrtbestehen läßt, um sie in Erledigungsfallen — denn eher kann es nicht geschehen — auf den Normaletat zurückzuführen; anderer seits ist es aber auch nokhwendig, diejenigen Stellen, die
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