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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Dresden zusammen 680 Ochsen und dazu 9,260 Stück kleines Vieh geschlachtet hätten. Die Deputation konnte das Gewicht dieser Gründe nicht verkennen und wenn gleich das Bedenken, daß das zeither bestandene Verhältniß durch die neue Tarifirung etwas verrückt werde, nicht vollständig beseitigt erscheint, so schien ihr doch der Gegenstand nicht bedeutsam genug, um -er Kammer ein vom Entwurf abweichendes Votum an- zurathen. Die weitere größere Abweichung tritt bei der Besteuer ung des Schweinefleisches hervor, weil hierbei die Zahl der Schlachtstücke bei weitem die ansehnlichste ist. Der Banksatz soll um 6 Ngr., der Hausschlachtsatz um Z Ngr. pr. Stück höher angesetzt werden, als sich nach Ab rechnung von G von den zeitherigen Sätzen ergeben würde. Die Deputation kann hierin aber kein Mißverhältniß gegen die übrigen Abweichungen erblicken, da immerhin noch dieser Theil der Steuer ein sehr mäßiger bleibt. Der Regierung würde es sogar erwünscht gewesen sein, in der Besteuerung der Schweine beim Hausschlach ten noch etwas höher zu gehen, weil sie den ansehnlichen Unterschied zwischen dem Bank- und dem Hausschlachtsatz nicht für ganz gerechtfertigt hält. Aus den Gründen, welche bei der Berathung über diesen Gegenstand in den Kammern von 1852 für den mäßigen Satz in der Besteuer ung des Hausschlachtens der Schweine pravalirt haben, glaubte indessen die Deputation sich gegen eine solche In tention erklären zu müssen. Die Zahl der kleinen Lhiere, welche in das Haus ge schlachtet werden, ist verhältnißmaßig eine sehr ansehnliche und ein hoher Satz würde stark treffen. Rücksichtlich der übrigen kleinen Abweichungen in dem zeitherigen Steuerverhaltniß hat die Deputation nichts zu erinnern gefunden. Nur rücksichtlich der Uebergangsabgabe von vereins ländischem Fleischwerk bemerkt die Deputation noch, daß, wenn die Regierung Bedenken getragen hat, den Satz dafür in Gemäßheit des sonstigen Erlasses von 5 Pf. auf 3 Pf. pro Pfund herabzusetzen, die dafür dem Allerhöchsten Decrete beigegebenen Motiven überzeugend erscheinen. Die Vorlage beabsichtigt künftig einen Unterschied zu machen zwischen rohem und verarbeitetem Fleisch, für ersteres die zeitherige Abgabe von 5 Pf. auf 4 Pf. pro Pfund, oder 1 Lhlr. 10 Ngr. pro Centner zu ermäßigen, für verarbei tetes Fleisch aber auf 5 Pf. pro Pfund oder 1 Thlr. 20 Ngr. pro Centner zu belassen. Dies scheint allerdings rationell zu sein und da die Bedenken, welche der Depu tation anfänglich gegen eine möglicherweise durch solche Un terscheidung erschwerte Regie vom königlichen Commissar beseitigt worden sind, so hat sich die Deputation mit diesen Abänderungsvorschlägen einzuverstehen. Allerdings ist an zunehmen, daß durch die wesentliche Ermäßigung der Steuer für im Inlands geschlachtetes Fleisch unter gleichzeitiger Beibehaltung der Uebergangsabgabe für ausländisches ziem lich in der zeitherigen Höhe, der Import sich etwas ver mindern kann. Zeither betrug derselbe gemeinjährig vkroa 4,430 Centner; in dem neuen Voranschlag, den die Depu tation unter III. der geehrten Kammer vorlegen zu müssen glaubt, wird er noch angenommen mit M0 Centner frisches Rind- und Schweinefleisch, 3,000 - geräuchertes,gepökeltes Rind- u. Schweine- fleisch, Fett und Würste, Z,980 Centner in 8a. Präsident vr. Haase: Es würde sich hieran die allge meine Debatte knüpfen und ich bitte die Herren, welche über die Vorlage im Allgemeinen zu sprechen wünschen, sich zu dem Worte zu melden. Zuerst hat der Abg. v. Nostitz- Drzewiecki das Wort. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Wenn ich von dem Princip absehe, welches in unsrer Schlachtsteuer stattfindet, so habe ich weder gegen die Gesetzvorlage, noch gegen den Deputationsbericht etwas einzuwenden; im Gegentheile fühle ich eine gewisse Befriedigung, daß trotz des Widerstandes der Deputation und der Regierung, nicht auf das Ein nahmebudget zuerst überzugehen, diese Position uns Das bringt, was in meinen Wünschen gelegen hat. Der Vor lage entgegen zu sein, ist gewiß auch deshalb nicht am Platze, weil das Gesetz möglichst schnell in Wirksamkeit treten soll und muß, und dies ja auch unser Aller Wunsch ist. Wenn ich nun aber auf das Princip des Gesetzes ein gehe, so bin ich heute wie zu anderer Zeit immer noch der Ansicht, daß die Fixation das Richtigere sei, daß die Art und Weise der Besteuerung, wie sie bei uns stattfindet, für die Folge nicht anzurathen ist, und zwar aus dem ein fachen Grunde, weil die Schlachtsteuer eine Consumtions- steuer sein soll, aber durch unsre jetzige gesetzliche Einrich tung zur Productionssteuer wird. Ich weiß wohl, daß diese Ansicht vielen Widerstand finden wird; habe dieselbe aber aus der Praxis gewonnen und weiß, wie beschwerlich das beim Schlachtvichverkaufe ist, wenn allemal noch das Endresultat des Handels der Handel um die Steuer ist. Der Käufer spricht: ich muß so und so viel Steuer be zahlen, und der Landwirth sagt: ich will sie nicht bezahle», und schließlich wird sie doch noch vom Producenten be zahlt. Die Steuer trifft also nicht Den, den sie treffen soll, sondern sie trifft entgegengesetzt. Hiernach st ist es^ wie ich schon bei einer andern Gelegenheit ausführlich dar gelegt habe, nicht richtig, daß Sachsen inmitten Deutsch lands eine andere Fleischsteuer hat, als die angrenzenden Lander. In Preußen, dem Nachbarlande, ist die Fleisch steuer fixirt, und daher kommt es, daß der Schmuggel, das Einbringen von nichtversteucrtem Fleische, wie auch die Deputation anerkannt hat, dadurch befördert wird. Nachst- dem wird durch die Fixation das freie Gewerbe mehr be fördert, es wird nicht die lästige Controls überall statt finden, wie bei uns. Und wenn der Bericht auf Seite 118 selbst sagt: „daß die Schlachtsieuer für das sogenannte kleine Vieh besonders lästigerscheint für die Landwirthe rc." so bleibt noch immer die Lastigkeit dieser Steuer auch für das große Vieh stehen, wenn auch im Allgemeinen etwas vermindert; das richtige Princip ist auch hier nicht gewahrt. Nachstdem ist die Steuer auf das Stück auch in mora lischer Beziehung nichts weniger als zu befürworten. Die Steuerhinterziehungen sind nur allzu leicht möglich un natürlich, und oft genug hat es sich ja erwiesen, daß selbst
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