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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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könnten. Wir wünschen aber, daß sie geschickt werden müssen. Ein bedeutender Unterschied! was hilft das Können, wenn man sie nicht mit wohlfeiler Gelegenheit schickt? da ist das Können da, aber die praktische Ausfüh rung fehlt. Damit das sich verbessere, möchte ich sehr an- rathen für den Antrag des Abg. Reiche-Eisenstück zu stim men. Staatsministcr Vr. v. Zschinsky: Es scheint sich jetzt um zwei Gegenstände zu handeln. Darum, ob eine an dere Einrichtung im Bezug auf die Löhne der Gerichtsbo- ten, nöthig sei, und daß den Unterbeamten bei den Gerich ten das Prakticiren verboten werde. Ich will mit dem letzten Gegenstände anfangen und bemerken, daß das Ju stizministerium erst vor einiger Zeit eine Verordnung an die Unterbehörden hat ergehen lassen, in welcher sämmtlichen untern Beamten alles Prakticiren auf das Strengste unter sagt wird. Ich glaube also, daß in dieser Beziehung Das schon geschehen ist, was einige geehrte Kammermitglieder wünschen. Was aber die Botenlöhne betrifft, so wird eben jetzt, auf Veranlassung einer Mittheilung, welche in der Fi nanzdeputation bei Gelegenheit der Berathung des Bud gets gemacht wurde, eine Verordnung im Justizministerium entworfen, welche bezweckt, unnöthige Botenlöhne zu be seitigen. Ich glaube allerdings, daß in dieser Beziehung noch Etwas geschehen kann, muß aber doch auch bemerken, daß im Betreff dieses Punktes schon ältere Anordnungen bestehen. Auf die Fixirung der Boten glaube ich nicht ein gehen zu können und habe die Gründe für diese Ansicht bereits am vorigen Landtage entwickelt. Den Vorschlag betreffend, welchen der Abg. Seiler machte, daß man näm lich nicht die Boten, sondern Diejenigen, welche Ladungen und Verfügungeu empfingen, sixiren möge, so gestehe ich, daß er mir überraschend kommt und ich nicht in der Lage bin, mich darüber auszusprechen. Was endlich den Antrag anlangt, welchen der Abg. Reiche-Eisenstuck gestellt hat, dahin gehend, zu erwägen, ob nicht die gerichtlichen Aus fertigungen durch die Postboten bestellt werden können, so scheint es mir fast, als ob der geehrte Abgeordnete bei die sem Anträge die Verordnung vom 1. October 1846 außer Acht gelassen hätte. In dieser sind ja schon die nöthigen Bestimmungen hierüber enthalten. Noch weiter zu gehen, als diese Verordnung gegangen ist, würde ich aber in ho hem Grade bedenklich halten. Abg. Seiler: Ich bitte ums Wort zur Berichtigung einer Tharsache. Der Herr Minister scheint mich falsch verstanden zu haben. Ich habe gesagt, ich würde Vorschlä gen, daß die Löhne, die Portis pro Stück zu sixiren seien, welche Der zahlen müßte, welcher Zufertigung empfinge, möchte er nahe oder weit entfernt.vom Orte des Gerichts wohnen, aber dem Boten nach dem Gange zu zahlen, ob er viel Schreiben an einen Ort zu tragen oder wenig abzu geben hat, weil dieser dann bloß den einfachen Aufwand der Kräfte oder Beine hätte. H.K. (2. Abonnement.) Staatsminister vr. v. Zschinsky: In Bezug auf Das, was der Abg. Seiler soeben gesagt hat, habe ich zu bemerken, daß die Taxordnung über die Ansätze klare Be stimmungen enthält und daß mir daher, zumal wenn die beabsichtigte bereits in der Ausarbeitung begriffene Verord nung noch ergangen sein wird, die Fixirung kein Bedürf- niß zu sein scheint. Abg. Meinert: Ich wollte noch das Wort ergreifen, da aber die Sache bereits durchgesprochen ist, trage ich auf Schluß der Debatte an. Präsident vr. Haase: Der Abgeordnete hat noch nicht gesprochen und kann daher auf Schluß der Debatte antra- gen. Unterstützt die Kammer den Antrag auf Schluß der Debatte? — Ist zahlreich unterstützt. Ich frage nun, meine Herren, ob Jemand gegen den Antrag auf Schluß der Debatte sprechen will? Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Ich glaube, ich muß schon deshalb gegen den Schluß der Debatte sprechen, weil ich noch auf eine gussi Anfrage des Herrn Staatsministers zu antworten habe in Bezug auf meinen Antrag, und weil es mir nöthig scheint, mich noch über die meinem Antrag zu Grunde liegende Idee erläuternd auszusprechen. Präsident vr. Haase: Allerdings würde es nach mei ner Ansicht nach dem Schlußparagraphen der Landtagsord nung eintretenden Falls der Kammer freistehen, dem Abg» v. Nostitz zu gestatten, in Bezug auf seinen Antrag eine Bemerkung zu machen und denselben zu erläutern. Abg. Reiche-Eisen stuck: Ich hatte nichts weiter be absichtigt, als auf die Aeußerung des Herrn Ministers etwas als Berichtigung zu entgegnen, und deshalb hätte ich allerdings gewünscht, noch einmal das Wort zu erhalten, ohne die Debatte deshalb zu verlängern. Die Verordnung ist mir allerdings bekannt und auch von mir erwähnt wor den und übrigens trägt mein Antrag die unschuldige For mel „zur Erwägung" an der Stirn. Abg. Vr. Wahle: Kann jetzt blos gegen den Schluß der Debatte gesprochen werden? (Dies wird von Seiten des Präsidiums bejaht.) Dann muß ich mich ausnahmsweise auch dagegen er klären ; ich wollte noch zur Sache sprechen und außer mir hatten sich nur noch wenige Mitglieder zum Wort gemel det, so daß sich die Debatte ganz von selbst sehr bald ge schlossen haben würde. Präsident vr. Haase: Beschließt die Kammer den Schluß der Debatte?—Gegen eine Stimme beschlossen Der Antrag des Abg. v. Nostitz ist jetzt correcter ge faßt, derselbe lautet demnach so: „die hohe Staatsregierung wolle die bisherige, andern jüngern Staatdienern gegenüber, ungleiche Bestimmung, daß die Actuare ihre Staatsdienereigenschaft nicht vor 102
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