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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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zu befriedigen. Ich hatte allerdings auch manchen Wunsch noch vorbringen und die Darlegung mancher Ansichten er neuern wollen, die ich in einigen untergeordneten Bezieh ungen gegen den Gesetzentwurf vorzubringen hatte, z. B. ob die Jagdgerechtigkeit nicht vielmehr als ein Anexum des Grundbesitzes, als ein persönliches anzusehen sei, daher auch die Entschädigung dem gegenwärtigen Besitzer des alrberechtigten Grundstücks zukomme. Mein ich muß mein konstitutionelles Gewissen befragen, was gilt dir mehr, die Beförderung des allgemeinen Staatswohls, oder das Verfech ten meiner individuellen Ansichten, die, im Falle sie Beifall bei der Kammer finden sollten, nur störend auf den Gesetz entwurf im Allgemeinen einwirken könnten. Es gilt hier der Heilung eines Krebsschadens, welcher am Körper des sächsischen Volkslebens nagt, und insofern gebietet aller dings das Staatswohl, daß endlich diese unheilvolle Frage entschieden und beseitigt werde. Ich stimme für den An trag des Abg. Poppe, welcher mir allein zum Ziele zu füh ren scheint und welcher am Ende nur geeignet ist, ein un erquickliches Hin- und Wiederhandeln, um einzelne -Para graphen, um einzelne Entschädigungssätze zu beseitigen. Ich hoffe, daß, wenn die Kammer dem Poppe'schen Antrag verstimmt, dieser Beschluß der Kammer nicht allein im Lande allgemeinen Beifall finden wird, sondern daß auch weithin im deutschen Vaterlande das Bestreben der sächsi schen Kammer, diese Frage zu lösen und damit vorauszu gehen, als beifallswürdig und nachahmungswerth erkannt werden wird. (Bravo in der Kammer.) Abg. Oehmichen aufChoren: Wenn irgend Jemand in diesem Saale von der wohlmeinenden Absicht des geehr ten Antragstellers überzeugt ist, so bin ich es gewiß. Es thut mir daher um so mehr leid«, ihm nicht beipflichten zu können, und zwar deshalb, weil ich im Gesetz einige specielle Bestimmungen darüber vermisse, wie es namentlich da ge halten werden soll, wo die Altberechtigten zugleich im Be sitze von Rusticalgrundstücken in demselben Orte sind, wo das berechtigte Gut liegt- Es sind mir Falle bekannt, wo der Altberechtigte in einem Orte die Hälfte der Rustical- grundstücke inne hat, und wodurch in Bezug auf §. 3 des Gesetzes die Abstimmung über die zulässige Ablösung alte- rirt werden kann. Es ist auch die Frage möglich, ob die Altberechtigten für diese Steuereinheiten, die auf den Ru sticalgrundstücken liegen, eine Entschädigung aus der Staats kasse verlangen können. Ich gehöre auch zu Denen, die in solchem Besitze sind. Ich glaube, die Altberechtigten haben in solchem Falle kein Recht auf Entschädigung aus der Staatskasse, aber aus dem Gesetze und dem Berichte kann rnan in der That nicht klar werden. Es ist dies einer von den Punkten, über die es jedenfalls gut ist, wenn von Seiten der Staatsregierung und Deputation Aufklärung gegeben wird, um Streitigkeiten, die entstehen könnten, schon von vorn herein vorzubeugen. Es ist ebenso wichtig, sich darüber klar zu werden, wie es mit der Abstimmung gehalten werden soll, ob die Jagd abgelöst werden soll oder nicht in solchen Dörfern, wo der Altberechtigte in dem Besitze eines großen Theils, oder gar der Hälfte der Stimmen als Ru- sticalbesitzer ist. Wir wollen uns nicht verhehlen, daß ge rade dieser Umstand Bedenken bei den Neuberechtigten und vorzüglich bei Denen Hervorrufen kann, welche danach stre ben, daß die Ablösung keine facultative, sondern eine obli gate sei. Ich glaube, daß solche Fälle geeignet sind, die Neuberechtigten, ohne daß sie es wissen, wie sie dazu kom men, wieder in den alten Zustand zu versetzen. Diese und vielleicht noch andere Bedenken machen es mir wünschens- werth, so leid mir es auch der Sache wegen ist, das Ge setz Paragraph für Paragraph berathen zu sehen. Abg. Mai: Ich habe den Antrag des Abg. Poppe ebenfalls nicht unterstützt und werde auch nicht dafür stim men. Meine Herren l wir haben gegenwärtig ein Gesetz vor uns liegen, auf dessen Berathung die Aufmerksamkeit des ganzen Landes gerichtet ist, und ich sollte deshalb denn doch meinen, daß wir auch noch ein paar Stunden auf die Berathung dieses Gesetzes verwenden können. Ich werde also gegen diesen Antrag und gegen die Ln Kloo-Annahme des Gesetzes stimmen, und wünsche nur, daß die Kammer ein Gleiches thun möge. Abg. Rittner: Für mich hat der Antrag des Abg. Poppe sehr viel Ansprechendes und ich werde dafür stim men. Die Ausstellung, die ich in meiner ersten Auslassung gegen diejenige Bestimmung der Vorlage gemacht habe, welche darin besteht, daß die facultative Wahl in §. l für den Altberechtigten und in §. 2 für den Neuberechtigten dahinführt, daß nur aus den Antrag des Betheiligten in beiden Richtungen das Gesetz in Kraft treten kann. Dieser Antrag ist gewiß nicht aus der Absicht hervorgegangen, das Zustandekommen des Gesetzes zu untergraben. Ich habe bei jeder Gelegenheit in Bezug auf das vorliegende Ver hältnis; frei von jedem Parteistandpunkte und ohne persön liches Interesse eine Meinung darüber ausgesprochen und auch diesmal gingen meine Bedenken ausdrücklich in der Hoffnung von mir aus, daß in der jenseitigen Kammer von meinen Standesgenossen gleichfalls diese Bedenken in gleicher Weise beseitigt würden. Denn es hat für mich gewiß wie für viele Andere etwas sehr Unangenehmes, wenn man erst einen Antrag darauf stellen soll, um ein, vom Ge- etz anerkanntes und bestimmt ausgesprochenes Recht zu er- angen; und welche Gefühle werden andererseits bei dem Neuberechtigten vorhanden sein, wenn er ebenfalls erst auf Antrag eine Entschädigung für sein wohlerworbenes Recht aus der Staatskasse verlangen soll. Allein Abg. Poppe hat in der Motivirung seines Antrags an den Patriotis mus der zweiten Kammer appelllrt und ich glaube öfter bewiesen zu haben und will es auch heute wieder beweisen,
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