Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. Reich e-Eisen stuck: Obgleich vor ungefähr 20 Jahren bei Berathung des Gesetzes in der Ständever sammlung 1839/40 ein eifriger Gegner .der Umgestaltung des Maß- und Gewichtswesens, im Bereich des Königreichs Sachsen allein stehend, so begrüße ich doch gegenwärtig das vorliegende Gesetz mit Freuden und finde darin eine scho nende Anwendung des allgemeinen nöthigen Zwecks auf die bestehenden Verhältnisse. Es ist nicht zu läugnen, eine Reform dieser Art schneidet tief ins Fleisch des Gewerbe lebens ein, allein der jetzige Uebelstand kann nicht länger mehr bleiben und es mußte endlich einmal zu einer Maß regel dieser Art verschütten werden. Namentlich sind es die kleinen Leute, die kleinen Consumenten, die unter einer dergleichen Reform sehr leicht leiden. Demnächst ist mir aber aufgefallen, daß bei einem Gesetze, das blos Wirksamkeit äußern kann, wenn so wenig wie möglich Ausnahmen ge macht werden, mir doch einige Ausnahmen entgegen getreten sind, die sich doch wohl würden haben beseitigen lassen. Will man einmal den Uebelstand der verschiedenartigen Maße und Gewichte aufheben, darf auch für die Zukunft keine neue Ausnahme eintreten, so muß man auch von Anfang an das Gesetz mir einer drakonischen Strenge durch, führen. Ich werde mich daher namentlich gegen die Ausnahmen äußern, die in dem Gesetz enthalten und in der Ausführungsverodnung näher angcdeutet sind, Aus nahmebestimmungen, die, wie mir scheint, auch nicht in die Ausführungsverordnung sondern theilweise ins Gesetz ge hört hätten. Sonst werde ich mich allenthalben überein stimmend mit den einzelnen Bestimmungen erklären können. Abg. Erchen brech er: Aus dem erstatteten Berichte ersieht man, daß frühere ähnliche Gesetzentwürfe wie der vorliegende wegen Einführung eines allgemeinen Gewichts und Münzsystems an der Erwartung gescheitert sind, es werde diese wichtige Angelegenheit entweder als Bundessache für ganz Deutschland, oder doch als Wereinssache für die Zollvereinsstaaten gemeinsam geordnet werden. Diese Hoffnung und Erwartung ist bis jetzt nicht in Erfüllung gegangen, es haben sich vielmehr nur einzelne Staaten des Zollvereins zu gemeinsamen Maßregeln vereinigt. Ich kann nun nicht umhin, darüber mein lebhaftes Bedauern auszusprechen, daß die fragliche Angelegenheit nicht vom Bunde in die Hand genommen und geordnet wird, da durch die Gemeinsamkeit des Gewichts, des Maßes, der Münzen in Deutschland ein wichtiger Schritt zu einer größern Einigung der deutschen Stämme unfehlbar gethan würde und nm, weil ich annehmen muß, daß in dieser Richtung in der nächsten Zeit nichts zu hoffen ist, gebe ich dem vorliegenden Gesetzentwürfe meine Zustimmung. Abg. Rittner: Auch ich gehöre zu Denen, die an den Berathungen über diesen Gegenstand in diesem Saale schon öfter Kheil genommen haben, und gewiß thut es Niemandem mehr leid als mir, daß wir auch diesmal eine so unvoll- II. K. (1. Abonnement.) ! kommens Verbesserung der bestehenden Mißverhältnisse vor uns halten. Indessen will ich davon absehen, darüber mir der hohen Staatsregierung zu rechten. Es ist gegenwärtig meine Absicht über einen Punkt des allgemeinen Lheils unsrer Vorlage eine Anfrage an den Herrn Referenten zu richten. Ich beziehe mich hierbei auf Seite39 auf den Satz, wo es heißt: „daß statt der Einführung eines solchen ganz neuen Systems nach dem vorliegenden Gesetzentwürfe nur eine Regulirung der im Lande bestehenden Maße auf Grund gewisser, bei der Abgabenverwaltung ermittelter und in dessen Folge auch bereits mehr oder weniger im ge meinen Verkehre angewendeter Normalgrößen erfolgen solle". Nun aber scheint es mir, daß in den großen Miß verhältnissen, die in Bezug auf unser Längenmaß im Lande vorhanden sind — wir haben z. B. unter einer und derselben Benennung „Ruthe" drei verschiedene Längenmaße: die Landmesserruthe, dann die Straßenruthe und auch noch eine dritte, die zehnthcilige Ruthe —, soweit ich das Gesetz durchstudirt habe, gar nichts geändert wird und ich wünsche wohl von dem Herrn ReserentendarüberAuskunft zu erhalten, weshalb man bei den jetzt einmal doch in mehrer« Rich tungen vorzunehmenden Aenderungcn der bestehenden Ver hältnisse, nicht auch von Seiten der Staatsregierung darauf Bedacht genommen hat, an diese wirklich so großen allge mein anerkannten Uebelstände zu gehen, und diese abzu ändern- Referent Abg. Koch: Auf die letztere Anfrage habe ich zu erwidern, daß allerdings nach dem vorliegenden Gesetz entwurf lediglich das den übrigen Maßen zu Grunde lie gende Normalmaß rcgulirt werden soll. Die davon abge leiteten Maße reguliren sich nach der Grundeinheit von selbst, und es war daher nach Ansicht der Deputation und ihres Referenten nicht nvthig, in dieser Beziehung dem Ge setze eine weitere Ausdehnung zu geben. Königlicher Commissar Vr. Weinlig: Ich glaube, daß die Anfrage des Herrn Abg. Rittner durch die Bemerk ungen des Herrn Referenten noch nicht völlig beantwortet ist, wenigstens wenn ich den Herrn Abg. Rittner richtig verstanden habe. Insoweit das Gesetz die Länge des säch sischen Fußes ganz bestimmt festsetzt, insoweit Hilst es aller dings aller Ungewißheit darüber ab, wie lang die Ruthe sei, die 7 Ellen 14 Zoll und wie lang die, welches Ellen lang ist. Insoweit also darüber jetzt noch Verschiedenhei ten gewesen wären, was gerade bei der Ruthe nicht der Fall sein wird, weil unser Bcrmcffungsfuß, der dieser ersten Ruthe zu Grunde liegt, auch künftig als der einzige im Lande geltende Fuß angesehen werden soll, würde dem ab geholfen sein. Der geehrte Abg. Rittner wird aber wahr scheinlich wünschen, daß die drei verschiedenen Ruthen, wo von die eine 7 Ellen 14 Zoll lang, die Feldmesserruthe, die zweite, 8 Ellen lang, die Straßenruthe und endlich die angeblich dritte Ruthe, die übrigens durch kein Gesetz und 68
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder