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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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mal vorausgesetzt, nur der Vorläufer eines weit großem sein dürfte. Wenn wir heute behufs der Unterbringung von drei Unteroffizieren in Chemnitz den Ankauf eines besonder» Häuschens beschließen, wegen angeblichen Mangels an Logis, so fürchte ich, daß man in nicht ferner Zeit mit einem größern Postulate vor die Kammern treten und diejenigen Summen begehren wird, welche erforderlich sind, um ein Gebäude zur Unterbringung der übrigen Unteroffiziere und vielleicht auch der unverheiratheten Offi ziere zu errichten. Man motivirt natürlich dann das Postulat auch mit dem „Mangel an Logis", und wird sicher unver gessen sein, später sich darauf zu berufen, daß die Kammer zu einem ähnlichen Zwecke bereits eine Bewilligung aus sprach, in einem Falle, wo es blos galt, Logis für drei Unteroffiziere zu beschaffen. Abg. Riedel: Meine Herren, ich werde sehr kurz sein. Ich konnte mir gleich nicht denken, daß es in Chemnitz so ärmlich aussehe, daß diese drei Unteroffiziere nicht unterzu bangen sein sollten, welches der Abg. Koelz soeben wider legt hat. Ich habe aber auch noch andere Gründe gegen die Bewilligung dieses Ankaufs, denn wenn wir das Haus ankaufen, belästigen wir erstens den Bauetat wieder, und fürchte ich ebenfalls alle vom Abg. Koelz angeführten Con sequenzen, man wird dann verlangen, daß auch in andern Garnisonen zu Unterbringung von Chargirten Gebäude angekaust oder gebaut werden müssen; Dasjenige, was der Abg. Dehmichen anführt, daß wenn Chemnitz früher mit einem Gesuche wegen Ankauf dieses Hauses gekommen, es ganz was Anderes gewesen wäre, dann hätte das Finanz ministerium vielleicht ein noch besseres Geschäft gemacht, das bestärkt mich erst recht diese Forderung adzuweisen, denn werfen wir den Ankauf ab, so behält das Finanz ministerium das Häuschen und vermicthet es wieder, und will die Stadt Chemnitz es haben, so mag sie es recht gut bezahlen und wir machen dabei noch ein gutes Geschäft. Abg. Rittner: Wie es jetzt scheint, so droht der Fi nanzdeputation eine vollständige Niederlage, aber ich werde mir darüber den Kopf nicht wegreisen, im Gegentheil ge stehe ich, daß ich dieser Angelegeuheit nicht eben sehr große Aufmerksamkeit in der Deputation geschenkt habe. Meine Ansicht war die, daß es sich entschieden nicht um den Ankaufeines Hauses handelt; aber die Meisten, die über die Deputation hcrgefallen sind, gehen dennoch von der Ansicht aus, daß es sich um einen Ankauf handelt. Das ist aber nicht der Fall, es ist nur der Uebergang aus der Hand des einen Ministeriums in die Hand des andern; es schien mir eben unbedenklich, wenn eben ein Ministerium, Ersparnisse herbcizuführen, ein Haus von einem andern Ministerium übernehmen will. Wenn nun gegenwärtig zwei Momente hinzugetreten sind, die vielleicht die Kammer veranlassen werden, nicht zu bewilligen, so waren sie mir fremd, nämlich das Moment, daß man Seiten der Stadt Chemnitz einen gewissen Werth auf den Besitz dieses Hauses legt, um es wegreißen zu können. Ist das aber der Fall, so sollte ich meinen, es wäre von Chemnitz sicherer zu Werke gegangen gewesen, wenn es sich zur rechten Zeit an das Finanzministerium gewendet hätte, das Ministerium würde, wenn die Veranlassung wirklich begründet gewesen wäre, nicht schroff genug gewesen sein, um Chemnitz die Erwerbung dieses Häuschens vorzuenthalten. Das andere Moment hat ° der Abg. Koelz zuletzt in die Wagschale gelegt, nämlich zu beweisen daß in Chemnitz kein Mangel an Wohnungen sei. Auf dieses Moment lege ich keinen so hohen Werth, denn ich muß bekennen, daß unsre Staats diener sehr häufig in große Schwierigkeiten kommen, wenn sie in andere Städte versetzt werden und dorthin unbedingt ziehen müssen, aber keine passenden Wohnungen finden können; denn die Quartieräquivalente sind nicht hoch. Also liegt mir etwas Billiges darin, daß man gegen dieses Moment nicht so sehr bedenklich sei. Allein ich sehe davon ab, die Sache zur Geltung zu bringen, ich werde mich in mein Schicksal ergeben, wenn die Kammer das Postulat abwirft. Abg. v. Criegern: Mit den Localverhältnissen und Localinteressen zu wenig bekannt, um auf das Materielle mich tiefer einzulaffen, muß ich doch um Erlaubnis; bitten, in Betreff der formellen Behandlung der Sache mitRücksicht aus die Bemerkungen des Abg. Oehmichen meinen frühem Erklärungen noch einiges beizufügen. Er hob vorzüglich raus, daß es sich zugleich darum handeln könnte, die Summe von 2,258 Bhlr., wenn das Grundstück zu Zwecken des Kriegsministeriums benutzt würde, zum Ankäufe eines andern Gebäudes für das Finanzministerium zu verwenden. Diese Möglichkeit kann ich durchaus nicht läugnen. Nach meiner rechtlichen Ansicht von der Sache, hätte ich aber geglaubt, daß erst in dem Momente, wo ein derartiger neuer Ankauf eintreten soll, diese Summe auf das außerordentlich« Budget gehören würde. Denn materiell, abgesehen von der formellen Unterscheidung zwischen den einzelnen Mini sterien, kenne ich doch nur zwei wesentlich verschiedene Kassen, den Domänenfond und den Staarssiscus. Bon dem Domänenfond ist hier nicht die Rede. Hiervon ab gesehen kann es sich in der Hauptsache nur um Einnahmen und Ausgaben des Staatsfiscus handeln. Alles Uebrige scheint nur Rechnungswert zu sein, was natürlich bei der Etatisirung des ordentlichen Budgets wesentlich ins Aug§ gefaßt werden muß. Allein bei der Frage, ob eine solche außerordentliche Ausgabe nöthig sei, ob wirklich eine ums Position für das außerordentliche Budget erfordert werde, dabei hätte ich geglaubt, komme es darauf an, ob wirklich etwas aus Privathänden für den Fiscus erworben werden müsse. Ich kann mich also nicht von der Ansicht trennen, daß es für den gegenwärtigen Zweck blos einer Umschreibung
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