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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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dankbar anzuerkennender Weise die jGründe entwickelt, wel che die Regierung bis jetzt abgehalten haben und welche sie wohl auch künftig abhalten dürsten, auf das Fixationssy stem einzugehen. Ich würde es vermeiden, auf seine Gründe noch einmal zurückzukommen und Mehreres davon zu wiederholen, wäre nicht von Seiten mehrerer Sprecher, die wir inmittelst gehört haben, auf Das, was von ihm ausgesprochen worden und was, wie mir scheint, sehr er heblich ist, zu wenig Gewicht gelegt worden. Allerdings ist nicht zu läugnen, daß die Erhebung der Schlachtsteuer mit manchen Schwierigkeiten und Belästigungen der Steuer pflichtigen verbunden ist. Dieses in Abrede zu stellen, bin ich keineswegs gemeint, um so weniger, als mir diese Ver hältnisse ziemlich bekannt sind. Wäre irgend ein Mittel vorhanden, diese Beschwernisse zu vermindern oder gar in Wegfall zu bringen, ohne zugleich die Schlachtsteuer selbst aufzugeben, so würde ich solchen Einrichtungen gern bei pflichten; allein in der Fixation kann ich ein solches Mit tel nicht finden. Ich glaube lauch, daß viele Gewerbtrei- bende, welche ihrerseits die Fixation wünschen, wohl nicht sich dessen vollkommen bewußt sind; was sie eigentlich da mit verlangen. Sie fühlen den beschwerlichen Zustand, den die gegenwärtige Regie mit sich bringt, aber sie ver kennen die Folgen, die für Wiele unter ihnen sehr drückend werden müßten, wenn zu einer Fixation wirklich ver schütten würde. Man hat zunächst gesagt, es sei keine Controle mehr nöthig, wenn die Fixation eintrete, es falle mithin die Nothwendigkeit weg, so viel Controlbeamte zu halten wie jetzt. Wenn das wahr ist, ist es wenigstens nur in beschränkter Weise wahr. Der Herr königliche Com- rnissar hat bereits dagegen bemerkt, worauf soll sich das Fixum gründen, was die Staatsregierung zu verlangen hat, wenn nicht auf genaue Veranschlagung Dessen, was jeder Fleischer verschlachtet? Es ist vom Herrn Commissar weiter angeführt worden, es müsse das Fixum auf eine gewisse Zeitperiode festgesetzt werden, und zwar mindestens auf eine dreijährige. Ich glaube auch, daß dies nvthwen- dig sein wird, denn wenn man jährlich die Fixation wie derholen wollte, so würde daraus eine zu große Arbeitslast und Weitläufigkeit entstehen. Soll nun das zu zahlende Fixationsquantum der Wirklichkeit entsprechen, soll es eine Abgabe sein, die im richtigen Verhältnisse steht zu der Menge des geschlachteten Viehes, so muß die Regierung die Mittel in der Hand haben, sich zu vergewissern, wie viel der betreffende Fleischer in den letzten drei Jahren ge schlachtet hat, um auf diese Weise festzustellen, wie viel von ihm für die Zukunft verlangt werden kann, denn das Fixum soll doch nichts Anderes sein, als eine Steuer, welche in Summa zu bezahlen ist anstatt der Entrichtung der einzelnen Steuersätze für jedes Stück Schlachtvieh. Wollte man eine genaue Ueberwachung des Gewerbbetriebs der Fixirten nicht eintreten lassen, so würde daraus großer Nachtheil nicht nur für die Staatskasse, sondern auch für die übrigen steuerpflichtigen Gewerbsgenossen erwachsen, indem Letztere jedesmal mitleiden, wenn andere Schlacht steuerpflichtige zu wenig Schlachtsteuer entrichten. Ich kann einigermaßen aus Erfahrung sprechen. Denn in Dresden sind die städtischen Abgaben zum Theil auf Con- sumtionsgegenstände gelegt. Hierbei hat es auch angemes sen und für einzelne Fälle unvermeidlich geschienen, für einzelne Einbringer die Fixation eintreten zu lassen. Hier bei wird fortwährend die Erfahrung gemacht, daß es so wohl aus Rücksicht auf die städtische Kasse, als aus Rück sicht auf die steuerpflichtigen Nichtsixirten durchaus noch- wendig ist, daß die Fixirten genau controlirt werden. Da hier die Fixation nur als Ausnahme vorkommt, so ist das vorhandene Regiepersonal ausreichend, um über den Ge werbsumfang der Fixirten genaue Controle zu führen» Man ist im Stande, genau zu übersehen, was jeder Fixirte am Ende des Jahres eingebracht hat, zumal der Steuerbe zirk nicht zu groß ist. Es ist aber fast in jedem Jahre nothwendig, die Steuersixa neu zu normiren und sie mit unter in höchst verschiedenen Summen zu verwenden, weit außerdem für die städtische Kasse oft sehr viel verloren ge hen würde. Ich zweifle daher sehr, daß das Schlachtsteuer aufsichtspersonalerheblichvermindertwerden könnte, wenn die Fixation eingeführt würde. Außerdem zeigen sich sogleich Schwierigkeiten, wenn man die Art und Weise näher ins Auge faßt, wie die Fixation einzurichten sein würde. Der Herr Regierungscommissar ging davon aus, daß für jeden Fleischer ein besonderes fixes Steuerquantum auf eine be stimmte Periode auszuwerfen sein würde. Der Abg. v. Nostitz gagegen scheint die Sache anders aufgefaßt zu haben; sr glaubt, daß es angemessener sei, in gewissen Steuerbezirken gleich der Gesammtheit der Fleischer eine gewisse Summe aufzulegen, welche von der Gesammtheit unter sich zu re- partiren und aufzubringen wäre. Darauf beruht wohl die Meinungsverschiedenheit zwischen ihm und dem Herrn Re gierungscommissar. Bei beiden Arten der Fixation stellen sich aber gleiche Schwierigkeiten heraus. Denn was soll z. B. geschehen, wenn zwischen der Staats regierung und dem zu Fixirenden kein Einverständ- niß stattsindet. Die Regierung verlangt eine gewisse Summe, der Steuerpflichtige aber behauptet, die Summe ist zu groß, sie übersteigt meinen Geschäftsbetrieb; ich würde besser wegkommen, wenn mein Schlacht vieh einzeln versteuert würde. Zuletzt muß doch der Re gierung die Endentscheidung gestattet werden, denn man kann unmöglich dem betreffenden Gewerbtreibenden nach lassen, seine Steuer selbst zu veranschlagen. Tritt nun zuletzt der Zwang ein, so wird die Zufriedenheit bei dem Gezwungenen sich ebenso wenig finden, als wenn die Steuer einzeln entrichtet wird. Das gleiche Verhältniß tritt ein, wenn die Gesammtheit von Fleischern eines Bezirks em bestimmtes Gesammtfixum bezahlen und deshalb selbst sich abschätzen soll. Wenn die Gesammtheit nicht zahlen
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