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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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licherweise in einer ungünstigen Zeitperiode nicht nur statt finden können, sondern stattsinden müssen und daß dann jeden falls von den Steuerpflichtigen erwartet werden würde, den diesfallsigen Anforderungen der Staatsregierung durch ein bereitwilliges Entgegenkommen gerecht zu werden. Nun, meine Herren, das mahnt uns umsomehr, jede Ausgabe genau zu erwägen, namentlich aber die Zulagen zu den Gehalten der höhern Staatsbeamten; denn wenn wir sie einmal bewilligen, so mag dann die Zeit kommen wie sie wolle, wir werden diese erhöhten Gehalte nie reduciren können und ich glaube, wir dürfen den Steuerpflichtigen nicht Lasten aufbürden, die sie später kaum zu ertragen im Stande sein werden. Ich kann daher der geehrten Kam mer nur anrathen, daß sie diese Gehaltserhöhungen so lange beanstande, bis sich die unabweisliche Nothwendigkeit der selben außer allem Zweifel festgestellt haben wird und wenn sie andererseits durch eine Verminderung der Beamten über haupt nicht zu ermöglichen ist. Präsident vr. Haase: Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so würde ich dem Herrn Referenten über lassen, zum Schluß zu sprechen. Referent Abg. Rittner: Ich glaube der Gang der Verhandlung wird genügende Gelegenheit bieten, auf die sen Standpunkt des Herrn Abgeordneten einzugehen. Ich werde daher auch für den Augenblick auf Weiteres ver. Mten. Präsident vr. Haase: Es wird demnach im Bericht fortzufahren sein. Referent Abg. Rittner: Pos. 19. Ministerium des Innern nebst Kanzlei, etatmäßig transitorisch zusammen Letzte Be- Khlr. Khlr. . Khlr. willigung 46,400 4,650 51,050 gegenwär tiges Po ¬ stulat . 58,4.70 3,162 56,632 7,070 mehr 1,488 weniger 5,582 jetzt mehr. Da die Einzelnheiten der Mehrforderung für diese Po sition, sowie für alle andere, den am letzten Landtag aus gesprochenen Wünschen gemäß in dem königlichen Decret neben einander gestellt und die Motiven der Regierung gleichzeitig mit abgedruckt sind, so kann sich die Deputation in ihrem Bericht sogleich zur Mittheilung ihrer Ansichten wenden, und sie bemerkt zu dieser Position Folgendes. 4-4 a. Zuwachs in Folge besonderer Bedürfnisse und Ver hältnisse 4,362 Khlr. Die Erhöhung des Gehaltes für den fünften Rath von 1,800 Khlr. auf 2,000 Khlr. halt sie durch die auf Seite 214 ersichtlichen Motiven, indem dieser Rath Vorstand einer selbstständigen Geschaftsabtheilung ist und zwar einer sol chen , welche leider von Jahr zu Jahr an Ausdehnung zu- mmmt — für gerechtfertigt, nicht minder die Gehaltser- erhöhung der sechsten Rathsstelle von 1,500 Khlr. auf 1,800 Khlr., indem diese Stelle eine wirkliche Ministerial- stelle ist, und es sonach in der Ordnung erscheint, daß die selbe mit demselben Gehalt etatisirt wird, als die andern wirklichen Ministerialstellen in diesem und andern Mini sterien. Die Deputation glaubt ferner den hier erscheinenden neuen Etatisirungen eines siebenten Rathes, eines zweiten Kaffenbeamten, eines Bauinspectors und zweier Kanzlisten nicht entgegentreten zu können. Sie erlaubt sich zunächst auf die ausführlichen Motiven des Dccrets zu verweisen, und bezieht sich, was die Etatisirung neuer Stellen an langt, auf ihre Auslassung im Bericht über das Budget der letzten Periode, vergl. Landt.-Mitth. II. K., 2. Bd., S. 1069 fg., auch dis Anstellung eines neuen Rathes, wenn eine solche der Departementschef für nvthwendig erklärt, wird durch positive Gründe nur schwer als überflüssig nachzuweisen sein; den Bauinspcctor anlangend, so ist anzunehmen, daß die Anstellung dieses Beamten in v.ebereinstimmung mit frühem Auslassungen, vergl. Landt.-Mitth. II. K., 2. Bd., S. 1350 fg., von der Kammer wohl gebilligt werden dürfte, und in Be treff des zweiten Kassenbeamten liegt das von der Regier ung mitgetheilt Regulativ für die Kassenverwaltung bei dem Ministerium des Innern den Specialacten bei, zur Einsicht und Prüfung der Kam mer, aus welchem der Geschaftskreis der beiden Beamten naher zu ersehen ist. Die Gehaltsansätze für diese neuen Beamtenstellen ,an langend, so findet die Deputation nur gegen die Höhe des Gehaltes von 1,800 Khlr. für den siebenten Rath wesentlich Bedenken. Sie glaubt nämlich, daß eine ganz neu etati- sirte Rathsstelle nicht gleich einen Gehalt erfordert, welcher seit langer Zeit für die ältern Ministerialrathsstellen als genügend betrachtet worden, und wird daher der Kammer anrathen, diese Stelle mit gleichem Gehalt als für die achte und letzte Rathsstelle nur mit 1,500 Khlr. zu bewilligen-, Gleichzeitig kommt sie hier auf die postulirte Gehals- erhöhung von 2,000 Khlr. auf 2,200 Khlr. als persönliche Zulage für den zweiten Rath zurück, welcher, wie der fünfte Rath, auch Vorstand einer Geschaftsabtheilung ist; und da sie keine der angegebenen Gründe als genügend erkannt hat, um eine Uebcrschreitung des bei der fünften Raths stelle postulirten Gehaltes an 2000 Khlr. zu rechtfertigen, nachdem die Regierung selbst diesen Gehalt als geeignet für die dienstliche und amtliche Stellung eines solchen Beamten bezeichnet hat, wird sie der Kammer bei Präcisirung des Postulates diese Gehaltserhöhung nicht mit zur Bewilli gung empfehlen. Die in der Vorlage von der Regierung in Wegfall gebrachten mit Abgang bezeichneten Ansätze, erkennnt die Deputation als vollkommen gerechtfertigt. Der Zuwachs aä a. betragt demnach nach den beiden von der Deputation vorgeschlagenen Abkürzungen nicht 4,362 Khlr., sondern nur 3,862 Khlr.
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