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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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wann diese Verordnung besteht, und auf welches Gesetz sie gegründet ist. Abg. v. König: Es ist nicht meine Meinung gewe sen, dem Herrn Abg. Riedel einen Vorwurf in der Rich tung zu mache», als ob er den besprochenen Fall hätte in einem mildern Lichte darstellen sollen, ich muß ihm viel mehr das Zeugniß geben, daß seine Darstellung eine durch aus objective und ruhige gewesen ist. Dagegen muß er mich mißverstanden haben, wenn er aus meinen Worten entnehmen zu können geglaubt hat, daß die Untersuchungs sache bei irgend einer der betreffenden Behörden gelegen habe, gelegen in dem Sinne, daß darin nicht gearbeitet worden sei. Das habe ich nicht sagen wollen, und konnte es auch nicht sagen. Gelegen r'm gedachten Sinne hat sie jedenfalls nur in der kurzen Zeit während eines eingetre tenen Personalwechsels. Es sind in der letzten Zeit meh rere Todesfälle ziemlich schnell nach einander bei demOber- appellationsgericht erfolgt, es haben auch mehrfache lang wierige Krankheitsfälle stattgefunden und das mag auch die Ursache gewesen sein, daß der Referent hat gewechselt werden müssen, und daß das Referat in andere Hände übergegangen ist, so daß auch die vorher darauf gewendete Arbeit verloren gewesen, aber gelegen, in dem Sinne wie der Herr Abg. Riedel es zu meinen schien, hat sie deshalb nicht. Ich hätte auch geglaubt, daß durch meine Darle gung der verschiedenen bei der Verzögerung mitwirkenden Umstände Grund und Zusammenhang der letztcrn sich ge nügend übersehen ließe. Wenn der Herr Abgeordnete noch aber meinte, daß es noch eine andere Ursache der Verzöge rung gegeben haben könnte oder müßte, so versichere ich, daß mir eine solche nicht bekannt ist, und ich mir auch eine solche nicht denken kann. Denn eine absichtliche Hinziehung wird wohl Niemand in diesem Saale einem unsrer Ge richtshöfe zutrauen und beimessen wollen. Ich habe ge glaubt, daß nach den von mir angeführten Umständen der Hergang erklärlich sei, und spreche schließlich nur noch den Wunsch aus, daß man wegen eines solchen vereinzelten Falles, wo unglückliche Umstände zusammengetroffen sind und eine Verzögerung herbeigeführt haben, nicht einen Stein auf die sächsische Justiz überhaupt werfen wolle. Abg. Seiler: Der Herr Abg. Koch warf mir vor ich hätte den früher» Patrimonialgerichten eine Lobrede gehalten. Das halte ich gar nicht für nöthig und habe es auch gar nicht gethan. Ich habe blos für die Erinne rung an dieselben die Milde in Anspruch genommen, welche der Herr Abg. Koch für Beurtheilung der neuen Organi sation und deren Beamten beobachtet haben will. Daß mein Standpunkt ein anderer sei, als der seine, glaube ich nicht. Mein Standpunkt ist ein gänzlich freier, ich habe nicht Ursache, irgend einem Ministerium zu schmeicheln, wenn ich Fehler in den von demselben getroffenen Maß regeln zu sehen glaube, dann sage ich offen meine Meinung. Da ich einmal das Wort habe, erlaube ich mir auch kurz, auf die bekannte Verzögerung von 8H Jahren zurückzu kommen, und bemerke, daß in Betreff der Personen, welche sich damals in den politischen Lärm eingelassen haben, wenn es Familienvater oder altere Leute sind, ich sie nicht bedauere, wenn sie unter dem Schicksal gelitten haben; wenn es aber Solche betrifft, die damals als dumme Jun gen von 16 bis 17 Jahren sich haben in den politischen Strudel hineinreißen lassen und jetzt, nachdem sie verstän dige Männer geworden sind, jetzt, nach 8^ Jahren noch für Unfertigkeitcn leiden sollen, die sie als halbe Kinder begangen haben, so ist das allerdings sehr zu beklagen und insofern möchte ich mich den Ansichten Derer anschließen, welche es für sehr betrübend halten, daß in Sachsen nicht bessere Justizeinrichtungen bestehen, nicht Einrichtungen be stehen, welche eine Sache in einem kürzern Zeitraum zu Ende zu fördern verstehen, selbst wenn sie eine auch noch so schwierige wäre, besonders wenn es sich um die Exi stenz, um die ganze Zukunft eines Menschen handelt. Abg. v. Nvstitz-Wallwitz: Ich habe nur auf die Anfrage, welche der Herr Abg. Rittner direct an mich ge richtet hat, zu antworten. Eine gesetzliche Bestimmung, durch welche die Gerichtspersonen in dieser Weise verpflichtet waren, ist mir augenblicklich nicht gegenwärtig. Es ist möglich, daß eine solche besteht, ich weiß es nicht genau. Angenommen aber auch, sie bestände nicht, so würde die gedachte Verpflichtung für die Ortsrichter doch schon aus ihrer Stellung als Organ der Ortspolizei und aus der Nothwendigkeit bei öffentlichen Belustigungen der erwähnten Art für eine gehörige Aufsicht zu sorgen, gefolgert werden müssen. Abg. Heyn: Ich kenne den Beamten, auf welchen von mehrer» Seiten Bezug genommen worden ist, gar nicht, und kann mir demnach auch ein Urthcil hierüber nicht anmaßen. Wenn nun von Seiten des Herrn Abg. v. Nostitz-Wallwitz und auch des Herrn Abg. v. Nostitz- Drzewiecki geäußert worden ist, daß die Ortsgerichtc der artige Ueberschreitungen an das hohe Justizministerium hätten anzeigen sollen, so hat darauf schon der Herr Abg. Juugnickel geantwortet und mit Recht bemerkt, daß dann die Ortsgrrichte und die Gemcindevertreter sich in kein be sonders günstiges Licht bei den Herren Beamten setzen würden. Es giebt z. B. Beamte, die jeden, selbst den bescheidensten Widerspruch übel empfinden, und daher die Ortsbehörden, wenn sie sich einmal einen solchen beschei denen Widerspruch erlauben, dadurch nicht die Gunst der Herrn Beamten erwerben. Wenn ferner darauf hinge- wiesen wird, daß diese Beamten sehr niedrig besoldet wären, so muß ich doch dagegen bemerken, daß sie in den meisten Fällen die Localexpeditionen zum größten Theile selbst verrichten und dadurch doch eine recht erträgliche Neben einnahme erhalten. Wenn man aber immer wieder von
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