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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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als den dafür zu wählenden Ort. Als ich in der frühem Sitzung zum ersten Male meinen Antrag vorlaS, enthielt derselbe die Worte: „welche bescheinigen, daß sic wahrend der Dauer der Candidatur entweder bei einem Gericht oder einem Advocaten gearbeitet haben". Diese Worte habe ich jetzt weggclassen und mich ganz einfach darauf beschrankt, auf §. 2 zu verweisen, welcher Alles umfaßt. Ebenso hatte ich an die Aufnahme der Worte gedacht: „der Candidat muß nachweisen, daß er die Erlaubniß zum Austritt aus dem Staatsdienste erlangt hat." Allein auch diese sind über» flüssig, da auch das durch Hinweis auf Z. 2 ausgedrückt wird. Ich empfehle nun meinen Zusatz Ihrer Unterstützung und bitte, wenn Sie sich damit einverstehen können, ihn zu genehmigen. Präsident vr. Haase: Der vom Abg. Haberkorn be antragte Zusatz zu §. 5 lautet so: „Nach Verfluß von fünf Jahren, von Approbation der Specimina an gerechnet, werden jedoch, dafern es nicht früher schon geschehen, Rechtscandidaten auf An suchen als Advocaten immatriculirt (vergl. übrigens §. 2.)". Wird derselbe unterstützt? — Zahlreich. Abg. Reiche-Eisenstuck: Ich habe bei einer neuer lichen Gelegenheit meine Ansichten über die Verhältnisse ge äußert, welche soeben von dem Abg. Haberkorn sehr richtig dargcstellt und beurtheilt worden sind. Wenn sein Antrag durchgeht, so kann ein junger Mann, der sich dem juristischen Berufe gewidmet hat, immer nur erst hoffen, etwa mit dem dreißigsten Jahre sicher zu einer Selbstständigkeit, einem selbstständigen Erwerbe zu gelangen. Das ist die Hälfte seiner präsumtiven Lebenszeit und es wird im Vergleich zu andern Ständen wohl selten der Fall Vorkommen, daß Einer vor dem dreißigsten Jahre zu keiner Selbstständigkeit, zu keinem selbstständigen Erwerbe gelangen kann und darf. Die Befürchtungen und Besorgnisse, welche gegen den Zu satz erhoben werden könnten, hat der Herr Antragsteller zum Lheil schon selbst widerlegt und auch ich muß gestehen, daß, wenn nun auch einmal einige Advocaten mehr wären, als das Bedürfniß gerade verlangt, ich darin kein so großes Unglück erkennen kann. Auf der andern Seite liegt cs doch auch im Interesse des Volks, eine Concurrenz, eine größere Auswahl unter den Advocaten zu haben, nament lich in der Provinz. Ich bin daher ganz der Meinung des Abg. Haberkorn und besonders auch aus dem Grunde, weil ich es als eine Cardinalsrage bei Beralhung eines Gesetzes betrachte, daß es der Willkür und den willkürlichen An sichten des jezeitigen Ministers so wenig wie möglich Spiel raum giebt. Man darf sich da, wie schon früher von mir erwähnt worden ist, nicht bestechen lassen durch die Persön lichkeit der.dermaligen sächsischen Herren Minister und nament lich durch das große Vertrauen, welches der verehrte jetzige Vorstand des Justizministeriums genießt. Personen ändern sich, man muß auf die Zukunft blicken, und es ist auch möglich, daß einmal ein Hassenpflug Justizminister in Sachsen sein könnte, welcher dann solche fakultative Be stimmungen sehr leicht mißbrauchen möchte. Abg. v. Criegern: Ich verkenne keinesweg die gute Absicht, welche dem Anträge zu Grunde liegt, ich glaube aber, er ist durchaus unausführbar. Die Staatsregierung hat in den Motiven sich dahin ausgesprochen, daß es un bedingt nothwendig sei, nach und nach die Zahl der Sach walter in Sachsen zu mindern. Statistische Nachweise, welche von der Regierung der Deputation mitgethcilt wor den sind und auch wohl der Kammer nicht vorenthalten werden dürften, gehen dahin, daß cs keinen Staat in Deutsch land giebt, der eine so große Anzahl von Sachwaltern hätte wie Sachsen. Wenn nun der Zusatz angenommen werden sollte/ so glaube ich, daß sich keineswegs mit irgend einer Sicherheit übersehen läßt, ob in Zukunft eine Minderung der Sachwalter eintreten werde; deniy meine Herren, wenn dieser Zusatz in die Gesetzgebung ausgenommen wird, so muß dies, wie sich von selbst versteht, eine große Anziehungs kraft in der Beziehung ausüben, daß sich viele Juristen der Advocatur zuwenden, weil sie voraussehen, nach 5 Jahren mußt du Sachwalter werden. Es wird daher die Berech nung, welche der Adg. Haberkorn aufstelltc, daß eine solche Bestimmung wenig Einfluß auf die Zahl der Sachwalter haben würde, kaum gerechtfertigt erscheinen können, weil eben eine derartige Bestimmung ein großes Reizmittel dar bieten wird, sich der juristischen Praxis zu widmen. Es liegt schon überhaupt in den Verhältnissen des Advocaten- standes besonders für junge Leute ein großer Reiz, weil jeder als Advocat frei über seine Zeit verfügen und hoffen kann, seinen Erwerb ohne Anstellung durch eigene Kraft zu erlangen. Was zuletzt von dem Abg. Reiche-Eisen- stuck erwähnt ward, halte ich auch nicht für richtig. Denn die Frage, ob das Ministerium Jemanden zu immatricu« liren geneigt sei oder nicht, ist davon unabhängig, indem in dieser Beziehung auf §. 2 verwiesen werden müßte. Also die Frage, ob das Ministerium einen Rechtscandidaten für würdig erachtet, immatriculirt zu werden, müßte natür lich daneben fortbestehen. Ich glaube daher, es ist durch aus nicht ausführbar, diesen Antraganzunehmen, ohnedem Wunsche entgegen zu arbeiten, daß die Anzahl der Sach walter sowohl im Interesse des Standes als auch des Pu blikums auf eine den Verhältnissen angemessene Art reducirt werde. Gern gebe ich zu, daß es nicht wünschenswerth ist, daß die Anzahl der Sachwalter gar zu gering sei. Die Erfahrung in einem Nachbarstaate ist in dieser Beziehung nicht günstig; aber, meine Herren, vorüber Befürchtung, daß es in Sachsen auch so werden könne, sind wir noch auf sehr lange Zeit hinaus geschützt. Präsident Vr. Haase: Begehrt sonst noch Jemand das Wort über den §. 5 oder den beantragten Zusatz.
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