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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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gewinnen werden. Wenn der Gutsbesitzer Liebscher von 40 Pfund Heuwerth spricht, wie Herr Oehmichen sagte, so vermuthe ich, daß er 40 Pfund solches insicirtes Heu ver füttert hat, nicht 40 Pfund Heuwertb im Milchfutter, und es ik dann seine eigene Schuld, wenn es seinem Wiehe schadet. 40 Pfund Heuwerth auf eine kleine Kuh zu füttern in rationeller Futtermischung, meine Herren, das wäre aber Uebermastfutter. So gefütterte Thiere würden weniger Milch geben, als Fett ansetzen; folglich finde ich, daß der Fehler in der Wirtschaft des Herrn Gutsbesitzers Liebscher liegt, und kann ich deshalb auf seine Klagen nicht viel geben. Mir kommen die Klagen über den Hütten rauch sehr verwandt vor mit den frühem Klagen über Wildschaden, und wie ich zufällig gehört habe, sollen sogar einige kleine Güter gekauft worden sein in der Spekula tion, an der Entschädigung für den Hüttenrauchschaden Theis nehmen zu können. Die Tragweite, meine Herren, der Anerkennung, daß die Besitzer, die sich hier beklagen, rechtliche Ansprüche haben, halte ich für eine ganz un geheure. Es könnte dahin kommen, daß jedem bescheidenen Hausbesitzer, der in seinem Ofen Steinkohlen heizt, wo er früher Holz gebrannt hat, der Nachbar sagte: Wie kann der Mann mir schlechten Geruch unter die Nase machen? und auf Schadenersatz antrüge. Ich gebe zu bedenken, meine Herren, daß jede Ziegelei, die irgend stärker im Betriebe ist, jede Dampfmaschine wirklich Schaden z. B. an den nächstgelegenen Fichtenhölzern anrichtet, wenn zufällig ein feuchter Niederschlag aus der Luft stattfindet; man bemerkt dann an den Hängen hinauf am Berge den Strich, wo der Rauch sich angesetzt, die Poren der Nadeln verstopft, dadurch die Lebens, oder Athmungsfähigkeit der Pflanzen unterdrückt oder durch den Ammoniakgchalt zerstört hat, welche dann aussehen, als wenn sie durch einen Reif im Frühjahre getroffen worden waren. Dann kann man aber an solchen Orten andere Pflanzen ziehen; wo Fichten nicht mehr gedeihen, setze man Lärchen, und wo Pflaumenbaume nicht mehr fortkommen, mag man Birnen- und Aepfel- baume pflanzen. Ich glaube eben, unsre Deputation, der ich überhaupt in allen ihren Deduktionen beistimmen muß, hat vollkommen Recht, daß man den Leuten anrathen möchte, sich mehr darum zu bekümmern, wie man den Schaden des Hüttenrauchs abwenden kann, als sich in ge lehrte Beobachtungen einzulaffen über den „Heuwerth" des Futters, welches sie ihrem Biehe geben, was eine gar schwie rige landwirthschaftliche Untersuchung ist, viel schwieriger, meine Herren, nach meiner Meinung, als die Beurtheilung, zu der man Sachverständige mit zuziehen kann, was gegen die Einwirkung des Hüttenrauchs anzuwenden paffend er scheine; und ich würde dem Gutsbesitzer Herrn Liebscher anrathen, ganz besonders sein Augenmerk darauf zu richten und lieber darauf zu denken, wie der Schaden, den der Hüttenrauch anrichtet, abzuwendcn oder zu verringern sei, n.K. (2. Abonnement-) und durch Mittheilung seiner Erfahrungen sich seinen Nach barn zu verpflichten. Der Abg. Oehmichen sagte, daß dort die Grundstücke in der neuern Zeit ganz unter dem Werthe gekauft würden; es kommt hier freilich darauf an, was für einen Werth man annimmt. Mir ist gesagt worden, daß in der dortigen Gegend noch jetzt kein Acker unter 200—300 Thalern, oder 15 Thaler die Steuereinheit, verkauft worden ist. Meine Herren, trotz des Hütten rauchs.' das ist ein enormer Preis. Bei uns wenigstens zahlt man nicht 15 Thaler für die Steuereinheit. Wie gesagt, wenn nicht noch ganz besondere Gründe vorgebracht werden, werde ich ganz mit der Deputation gehen. Was ich noch erwähnen möchte, ist, daß blos in dem Falle, daß nach Freiberg eine Eisenbahn geführt wird, der Vorschlag des Abg. Oehmichen sehr passend und zweckentsprechend er scheint, die Hütten an einen Ort zu verlegen, weil dadurch die Zufuhr der Kohlen und her Transport des Materials hin und her erleichtert würde, und sich somit die Verlegung der Hütten an einen Ort bezahlt machen könnte. Abg. v. Welck: Es handelt sich hier nicht um eine Frage des Rechts, sondern um eine Frage der Billigkeit, wie von allen Seiten anerkannt worden ist. Fasse ich das Bild, was sich uns in dieser Frage aufdrängt, in der Kürze zusammen, so ist cs zuerst das Gesuch der Petenten um eine vollständige Entschädigung des ihnen durch den Hüttenrauch und namentlich in neuerer Zeit durch die ver änderte Betriebsweise in den Hütten verursachten Schadens, welches uns entgegentritt, und in zweiter Linie, das Gesuch um Abschätzung dieses Schadens durch eine Commission, welche, unbeirrt von einseitigen Rücksichten, der Wahrheit zunächst kommend den verursachten Schaden ermittle und feststelle. Daß ein großer Schade und ein sehr erheblicher den Leuten in der Nahe der Hütten zugeführt wird bei dem Betriebe ihrer Landwirthschaft, geht einfach und klar aus dem Gutachten der Sachverständigen hervor, welche dem Gutachten der Deputation und dem Berichte derselben beigelegen haben. In die Einzelheiten dieser Gutachten gehe ich nicht ein, es würde uns dies zu weit führen, es würde uns auf ein Feld führen, auf welchem wir den Herren, welche diese Gutachten abgegeben haben, umsoweniger folgen könnten, da es selbst dem wissenschaftlich Gebildeten schwer sein würde, Das festzustellen mit solcher Genauigkeit, wie versucht worden ist, und in so kleinen Ziffern, was hier festgestellt werden sollte. Es handelt sich einfach darum, daß wirklich ein solcherSchade den Leuten, die in der Nähe der Hütten und in der dortigen Gegend wohnen, zugefügt wird- Der drittePunkt, der nun zu berücksichtigen ist, ist die Erklärung der hohen Staatsregierung auf das Gesuch der Petenten. In dieser Beziehung erklärt die hohe Staatsregierung zuerst, es solle der Betrieb auf den alten Hütten von Halsbrücke wieder in der frühem Weise eingerichtet, der neuere Mehrbetrieb 81
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