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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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kennen; allein auch der eben bezeichnete Theil der Kammer, nämlich die Mitglieder der Finanzdeputation, müssen und tonnen sich darauf berufen und haben es thatsachlich be wiesen, daß auch sie das Ihrige thun, um die Ueberein- flimmung mit der Staatsregierung zu erhalten, daß sie keine unnöthigen Schwierigkeiten derselben bereiten, sondern so weit sie nur irgend glauben mit ihren Gewissen verant worten zu können, die Forderungen der Regierung zur Ge nehmigung empfehlen. Der ganze Bericht über das De partement des Innern und insbesondere die, die städtische Polizei betreffende Position beweist dies, wir haben, wo ir gend möglich, alle Forderungen der Regierung der Kammer zur Genehmigung, und bei dieser Position im Ganzen nur 1000 Thaler zur Abminderung, vorgeschlagen. So glatt auch dieser und mancher andere Bericht der Kammer vorgelegt wird und aussieht, so wenig sieht man ihm die Kämpfe an, welche demselben in der Deputation vorausgegangen, und welche Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten erst zu überwinden sind, ehe ein Bericht in solcher Weise 'zur Vorlegung an die Kammer gelangt. Daß wir vorneweg möglichst alle Schwierigkeiten beseitigen, das glaube ich, liegt sowohl im Interesse der Kammer als der Negierung. Ich konnte aber nicht unterlassen hierauf wenigstens hinzu deuten, unfern Standpunkt denRegierungspostulaten gegen über zu bezeichnen und damit zu erreichen, daß man die Schwierigkeiten mit denen die Deputation unter sich und sonst zu kämpfen hat, nicht gar zu sehr unterschätze. Der Heer Staatsminister nahm, um mich zu dem Bericht selbst zu wenden, zunächst an den Worten Anstoß: „daß der letzte Etat gleichsam als ein Dispositionsquantum bewilligt ward." Der ganze Satz und die hervorgehobenen Worte sind allerdings etwas sehr allgemein, allein schon das Beiwort „gleichsam" rcstringirt die Bezeichnung „Dis positionsquantum" sehr, man hat nur andeuten wollen, daß die Verwilligungen mehr oder weniger dem Ermessen der Regierung überlassen worden sind und man darf daher auch nicht, möchte ich sagen, so genau mit diesen Worten rechten. Wenn sich der Herr Staatsminister darauf berief, daß er eine Erklärung in diesem Sinne abgegeben habe, so hat der Herr Referent bereits das Nöthkge darauf erwidert, ich habe nur noch einen speciellen Fall hinzuzufügen, wel cher mir im Gedächtniß geblieben ist. Aks wir beim letzten Landtage die Etats für die Stadtpolizei in Dresden in der Deputation mit den königlichen Commissaren besprachen, fanden wir an sehr vielen Positionen Anstoß und solche Zu hoch, versuchten daher auch, den Herrn Minister zu einer Abmindcrung derselben zu bewegen. Es gelang uns dies in der Hauptsache jedoch nicht und es ist daher auch die Bewilligung Dessen, was die Regierung verlangt hat, auf Vorschlag der Deputation später von der Kammer erfolgt. Eines Postens aber entsinne ich mich speciell, welcher gleich sam als Dispositionsquantum Verwilligt ward. Es han delte sich nämlich um Bewilligung von 1,300 Thaler für den ersten Rath. Auch diese fanden wir, da es sich nicht um einen Rath bei der Kreisdirection oder dem Appellations gerichte handelte zu hoch, und wollten dieselben nicht zur Annahme empfehlen. Da bemerkte aber der Herr Minister, der Gehalt könne unbedenklich bewilligt werden, da er nicht sofort gewährt, sondern in der beantragten Höhe erst für spätere Zeit gebraucht werde, worauf wir die Bewilligung empfahlen. Es liegt also hier ein Fall vor, wo die Kam mer eine höhere Summe bewilligte, als von der Regierung verlangt, und wo das Mehr ihr zur Disposition überlassen wurde. Der Herr Staatsminister fand weiter Anstoß an den Worten: „es sei uns, der Deputation, eine unange nehme Ueberraschung bereitet worden." Nun, meine Herren, auch diese Worte dürsten verzeihlich sein. Erinnern Sie sich nur an die Verhandlungen beim letzten Landtage. Die Staatsregierung schlug uns eine Summe von Lö,100 Thaler zur Bewilligung der Ausgaben für die Polizei, in Dresden vor, und es wurde diese Summe allgemein für eine sehr hohe erklärt. Erinnern Sie sich, daß in der Kammer der Antrag gestellt wurde, man solle in Bausch und Bogen 20,000 Thaler für die Dresdner Polizei be willigen, daß dieser Antrag aber schließlich nicht angenom men, sondern die Forderung der Regierung genehmigt wurde. Wenn nun damals schon 29,100 Thaler als sehr hoch bezeichnet wurden, so laßt sich wohl der Ausdruck rechtfertigen, daß uns eine abermalige Erhöhung überrascht habe, und daß diese Ueberraschung, weil sie eine Erhöhung betraf, für uns allerdings eine unangenehme war und als solche bezeichnet worden, erklärt sich von selbst. Verstehen Sie so und nicht anders den gebrauchten Ausdruck, etwas anders haben wir damit nicht zu sagen bezweckt und beao- sichtigt. Weiter sagte der Herr Staatsminister, es seien im Berichte die Worte gebraucht: „125 Gendarmen erschienen als eine sehr, große Anzahl für den regelmäßig gewöhnlichen Dienst". Der Herr Referent hat hierauf schon geantwortet, ich füge hinzu, daß wir dabei im Sinne hatten, daß das Verhältnis? der Stadtgendarmen zu dem der Landgendarmen sich sehr un gleich herausstellt. Wir haben 15 Obcrgendarmen und -88 Fußgendarmen für das ganze Land. Vergleicht man diese Zahl mit der der Stadtgendarmen hier, so schien «ns aller dings, als ob ein entsprechendes Werhältniß zwischen 125 Stadtgendarmen und circa 200 Gendarmen fürs ganze Land gar nicht stattfinde, und wir konnten deshalb die Zahl von 125 hoch als etwas zu hoch gegriffen bezeichnen. Der Herr Staatsminister bezog sich nun hierbei auf andere Städte, München, Berlin rc., die eine bedeutend größere Executiv- mannschaft hätten. Nun, ich habe schon am letzten Land tage erklärt: man lasse diesen-Städten den Vorzug, viel Polizei zu besitzen und zu brauchen, Sachsen aber den Ruhm und den Vorzug, stets nur die wenigsten Stadk- mrd- Landgendarmen zu halten und zu bedürfen. Unsre' 42^
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