Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Hinzu, welcher diese Befürchtungen völlig beseitigt. Die Veranlassung dazu, daß diese Verhältnisse zur Herbeiführung von Mißhelligkeiten und zur Aufregung benutzt werden konnten, lag vorzüglich darin, daß bis 1849 die Ausübung der Jagd gewöhnlich als ein Vorzug der Rittergüter an gesehen worden ist. Ob und in wieweit diese Ansicht recht lich begründet war, darauf kommt nichts an. Die Ansicht selbst war aber ziemlich weit verbreitet. Für die Zukunft inuß aber diese Idee vollständig wegfallen. Denn der größte Lheil der Neuberechtigten wird gewiß ablösen, mit hin das Jagdrecht ebenfalls haben, und es wird also die Idee gänzlich verschwinden, daß das Jagdrecht eine be sondere Bevorzugung der Rittergüter bilde. Schwindet diese zum Theil falsche Ansicht, so wird es gar nicht möglich sein, wenn auch wieder Zeiten der Aufregung eintreten sollten, aus dem Fortbestehen einzelner, überdies ablösbarer Jagdrechte als Grundgerechtigkeiten auf fremdem Grund und Boden wieder eine Quelle des Hasses und Zwistes zu schaffen. Ich glaube also, daß diese Befürchtungen zu weit gehen. Dagegen würde auf der andern Seite das ganze Princip des Gesetzes verrückt werden, wenn man Alles, was erreicht werden soll, ohne Antrag eintreten lassen wollte. Denn, meine Herren, sobald wir das thun, sehen wir ganz davon ab, daß die Jagd ein Gegenstand des Privatrechts ist. Bei Privatrechten liegt es in der Natur der Sache, daß man Niemandem Etwas ausdrängen und aufzwingen kann, was er nicht haben will, und daß eine Entschädigung für erlittenen Verlust immer nur dann gerechtfertigt erscheint, wenn der Betheiligte darauf anträgt, daß ihm dieselbe zu Theil werde. Ich glaube daher, so wohl der Grundsatz, daß die Rückerstattung der Jagd von den Anträgen der Berechtigten, als der, daß die Ablösung vom Anträge des Verpflichteten abhängen muß, ist so in der Natur der Sache begründet, daß man kaum davon wird abweichen können, ohne einen vollständigen Riß in die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu machen. Die Deputation hat sich dagegen bemüht, auf andere Weise dahin zu wirken, daß die Ungleichheiten, die vielleicht in vielen Beziehungen durch das Unterbleiben von Anträgen der Berechtigten, sowie sonst durch einzelne Bestimmungen des Entwurfs hervorgerufen werden könnten, möglichst ver mieden und ausgeglichen werden. In dieser Beziehung läßt sich vielleicht noch Mancherlei thun, aber wenn der Abg. Rittner auf seinen Antrag fest bestehen sollte, daß gar nichts in dem Gesetze von Anträgen abhängig gemacht werde, so würbe das ganze Gesetz unmöglich gemacht. Abg. Meinert: Auch ich erkläre mich von vorn herein -mit dem gegenwärtigen Dcputationsgutachten und mit dem Gesetzentwürfe einverstanden, obgleich ich weder aus voller Ueberzeugung dafür stimmen kann, noch mit allen Modi- flcationen desselben einverstanden bin. Ich behalte mir auch ckei etwa einkommenden Anträgen vor, meine Abstimmung zu motiviren. Mich hat die Meinung des Abg. Rittner angesprochen; denn auch mir scheint es doch zu vielen Con sequenzen zu führen, wenn nicht eine gleiche Ablösung stattfindet. Der geehrte Abgeordnete, der vor mir sprach, läugnete zwar, daß es Welche geben werde, die nicht ab lösen werden. Dem möchte ich ganz bestimmt entgegen treten, denn wir haben selbst Stimmen in der Kammer gehört, die durchaus nicht für Ablösung sind, und die Staatskasse wird später es wohl recht doppelt fühlen, wenn sie zur Entschädigung später noch viel Jagdschäden zu zah len haben wird, weil man im höhern Gebirge fast nirgends ablösen wird. Abg. Georgi: Wenn ich nicht Pon der geehrten Kammer auf kurze Zeit beurlaubt und voraussichtlich bei der Abstimmung über das vorliegende Gesetz abwesend wäre, so würde ich gar nicht um das Wort gebeten haben; ich halte es aber doch für recht, in einer so hochwichtigen Angelegenheit auch meine Ansicht kund zu geben und die geht dahin, daß ich mich im Allgemeinen allen Denjenigen anschließe, welche sich im Sinne der Vorlage erklärt haben. Ich halte die Erledigung dieser traurigen Streitfrage nicht allein für höchst wünschenswerth, sondern nahezu für eine politische Nothwendigkeit. Die Gründe hierfür sind in der Vorlage selbst und in dem Berichte so ausführlich ent wickelt, daß ich etwas Besseres dem kaum hinzufügen könnte. Es ist, wie mir scheint, eine Versöhnung zwischen Dem, was in dieser Angelegenheit recht, und Dem, was gegen wärtig Rechtens ist, durchaus erforderlich. Es war ein be- klagenswerther Vorgang in Frankfurt, der das JagdrechL auf fremdem Grund und Boden als ein solches erklärte, welches kein Eigenthumsrecht sei. Der zufällige Umstand, daß gerade dieses Recht zumeist im Besitze einer gewissen politischen Partei sich befand, hatte die traurige Folge, daß man die ganze Frage als eine politische Parteifrage behan delte, was sie in der Lhat nicht ist, und daß sie vom po litischen Standpunkte aus damals entschieden worden ist. Meine Herren, cs gilt nun, das Uebel zu heilen, was aller» dings schnell entstanden, aber schwer zu beseitigen ist, und immer schwerer, »je länger man mit der Heilung ansteht. Es bilden und kräftigen sich fort und fort neue Rechts« Verhältnisse und die Zukunft ist nicht mehr sehr fern, wo eine Heilung beinahe zu den Unmöglichkeiten gehören dürfte, ja ich bin der Meinung, daß schon im gegenwärtigen Augen« blicke, wie hoch ich auch jdie Macht der Staatsgewalt an schlage, selbst für diese Macht es unmöglich ist, ohne neue Verletzungen die bereits begangenen zu heilen. Es muß nothwendig eine andere Macht hierbei helfend mit eintreten und zwar eine solche, die, wie nach der Stimmung in.die ser Kammer sich schon zeigt, nicht vergeblich von der Re gierung aufgerufen worden ist. Es ist der Patriotismus, die opferbereite Vaterlandsliebe. Ich will keineswegs Die jenigen, welche rücksichtlich dieses Gesetzes anderer Meinung fein sollten, beschuldigen, 'daß sie für dieses Gefühl nicht
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder