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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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von dem Bestände des Finanzministeriums auf den Bestand des Kriegsministeriums bedürfte. Abg. v. Welck: Wenn der Abg. Koelz äußerte, daß in Chemnitz ein effektiver Quartiermangel nicht sei, und daß die Militärpersonen, um deren Bequartierung es sich handelt, sehr leicht Quartier fänden und überall finden würden, wenn sie nur die Miethe pünktlich bezahlten und auch wie ordentliche Miethsleute sich betrügen, so gewinnt diese Aeußerung noch mehr an Gewicht, wenn man bedenkt, daß der Abgeordnete, welcher dieses Urtheil aussprach, zu gleich Stadtrath in Chemnitz ist, ihm daher die Fälle be kannt geworden sein müssen, wo Derartiges vorgekommen ist. Da ich in der Nähe von Chemnitz wohne, und mit Chemnitzern, sowohl vom Militär- als Civilstande, viel Umgang habe, so halte ich es für eine Anforderung an mein Ehrgefühl, hier öffentlich zu erklären, daß es unter allen Beamten, die nach Chemnitz kommen, eine stets sich wiederholende Klage ist, wie schwer es halte, ein nur eini germaßen ausreichendes Quartier zu finden, und daß mir nie und nirgends davon Etwas zu Ohren gekommen ist, daß einem Militärbeamten höhern oder nieder» Grades das Quartier wegen nicht pünktlich bezahlten Miethgeldes, oder wegen sonst unzuträglichen Betragens verweigert worden sei. Ich halte mich zu dieser Erklärung um so mehr für verpflichtet, weil es dem Militärstande nicht ver gönnt ist, sich öfter gegen derartige Anschuldigungen zu Vertheidigen, und namentlich halte ich mich für dazu ver pflichtet, als ein nahe bei der Stadt Chemnitz Wohnender, da es mir in gutem Gedächtniß ist, zu welchem Danke die Stadt Chemnitz der Tüchtigkeit unsers Militärs noch vor wenig Jahren verpflichtet war und als dazu verpflichtet auch damals sich anerkannte. (Bon mehren Seiten Bravo in der Kammer.) Abg. Georgi: Der geehrte Abg. Koelz stellte an die Spitze seiner Rede, daß es sich um die Acquisition eines Gebäudes Seiten des Staats handle, und daß er zu einer solchen Acquisition seine Zustimmung nur geben könne, wenn sie durch das Staatswohl geboten und nicht über flüssig oder finanziell nachtheilig sei. Ich muß wiederholen, meine Herren, daß es sich um eine Acquisition Seiten des Staats im gegenwärtigen Falle gar nicht handelt; der Staat hat ein Gebäude und es kommt darauf an, ob cs das Staatswohl gebietet, dieses Gebäude zu verkaufen, ob es nicht vielmehr geboten und finanziell räthlich ist, dieses Gebäude, welches der Staat bereits besitzt, in andere Hände übergehen zu lassen. Nun, meine Herren, die Deputation ist aufrichtig genug gewesen, im Deputationsberichte zu bemerken, daß es ihr nicht unbekannt geblieben sei, daß die Stadt Chemnitz den Wunsch hat, dieses Gebäude zu kaufen, allein nur auf Privatwege ist der Deputation diese Mit- theitung geworden, eine offlcielle liegt darüber nicht vor, es liegt keine Petition der Stadt Chemnitz vor, worin nachgewiesen ist, mit welchen Gründen die Stadt Chemnitz sich für diese Acquisition verwenden müsse, und jeden falls würde die Deputation aus einem solchen Gerüchte nicht die Beweggründe haben schöpfen können, den Verkauf dieses Gebäudes bei der Staatsregierung zu befürworten. Abg. Koelz sagte, die Stadt Chemnitz werde nicht zu Grunde gehen, wenn sie auch dieses Lhorhauschen nicht bekomme. Ich stimme dem vollkommen bei, aber es kann nicht als Argument dafür angeführt werden, daß man es ihr über lassen müsse. Abg. Koelz sagte, es beschleiche ihn eine ge wisse Scheu vor diesem Postulate, indem er besorge, cs könnten noch viele andere Anforderungen der Art Vorkom men, für die man dann auch stimmen müßte. Ich glaube aber nicht, daß der geehrte Abgeordnete sich gerade durch diese Rücksicht wird bestimmen lassen, gegen das Postulat zu stimmen und glaube, daß, wenn auch dieses Postulat von der Kammer genehmigt würde, daraus für den geehr ten Abgeordneten wenigstens noch kein Grund entstehen würde, für fernere Postulate in dieser Richtung sich erklären zu müssen. Diejenigen, die anderer Ansicht sind, mögen den Andern die ihrige lassen. Es ist dies ein grsvamen äo kuturo, das hier kaum geltend zu machen wäre. Wenn die Deputation das Postulat hätte ablehnen sollen, so mußte ihr, wie ich bereits zu sagen die Ehre hatte, nachgewiesen werden, daß ein anderweiter Verkauf des Hauses unbedenklich und rathsam sei. Ein solcher Nachweis hat aber von keiner Seite stattgefunden, das Kriegsministerium hat vielmehr in einer überzeugenden Weise dargethan, daß ihm nicht ganz gleichgiltig sein könne, wenn das ThorhäuSchcn an die Stadt Chemnitz übergehe, weil es, wenn die in Frage stehenden Fabrikgebäude dann eine Erweiterung finden würden, sie den Militärgebäuden in störender Weise näher kommen, und diesen Nachweis hat die Deputation für ge gründet halten müssen. Ich glaube, wenn die Stadt Chemnitz die Absicht gehabt hat, das Gebäude zu acquiriren, daß es an ihr gewesen wäre, eine rechtzeitige Mitthcilung an die Kammer zu machen. Daraus hätte es sich voll ständig übersehen lassen, um was es sich handelt. In gegen wärtigem Augenblicke ist das nicht der Fall und da es sich gegenwärtig nur darum handelt, das Gebäude, welches be reits im Besitz des Staates ist, von einem Ministerium auf das andere übergehen zu lassen, auch alle Bedenken sich erledigen, welche rücksichtlich des Bauetars ausgestellt wor den sind, so hat die Deputation doch geglaubt, die Rück sichten auf das öffentliche Wohl höher stellen zu müssen, als die, welche von anderer Seite für die Erwerbung Seiten der Stadt Chemnitz geltend gemacht worden sind. Königlicher Commiffar v. Ze schau: Auf diese ver schiedenen Angriffe gegen das Postulat will ich nur einige Worte erwidern. Fürs Erste ist es dem Kriegsministerium sehr befremdend, daß die verheirathctcn Unteroffiziere so schlechte Miethsleute sein sollen, wie Abg. Koelz behauptet, und daß sie sich nicht verträglich verhalten und nicht richtig
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