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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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und Anträgen, von den Advocatenvereinen in Dresden, Chemnitz, Leipzig und Leisnig ausgehend, nicht minder eine denselben Gegenstand betreffende Schrift R. S. Meyers zu Chemnitz zugegangen sind und gleichzeitiger Prüfung und Erwägung mit unterlegen haben. Präsident vr. Haase: Wir würden nun zur allge-- meinen Debatte übergehen, zu welcher sich bereits der Abg. Koch aus Buchholz zuerst angemeldet hat. Abg. v. Criegern: Darf ich vielleicht um die Erlaub- niß bitten, als Vorstand der ersten Deputation der geehrten Kammer eine präjudicielle Mittheilung zu machen? Präsident vr. Haase: In diesem Falle würde aller dings der Herr Vorstand der ersten Deputation zuerst das Wort haben. Abg. v. Criegern: Durch das Allerhöchste Decret, welches soeben vorgelesen worden ist, wurden der Stände versammlung gleichzeitig die Entwürfe zu einer Advocaten- und zu einer Notariatsordnnng vorgelegt und beide Gesetz entwürfe stehen in mehrfacher Beziehung allerdings mit einander in Verbindung. Die Deputation hätte daher ge wünscht, über beide Gegenstände gleichzeitig die Berichte der geehrten Kammer vorzulegen und es war auch dazu Ein leitung getroffen. Allein nachdem die Advocatenordnung berathen war, kamen mehrere andere Vorlagen an die De putation, deren Beschleunigung gewünscht wurde und es mußte daher die Berathung der Notariatsordnung einige Zeit ausgesetzt werden, sie ist aber jetzt wieder im Gange. Die geehrte Kammer wird sich nun bei der speciellen Be rathung überzeugen, daß materielle Bedenken, die Advocaten ordnung unerwartet der Notariatsordnung zu berathen, nicht vorhanden sind. Es ist möglich, daß wenn die Notariats ordnung nicht angenommen werden sollte, dann vielleicht in einigen Paragraphen der Advocatenordnung kleine Ab änderungen eintreten müßten; ein wesentliches Bedenken steht aber der jetzigen Berathung der Advocatenordnung nicht entgegen. Ich hielt aber es für nöthig, diese Erklär ung vor Beginn der allgemeinen Berathung abzugeben. Abg. Koch aus Buchholz: Meine Herren! Es dürfte vielleicht auf den ersten Blick den Anschein haben, als wenn der vorliegende Berathungsgegenstand von weniger allge meinem Interesse wäre und mehr blos diejenigen Mitglieder dieser Kammer angehe, welche dem Stande der Sachwalter angehören. Ich will dies auch in der einen oder andern Beziehung zugebcn, rechne jedoch trotzdem auf Ihre Nach sicht, wenn ich mir erlaube, die dabei in Betracht kommen den Gesichtspunkte einer einigermaßen eingehenden Beleuch tung zu unterwerfen, da die Gesetzvorlage tief in die recht lichen Verhältnisse dieses Standes eingreift und da Sie die hohe Bedeutung desselben für die bürgerliche Gesellschaft gewiß nicht verkennen werden. Die Staatsregierung be zweckt ngch den Motiven zum Entwürfe die innere und äußere Hebung des Sachwalterstandes und es entsteht daher natürlich zunächst die Frage: bedarf der Stand einer solchen Hebung und ist das vorgeschlagene Mittel das geeignete? Die Frage beantwortet sich verschieden, je nach der Auffas sung, welche man von der Sache hat, je nach dem Stand punkt, welchen man zu ihr einnimmt. Man hört im Pu blicum nicht selten Klagen über Pflichtvergeffenheiten, na mentlich über Proceßverzögerungen und Uebertheuerungen Seiten der Sachwalter. Meine Herren, wo diese Klagen thatsächliche Begründung haben, leiden sie doch immer nur Anwendung auf einzelne Mitglieder des Standes, nicht auf diesen selbst in seiner Gesammtheit. Man ist nur zu leicht geneigt, Das, was Einzelnen zur Last fällt, der Gesammtheit zur Last zu legen. Dies ist aber sehr unge recht; denn zu jedem Stande zahlen Mitglieder, welche dem selben zur Schande gereichen und nimmermehr wird man sagen können, daß der Stand als solcher dadurch an der Achtung verliere, welche ihm gebührt. Der Vorwurf der Proceßverzögerung, insbesondere aber ist an sich, dem Ad- vocatenstande gegenüber, gänzlich unbegründet. Dieselbe hat vielmehr ihren Grund hauptsächlich in der bürgerlichen Proceßgesetzgebung des Landes, auf welche man in ihrer zeilherigen Verfassung wohl die Worte des Dichters anzu wenden sich versucht fühlen möchte: Es erben sich Gesetz und Rechte, wie eine ew'ge Krankheit fort. Mit einer Um gestaltung der Proceßgesetzgebung in einer den Fortschritten der Zeit und der Wissenschaft entsprechenden Weise, miü einer Vereinfachung und Abkürzung des Verfahrens dabei, welche wohl erfolgen kann, ohne der Sicherheit der Rechts verfolgung Eintrag zu thun, wird diese Klage von selbst verschwinden und der Sachwalter von selbst an Ansehen gewinnen. Der Vorwurf der Uebcrtheuerung endlich kann, abgesehen immer wieder von einzelnen Personen und Fällen, welche die Gesammtheit nicht zu vertreten hat, da nichtPlatzgreü fen, wo der Sachwalter, wie bei uns, aneinebestimmteTaregc^ bunden ist und der Moderirung seiner Gebühren unterliegt. Sie haben von unparteiischer Seite in diesen Tagen erst hier aussprechen hören, wie viel der Sachwalterffand durch die Gesetzgebung der Neuzeit eingcbüßt hat. Ich verliere darüber meinerseits kein Wort, denn ich erkenne an, daß, was dem allgemeinen Wohle frommt, nimmermehr den Einzelnen zur Klage berechtigt über Nachtheile, welche ihm dadurch bereitet werden. Wer aber die Verhältnisse kennt und vorurtheilsfrei und unbefangen beurtheilt, der wird mindestens zugeben, daß jene Tarordnnng den veränderten Zeitverhaltnissen durchaus nicht mehr entspricht, daß die Sachwalter, welche blos auf die Praxis im Gebiete des streitigen Rechts angewiesen sind, sich davon keine staudes würdige Existenz begründen können, daß also die Taxord nung dringend einer Revision bedarf. Ich würde daher nach meiner subjectiven Ansicht die Er lassung einer Advocatenordnung für weniger nvthwendig hal- 113*
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