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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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hin ausgeschlossen wird. Meine Herren, wenn wir eine politische Maßregel ergreifen, welche nicht auf das strenge formelle Recht begründet ist, so können wir nur dadurch, daß die Maßregel allgemein trifft, ihr einen Anstrich von Gerechtigkeit geben, außerdem wird sie zur grellen Ungerech tigkeit, die schwer verletzen muß. Soweit über den ersten Punkt. Ich will noch hinzufügen, daß ich von diesem Standpunkte ausgehend, mich bemühen werde, in den §§. 1 und 2, wo das Jagdrecht den Altberechtigten auf Verlangen zmückgegeben und den Neuberechtigten eine Entschädigung aus Staatsmitteln ebenfalls auf Verlangen gewährt werden soll, auf Wegfall dieser facultativen Be stimmungen in beiden Paragraphen hinzuarbeiten. Ob der Erfolg meiner Bemühungen ein solcher sein wird, daß er mich bewegen kann, endlich zu dem Gesetze ja zu sagen, darüber mich spater auszusprechen, behalte ich mir vor. Das zweite Moment war, daß ich gesagt habe, daß man von Anfang an die Jagdverhältniffe immer in der Weise hat regeln wollen, daß die Ausübung der Jagd auf frem dem Grund und Boden nicht bleibend wieder ins Volks leben eingeführt werden solle. Nun sind aber in die gegen wärtige Gesetzesvorlage eben dadurch, daß man die Zurück gabe des Jagdrechts fakultativ gemacht hat, mehrere Mo mente hineingekommen, denen zufolge es möglich und wahr scheinlich ist, daß die Jagd auf fremdem Grund und Bo den wiederum bleibend sich einbürgern werde. Meine Herren, ich bin fest überzeugt, daß solche Zustände, wenn sie auch nur in wenigen Fallen im Lande vorhanden sind, hinreichend werden, um hinlängliches Gift auszuhauchen und das Volksleben in ein ungesundes zu verwandeln. Lassen Sie auch nur den zehnten oder zwanzigsten Theil der Ausübung der Jagdrechte auf fremdem Grund und Boden wiederum in der Art und Weise gefühlt werden, wie solches vor 10 oder 20 Jahren der Fall war, so ist es unvermeidlich, daß ähnliche Reibungen unter den Betheilig ten vorkommen müssen, wie wir sie gehabt haben. Wenn es auch nur in einzelnen Fällen vorkommen würde, so wäre doch nicht zu vermeiden, daß die Bevölkerung davon ange griffen, und daß das Resultat dasselbe sein würde, was wir bereits gehabt haben, nämlich ein fortwährender Krieg und Reibung in den hier sich gegenüberstehenden Schichten der Bevölkerung. Ich halte daher ebenso fest an der For derung, daß Alles hier möglichst hinweggeschafft wird, was dazu führen würde, daß das Jagdrecht bleibend wieder ein- rritt, ich werde nicht unterlassen, speciell bei den betreffenden Paragraphen diese Meinung darzulegen, jetzt erlaubte ich mir nur, sie im Allgemeinen auszusprechen, da dies am letz ten Landtage nicht möglich war. (Vielseitiger Bravoruf.) Abg. Falcke: Die hohe Staatsregierung hat sich so wet Mühe gegeben, im vorliegenden Gesetzentwürfe allen verschiedenen Rücksichten Rechnung zu tragen, daß ich es für Pflicht halte, ihr, soviel mir nur möglich ist, entgegen- zukommen; jedoch muß ich darauf aufmerksam machen, daß einer Rücksicht mir nicht genügend Rechnung getragen scheint, die auf die allgemein Steuerpflichtigen. Wenn Diejenigen, die kein näheres Interesse an dieser Frage haben, oder die Stände, die ihre schlechten Schulden selbst tragen müssen, dazu beitragen sollen, diese Angelegenheit abzumachen, so haben sie auch das Recht, zu fordern, daß es mit einem einmaligen Opfer abgemacht werde. Ich muß mich allerdings dem Vorsprecher anschließen, jedoch sagen, daß nicht der zehnte und zwanzigste Theil, sondern ein weit größerer Theil der Neuberechtigten die Gelder ein- cassiren und dann schließlich nicht ablösen werde; daß da durch die Art der Vermögensanlage, die man das Jagd recht auf fremdem Grund und Boden nennt, und die eine der unzweckmäßigsten und unzeitgemäßesten ist, die sich denken lassen, in einem wesentlichen Theile des Landes bleibt. Es ist bekannt, wieviel Weitläufigkeiten, Unzutrag- lichkeiten und Kosten diese Art von Vermögensanlage selbst dem Staate fortwährend gemacht hat und noch fortwährend machen wird. Ich wünsche, daß den Altberechtigten die gebührende Entschädigung ohne Weitläufigkeit und ohne Phrasen werde, ja selbst das gebrauchte Wort „Sühne" kommt mir zu häufig vor. Ich werde allen etwaigen Ver besserungsvorschlägen beistimmen, sollten diese aber nich! kommen, oder von der Kammer nicht angenommen werden, dann werde ich um der Sache willen mir Mühe geben, für das Gesetz zu stimmen. Wenn ich dies thue, so hoffe ich, daß die durch dieses Gesetz finanziell bevorzugten Stände gelegentlich den durch das Gesetz benachteiligten ebenso freundlich die Hand bieten werden. Abg. vr. Hermann: Ich freue mich, daß die geehrte Deputation diesmal in ihren Ansichten sich nicht gespalten hat, sondern einig ist über die Mittel zu Erreichung des durch das Gesetz beabsichtigten Zweckes: endlich einmal gleichsam durch einen Compromiß einen Streit zu erledigen, welcher keinem Theile zur Freude gereichen kann. Wenn aber die geehrte Deputation Seite 1.47 des Berichts sagt, daß die Restitution der Jagd nur untergeordnet erscheine und als ein Mittel, dessen Zweckmäßigkeit noch zweifelhaft, so kann ich dem nicht beistimmen, indem ich die Restitution als das einzige Mittel anerkenne, um in dieser Sache den verlorenen Rechtsbvden wieder zu gewinnen. Daß die Auf Hebung der Jagd ein Unrecht, eine Verletzung des §. 31 der Verfassungsurkunde gewesen, ist allseitig anerkannt worden, und auch die betreffende Deputation des vorigen Landtags hat sie eine Rechtsverletzung ohne Gleichen in der sächsischen Gesetzgebung genannt. Ja selbst mit den Bestimmungen der deutschen Grundrechte war sie nicht im Einklänge, da bei uns die Jagd stets ein Gegenstand des Eigenthums
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