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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Schweine. Der Satz von 1 Khalcr bei dem Bankschlach ten begründet für die Besteuerung des Schweinefleisches allerdings einen sehr mäßigen Satz an sich und der Unter schied, der hinsichtlich des Hausschlachtens stattsindct, ist bei dem vorletzten Landtage, als die Gesetzvorlage hier er örtert wurde, sehr ausführlich besprochen worden. Die Kammer kam damals zu der Ansicht, daß durchschnittlich zwischen dem Gewicht derjenigen Schweine, die zur Bank, und derer, die ins Haus geschlachtet werden, ein so ansehn licher Unterschied stattsinde, daß der Unterschied im Satze sich wohl dadurch rechtfertige. Wollte man noch eine Un-! terscheidung der Schweine bei dem Bankschlachten stattstn- ! den lassen, so würde auf der einen Seite die Nothwendig-! keit einer viel öftern Verwiegung in den Vordergrund irre- j ten, was nicht gewünscht werden kann, und was die Kam-' mer erst bei der damaligen Berathung beseitigt hat, und! andererseits ein finanzieller Ausfall enrstehen, den man nicht übersehen kann. Die Regierung wollte aber von dem Bud getsatz nicht abgehen, der für die ordentliche Schlachtsteuer ausgeworfen ist, nachdem die außerordentlichen Zuschläge beseitigt sind. Ich glaube also, daß es gerathen sein dürste, wenn die Kammer den Antrag nicht annimmt. Es laßt sich nicht Gewähr leister?, wie das finanzielle Ergebniß sich Herausstellen wird, und dazu kommt noch die Nothwendig- keit eines öftern Verwiegens bei dem an sich mäßigen Satze. Ein Theil der Gründe, weiche gegen den Antrag des Abg. Heyn sich geltend machen lassen, gelten auch für den Antrag des Abg. Fahnauer, nämlich der Umstand, daß erfahrungsmäßig das durchschnittliche Gewicht der Schweine beim Bankschlachten viel höher ist, als das bei dem Hausschlachten. Es werden in manchen Theilen des Landes sehr kleine Schweine fürs Haus geschlachtet, Md sollte der Steuersatz ein gleicher seilt fürs -Bank- und Hausschlachten, so würde sine durchschnittlich höhere Be steuerung fürs Hausschlachten einrreten. Dies läßt sich, wie ich glaube, nicht empfehlen. Es ist in vielen Or ten des Landes namentlich in kleiner?? Städten das Hal ten von Schweinen eine Art von Sparkasse für die kleinen - Hauswirthschaste». Sie verwerthen eins Menge Abgänge zn der Wirthschast in einer Weise, die später für ihre Nah-! mng von Vorthcil ist, der aber verloren gehen würde, wollte man dieser Tendenz emgegcmreten. Es ist deshalb der der Berathung beim vorletzten Landtage stets darauf ge halten worden, daß man den Ansatz für das Hausschlach ten nicht zu hoch anuehrmn möchte. Es spricht dies gegen der; Antrag des Abg. Fahnauer. Ich muß auch hier die Kammer bitten, sich gegen diesen Antrag zu erklären. Präsident Ur. Haase: Bevor wir zu dem speciellen Lheile des Berichts übergehen, will ich erklären, daß ich den Antrag des Abg-. Seiler bezüglich des Antrages der Deputation für präjudicirlich nicht ansehe, daher würde ich erst KM Schluffe der Berathung diesen Antrag zur Ab ¬ stimmung bringen. Ich glaube, der Herr Abg. Seiler wird damit einverstanden sein. Abg. Seiler: Es ist mir ganz gleich. Präsident vr. Haase: Wir gehen nuu über zum speciellen Theile des Berichts. Referent Abg. Georgi: Der Eingang des Gesetzes lautet: Entwurf eines Gesetzes, die Echlachtftoucr und die UebergangSabgabe von zoll vereinMMschem Fleischwerke betreffend. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sach sen rc. rc. rc. habe?? eine Ermäßigung der Schlachtsteucr, thciis durch gänzlichen Wegfall derselben für Kälber und Schafvieh, theils durch Abminderung der Steuersätze für das auch fernerhin steuerpflichtig bleibende Schlachtvieh, inglcichen eine theilweise Herabsetzung der UebergangSabgabc von zollvereinsländischen? Fleischwerke für angemessen be funden und verordnen deshalb, unter Aufhebung der I und 7 des Gesetzes vom 25. Mai 1852, dir Schlachtsteuer und die Uebergangsabgabe voi? vercinsländischem Fleisch werke betreffend (S. 93 sg. des Gesetz- und VerordnnngS blattes vom Jahre 1852), mit Zustimmung Unsrer getreuer? Stände, wie folgt: 8- 1- Dcr zu dein Gesetze von? 25. Mai !852 gehörende Taris tritt vom dieses IahrcS an außer Wirt samkeit. Der Bericht sagt: Nach allem Vorstehende?? empfiehlt die Deputation der geehrten Kammer die unveränderte Annahme deS Eingangs des vorliegenden Gesetzes, sowie ferner des §. 1. In Beziehung auf den Zeitpunkt der Erlassung dc. Gesetzes und somit des Eintritts der Ermäßigung, bemerkt die Deputation, daß sie sich mit der Berichterstattung nac!' Kräften beeilt hat, um jenen Zeitpunkt, soviel ar? ihr ist, möglichst zu beschleunigen, namentlich in Betracht des Um standes, daß gegenwärtig die hier ii? Frage kommende Steuer nach den vollen Sätzen des Tarifs vom 25. Mai 1>32 erhoben wird, also höher selbst wie das Budget sirr o5>/«M ursprünglich beabsichtigte. — Die Deputation hofft,, daß es thunlich sein werde, das neue Gesetz recht bald ins Land ergehen zu lassen, muß aber freilich bemer ken, wie ihr von dem Hern? Negierungscommissar mstgc- theilt worden ist, eine Abänderung zu einem früher!? Zeit punkt, als der 1. April, werde mir vielfachen Unzutrag lichtesten für die Regie und das Rechnungswert verknüpf« sein. Präsident Dr. Haase: Wünscht Jemand über den Eingang des Gesetzentwurfs oder §. I, welchen soeben de? Herr Referent vorgetragen hat, zu sprechen? Ich frage die Kammer, ob dieselbe mil dem Eingänge des Gesetzentwurfs einverstanden ist? — Einver standen. Nimmt die Kammer H., l unverändert an? — Angenommen.
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