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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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wodurch denn eigentlich die lauge Verzögerung herbeigeführt worden ist, und was zu Grunde gelegen hat? Denn wenn hier nicht ganz besondere Umstände zu Grunde liegen, so möchte man fast glauben, als hätten sich die Behörden ge genseitig zu überbieten gesucht, die Sache hinauszuziehcn. Ich muß daher das hohe Justizministerium bitten, über diese Verhältnisse der Kammer eine Aufklärung zu geben. Abg. Mai: Meine Herren, wenn auch ich mir erlaube, Lei dem vorliegenden Gegenstände in der allgemeinen De batte das Wort zu ergreifen, so geschieht es keineswegs, um mich gegen die beim Justizdepartement eben nicht unbedeu tenden Ueberschreitungen der Ausgaben in der jetzigen Finanz periode gegenüber der letztverflossenen zu erklären. Im Gegentheil, ich habe diese Ueberschreitungen, welche durch die neue Organisation des Gerichtswesens bedingt sind, ge rechtfertigt gefunden, und ich werde gern dazu meine Zu stimmung geben; allein bedauern muß ich, daß die hohe Staatsregierung nicht jetzt schon Gelegenheit genommen hat, einige offenbar überflüssige Beamtenstellen bei den Un- rergcrichten einzuziehen und durch die dadurch gewonnenen Ersparnisse eine Gehaltserhöhung der Beamten möglich zu machen. Ich bedaure dies um so mehr, als ich Gelegen heit gehabt habe, mit mehrer« Beamten aus jenen Gerich ten zu sprechen und auch die Ansicht dieser dahin ging, daß eine Veränderung und Vereinfachung des Geschäfts ganges bei den Unterbehörden und Einziehung mancher Stellen, welche nicht hinreichend beschäftigt sind, nicht nur möglich zu machen, sondern auch gut und zweckmäßig sei. Wenn ich nun weiter oft in diesem Saale des sogenannten Zuvielregiercns erwähnen gehört habe, so möchte ich wohl behaupten, daß dies vorzugsweise sehr häufig bei den Untergerichten vor kommt. Die Leute sind eben zur Zeit in ihren Geschäfts kreisen nicht hinlänglich beschäftigt, dies beweist eben, daß sie häufig der Versuchung unterliegen, in Gemeindesachen oftmals ohne Noch einzuschreiten, und sich in Gemeindean- gelegcnheiten mischen, welche den Gemeinderäthen obliegen und zu deren alleinigen Geschäftskreis gehören. Um dies zu beweisen, erlaube ich mir eine sogenannte Generalver fügung, welche von Seiten des Gerichtsamts zu Pirna er lassen worden ist, hier zu erwähnen. Ich will nicht spe- cicll auf dieselbe eingehen, um die Kammer nicht zu lang weilen, aber unterlassen kann ich nicht, die Behauptung im Allgemeinen auszusprechen, daß die einzelnen Bestimm ungen derselben zum sehr großen Theile unpraktisch und deshalb auch unausführbar sind, wie sich denn auch bei Ausführung derselben bereits gezeigt hat. Es wird ein Vertreter jenes Bezirks in der Kammer vielleicht noch Ge legenheit nehmen, specieller auf die einzelnen Bestimmun gen dieser Verfügung einzugehen. Ich beschränke mich auf eine allgemeine Andeutung, um die Regierung darauf aufmerksam zu machen. Wenn aber in einer weitern Verordnung desselben Gerichtsamts sogar so weit gegangen worden ist, daß die betreffenden Gemeindevorsteher und Orts richter des Gerichtsamts Pirna bei 5 Thaler Strafe zusam men berufen werden zu einer Besprechung, welche an sich wohl zulässig sein mag, keineswegs aber durch'» Gesetz an- befohlen ist, so möchte eine solche Maßregel denn doch über die Geduld hinausgehen, und ich erlaube mir deshalb die Anfrage an die hohe Staatsregicrung, ob sie von diesen Maßnahmen Kenntniß hat und ob jene Maßregeln mit Vorwissen und mit Genehmigung der Oberbehörde erlassen worden sind. Ich kann nicht umhin, solche extreme Maß regeln einzelner Gerichtsbehörden zu bedauern, denn nicht allein das Ansehen und die Achtung vor den Gerichtsbe hörden leidet sehr durch solche Extremitäten, auch das An sehen der Regierung leidet zugleich mit darunter. Man hört sehr oft im Publicum das Urtheil, „wenn nicht der gleichen Maßnahmen von oben herab gewünscht und gut geheißen würden, so würden die Amtmänner nicht solche Eigenmächtigkeiten sich erlauben." Nun denn, ich habe das Vertrauen zu der hohen Staatsregierung und bezie hendlich zu dem Herrn Justizminister, daß er solche Extra vaganzen nicht gut heißen wird, und die Antwort, die ich mir auf meine Anfrage erbeten habe, wird dies, wie ich hoffe, bestätigen, ich meinestheils würde es wenigstens sehr bedauern, wenn ich mich hierin in meiner Erwartung und Hoffnung getäuscht haben sollte. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Wie die Vorredner, will auch ich unterlassen, an dem Berichte selbst etwas Ta delhaftes zu finden. Wenn ja Etwas daran zu tadeln wäre, so möchte auch ich mich dahin aussprechen, daß man viel leicht mit zu großer Sparsamkeit zu Werke gegangen ist. Ein anderer Gegenstand, der schon früher meine Aufmerk samkeit in Anspruch genommen hat, der auch von mir bei dem letzten Landtage erwähnt worden ist, besteht darin, daß ich es nicht der Billigkeit angemessen finde, wenn eine Klasse von niedern Staatsdienern im Verhältnisse zu andern nie- dern Staatsdienern in ihrer Stellung schlechter gestellt ist; ich meine die jüngsten Actuare. Der geehrten Kammer ist bekannt, daß die mit einem Gehalt von 350 Thalern angestellten nicht Staatsdiener sind. Ich glaube, dies ist ein Mißverhältniß und zwar um so mehr, weil gerade sie, eben so gut wie andere dem Richterstande angehörige Staats diener auf den Richtereid mit verpflichtet sind und eben deshalb eine Stellung im Staate einnehmen sollen, wie sie kaum den jünger» Staatsdienern in andern Ministerien gestattet ist. Ich erlaube mir daher schon jetzt bei der all gemeinen Debatte einen Antrag einzubringen, indem ich dahin gestellt sein lasse, ob es der hohen Kammer vielleicht genehm sein sollte, diesen Antrag zur Position 16 zu ver weisen, wo von den Actuaren die Rede ist, während ich andererseits glaube, daß dieser Antrag ein so allgemeiner ist, daß er in die ständische Schrift aufzunehmen sein würde
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