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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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vorstand Liebscher in Conradsdorf, daß er in diesem Jahre bei 40 Pfund Heumerly, welches er auf jedes Stück Vieh füttert, dennoch seit Ende September zwei Kühe und einen Bullen theils wegen Krankheit verkaufen, theils hat todt- fchlagen lassen müssen und daß abermals seit dieser Zeit zwei Kühe demselben Schicksal entgegen sehen. Der Mann ist wohlhabend; ich habe gesehen, daß er voriges Jahr seinen Stall mit bedeutenden Geldopfern complicirte. Der Wirth- schaftsdirector Stecher in Bräunsdorf giebt ihm das beste Zeugniß in Bezug auf die Bewirthschaftung seines Gutes, er führt unter dessen Leitung regelmäßige Futter- und Milch- Tabellen, und ich glaube demnach, daß man diesem Manne wohl unbedingten Glauben schenken kann. Dies wird nun beweisen, daß sich die Schaden nicht vermindert, sondern immer vermehrt haben. Nichtsdestoweniger aber sagt die hohe Staatsregierung, sie würde für diese Schaden der Halsbrückner Hütten in Zukunft keine Vergütung mehr ge währen; von Entschädigung kann ohnehin nicht die Rede fein, da die Calamktosen diese Vergütung nicht vollständig und auch nur in Form eines Geschenkes erhalten haben. Es ist Seite 104 gesagt, daß die betreffenden Calamitosen bei der 1854 und 1855 erfolgten Empfangnahme der ge dachten Vergütungssummen dieselbe mit ausdrücklicher Bezeigung ihrer Dankbarkeit angenommen hätten. Meine Herren! Ich halte mich verpflichtet, Ihnen darzustellen, welche Bewandtniß es damit haben wird. Die Leute werden vor eine Commission citirt und man sagt ihnen, nachdem diese Commission in drei bis vier Tagen die sämmtlichen 4000 bis 5000 Acker flüchtig durchgesehen und eine ungefähre Berechnung aufgestellt und diese den Beschädigten vorge legt hat, „wollt ihr das als Gnadengeschenk annehmen, dann ist's gut, wollt ihr das nicht, so könnt ihr gar nichts bekommen und wir verweisen euch auf den Rechts weg." Es ist allerdings dann sehr begreiflich, daß die Leute lieber das Geschenk nehmen, ehe sie den Rechtsweg betreten, wo sie dann den Schaden nachzuweisen hätten vielleicht zu einer Zeit, wo die Früchte gar nicht mehr auf dem Felde sein würden, und es schon aus diesem Grunde, soweit es die Feldschäden betrifft, schwer möglich sein möchte. Wollen sie also Etwas haben, so bleibt ihnen nichts übrig, als das Geschenk anzunehmen. Aber daß sie aus dem Innersten ihres Herzens ihre Dankbarkeit dafür ausgesprochen hätten, das muß ich sehr bezweifeln. Sind diese Worte in das Protokoll ausgenommen, so haben es die Leute unterschrieben, eben weil es im Protokoll steht und sie es nicht wagten, diese Worte aus demselben herauszubringen. Es war dies aber auch ein Act der Klugheit, daß sie es nicht thaten, sondern darin flehen ließen, indem sie sich nur für ein Gnadengeschenk bedankten, denn von einer Entschädigung kann nicht die Rede sein. Es ist ferner mehrfach darauf hingewiesen worden, daß die Leute die Bewirthschaftung chrer Güter nicht sachgemäß bewirken. Es ist aber sehr leicht, Vorschriften zu machen, aber auszuführen sind solche gute Rathschlage nur dann, wenn den Leuten Mittel zu Gebote stehen, eine Wirthschaft rationell und in der Weise zu betreiben, wie es die Hüttenverwaltung will, wo es dann möglich fein soll, die Schäden zu vermindern. Das können aber blos Solche, welche Betriebscapital haben, aber das hat eben die Mehrzahl der Petenten nicht. Ich wünschte nur, Diejenigen, welche Zweifel in dieser Hinsicht haben, hätten mit mir zugleich die Besichtigung gemacht; da wür den sie von den Nachtheilen überzeugt sein, welche der Hüttenrauch verursacht. Da würden sie in den 32 Ställen, welche ich besucht habe, das miserable Vieh gesehen haben; sie würden auch von vielen Gutsbesitzern gehört haben, wie diese nicht mehr wußten, was sie thun sollten. Ich erinnere mich eines Mannes — ich könnte ihn auch mit Namen nennen —, der erzählte mir mit Thränen, daß er durch die Hüttenrauchschäden mit seiner Familie zum Bettler ge worden sei. Er hatte sich früher einige hundert Thaler übrig gemacht; seit 1851 hat er aber diese Ersparniß nur dazu verwendet, um den Viehbestand in seinem Stalle zu ergänzen. Damals hatte er wieder nur die Hälfte Vieh im Stalle, und er sagte, daß er nicht mehr im Stande sei, seinen Viehstand zu ergänzen. Die Hälfte seines Gutes ist verschuldet und Niemand will ihm mehr borgen. Die jenigen Grundstücke, welche in den letzten Jahren nothwen- diger Weise verkauft werden mußten, gingen fast alle um die Hälfte und sogar noch tiefer unter dem Taxwerthe weg. Selbst die Hüttenverwaltung kauft keines höher, als sie es bekommen kann. Es ist der Fall vorgekommen, daß sie einzelne Häuser in Halsbrücke gekauft hat, aber für den Taxwerth keines; sondern sie hat sie so genommen, wie sie sie bekommen konnte. Ich weiß auch, daß höhern Orts Anweisung an die Hüttenverwaltung gekommen ist, ein Haus zum Taxwerthe zu erstehen; weil es aber nicht dahin kam, nahm sie es auch billiger; es wagte Niemand, die Oberhüttenverwaltung um einige Thaler hinaufzutreiben. In Halsbrücke ist neulich das Grundstück eines Marines, welches er von der Familie zu 1,600 Lhalern angenommen hatte, vor kurzem um 600 Thaler in nothwendiger Subhasta- tion verkauft worden, und zwar ist es von einem Gläubiger erstanden worden, der nur einigermaßen zu seinem Gelbe kommen wollte. Ich wäre im Stande, wenigstens noch sechs solcher Beispiele vorzuführen. Ich sollte doch meinen, daß dies sattsam bewiese, in welchem trostlosen Zustande sich die dortigen Bewohner infolge dieses Hüttenrauchs be finden, und wie es höchste Zeit ist, daß rationelle und gründliche Abhilfe geschehe. Die Gemeinden verarmen in den einzelnen Mitgliedern und werden dadurch in ihrer Gesammtbeit nur noch armer, da sie infolge dessen eine Menge Armer zu ernähren haben. Die geehrte Deputa tion hat das erste Petitum als erledigt betrachtet, und zwar deswegen, weil sie sagt, der Hüttenbetrieb sei in Halsbrücke
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