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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Aerzte unbedingtes Erforderniß eines Hospitals ist, daß es trocken, frei, nicht in der Mitte großer Städte, nichtinderNähe von Schlachthäusern, Gerbereien, Färbereien rc. gelegen sei, so vermißt man bei dem jetzigen Leipziger Garnisonhospitale alle diese nothwendkgen Eigenschaften, denn es liegt an mehrer», netzartig untereinander zusammenhängenden, langsam fließen den Flüßchen, tief, auf sumpfigem Boden, von theils höhern, theils ebenso hohen Häusern eng umgeben, unmittelbar am Endpunkte eines sackartig endenden schmalen Gäßchens, in dem kein Wagen umkehren kann, innerhalb der Stadt an einer Mühle, in welcher unter Anderm Farbehölzer geraspelt werden, wodurch ein betäubender, die Kranken störender Lärm erzeugt wird. Das Hospitalgebäude wird von der nothwendigen Luftströmung nicht berührt und kann nicht berührt werden, weil die Nachbarhäuser die äußere Luft förmlich abschließen. Durch diese Stagnation der untern Luftschichten entsteht Feuchtigkeit, Moder und Kälte, welche nicht blos Wechselfieber erzeugen, sondern auch die Genesung der Kranken aufhalten, erschweren, wenn nicht gar pröble-- matisch machen. In jene Flüßchen entladen sich vor ihrem Vorbeifluß Schleußen, Cloaken rc. und verursachen faule schädliche Dünste; schwellen sie aber zu Zeiten an, so haben häufig die untern Räume des Gebäudes außer Gebrauch gesetzt werden müssen; auch dringt dann das Flußwasser in den einzigen Brunnen, wodurch dem Hospitale auf lange Zeit alles Trinkwasser abgeht. Mehrere Krankenstuben können nur mit der größten Vorsicht, im Winter und Frühjahr aber gar nicht, belegt werden, weil der durch die Feuchtig keit der Wände entstehende üble Geruch für die Kranken von den nachtheiligsten Folgen sein muß. Hierzu kommt, daß das Hospital im Innern einer sehr bewohnten Vorstadt liegt, mithin bei Verbreitung con- tagiöser Krankheiten für den zunächst gelegenen Stadttheil zu bedenklichen Nachtheilen führen möchte. Rechnet man nun noch hinzu, daß das Hospital im Verhältniß zur Leipziger Garnison viel zu wenig Raum darbietet, und das jetzige Hospitalgebäude in einem sehr baufälligen Zu stande sich befindet, so dürste sich die Nothwendigkeit und Dringlichkeit der Erbauung eines neuen Hospitalgebäu- des an einem geeigneten Platze genügend herausgestellt haben. Zu diesem Zwecke trat man mit dem Stadtrathe zu Leipzig in nähere Verhandlungen. Infolge dessen erbietet sich derselbe, einen Theil des in Pfaffendorfer Flur gelege nen Exercirplatzes zu Erbauung eines Garnisonhospitals unter der Bedingung unentgeltlich zu überweisen, daß die Stadtcommun Eigenthümerin des Platzes verbleibe, wenn derselbe einmal nicht mehr für das Militärhospital benutzt werden sollte, daß ein jährlicher Kanon von fünf Thalern von der Militärverwaltung für denselben an die Stadt kasse entrichtet, und daß nach künftiger Verlaffung des Hospitals und Aufhebung des Vertrags wegen der Ueber- nahme der Gebäude das Weitere künftiger Verhandlung mit der Stadtbehörde Vorbehalten bleiben solle. Nach den Anschlägen des Baudirectors Geutebrück zu Leipzig, dem das Militäroberbauamt vollständig bcipflich- tet, würde der Aufwand in runder Summe 26,000 Thlr. betragen. Ja Leipzig steht der Stab und drei Bataillone der Zägcrbrigade und der präsente Etat davon besteht aus 56 Chargen und 807 Mann. Ob für diese Mannschaft ein besonderes Militärhospital überhaupt erforderlich, oder nicht vielmehr eine Vereinbarung des königlichen Kriegsministe- riums mit dem Stadtrath in Leipzig wegen Aufnahme kranker Soldaten in das städtische Krankenhaus ausführ bar sei? über diese Frage trat die Deputation mit dem kö niglichen Kriegsministerium vorerst in Vernehmung. Das selbe bezog sich auf Z. 82 des Gesetzes, den ersten Theil der Ordonnanz betreffend, vom 7. Decemver 1837, wonach in Leipzig, als dem Standquartierorte eines Jnfanteriebrigade- stabes ein besonderes Militärhospital erforderlich sei. Hiernach bezog sich das königliche Kriegsministerium darauf, daß nächstdem das Militärhospital nicht blos zur Aufnahme der Kranken vom präsenten Etat des Stabes und dreier Bataillone der Jägerbrigade diene, sondern daß auch sämmtliche in der Umgebung von Leipzig beurlaubten Unteroffiziere und Soldaten aller Waffengattungen, sobald sie erkrankten, und ohne Gefahr für ihre Gesundheit den Transport aushalten könnten, sowie sämmtliche Kranke des in Wurzen in Garnison stehenden 12. Jnfanterkeba- taillvns, mithin die Kranken von ungefähr 4000 Mann Truppen darin ausgenommen werden müßten. In den Jahren 1849 und 1850, wo für die meisten Truppenab- theilungen keine festen Standquartiere bestanden hätten, wäre übrigens die Militärverwaltung hin und wieder, wie z. B. in Cbemnitz, Plauen rc. in die Nothwendigkeit ver setzt gewesen, ein Abkommen mit den betreffenden Stadt- räthen, wegen Aufnahme kranker Soldaten in die städti schen Krankenhäuser einzugehen, doch habe ein solches im mer einen ungleich höhern Aufwand verursacht, als eine je nach dem Bedarf eingerichtete besondere Militärhospital- anstatt, ungerechnet der großen Unzuträglichsten, welche das Zusammensein kranker Soldaten mit den Kranken an derer Stände für die militärische Disciplin und die militär ärztliche Behandlung habe. Bei einem solchen Abkommen müsse man daher vor Allem darauf bestehen, daß die Kranken vom Militär von denjenigen anderer Stände getrennt untergebracht werden könnten, dazu aber würde das Leipziger Stadtkrankenhaus, da der Krankenbestand im dafigen Militärhospitale gegen 100 Kranke betragen könne, nicht einmal ausreichende Lo kalitäten bieten. Mußte die Deputation diese für Erhaltung eines be- sondern Militärhospitals in Leipzig angeführten Gründe für durchschlagend erkennen, so konnte ihr auch kein erheb liches Bedenken gegen die Erbauung eines neuen an die Stelle des alten beigehen. Ein ortskundiges Mitglied der unterzeichneten Deputation bestätigte vollständig die in den Motiven zum Postulate bezeichnete schlechte Beschaffenheit des jetzigen Militärhospitals, und da dieselbe gebieterisch eine Aenderung nothwendig macht, so bleibt auch Nichts Anderes als ein Neubau übrig. Da den Ständen nicht bloS die Prüfung der Noth wendigkeit eines Baues und die Venvilligung der dazu er forderlichen Summe, sondern auch eine Cognition darüber, ob das zu bewilligende Geld wirklich zweckentsprechend ver wendet werden soll, Zusteht, so übergab der Referent de» der Deputation vorgelegren Riß und Anschlag einem be wahrten Bautcchniker zur Prüfung; dieser sprach sich dahin aus, daß, wenn nach dem Plane das Gebäude 52 Ellen lang und 25 Ellen tief werden und eine Grundfläche y«m
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