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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Präsident vr. Haase: Die Deputation schlägt uns also in Uebercinstimmung mit dem Kammerbeschluffe zu §. 30 vor, die Worte: „soll aber demselben angehö ren" zu vertauschen mit „gehört aber demselben an" und empfiehlt, den §. 78 mit der gedachten Veränderung anzunehmen. Nimmt ihn die Kammer in dieser Maße an? — Angenommen. Referent Abg. v. König: §. 79. Das Ministerium der Justiz wird nach Publikation dieser Advocatenordnung im Bezirke jedes Appellationsge richts aus den in demselben wohnenden Advocaten einen Ausschuß bestellen, welcher die erstmalige Wahl der Advo- catenkammer zu leiten hat. Die Motiven lauten: Zu §. 79. Eine Bestimmung der Art, wie sie der §. 78 enthält, war nöthig, um die erstmalige gesetzmäßige Constituirung der Advocatenkammer möglich zu machen. Präsidentvr. Haase: Nimmt die Kammer auch den §. 79 an? — Einstimmig angenommen. Referent Abg. v. König: §. 80. Von der durch das Ministerium der Justiz mittelst Verordnung bekannt zu machenden Zeit an, wo gegenwär tige Advocatenordnung, welche für alle, auch die schon vor ihrem Erscheinen immatriculirten Advocaten verbindend ist, in Wirksamkeit zu treten hat, verlieren alle in Gesetzen und Verordnungen enthaltene, ihr entgegenstehende Bestimmun gen und Vorschriften ihre Kraft. Unser Ministerium der Justiz ist ermächtigt, die zur Ausführung dieser Advocatenordnung erforderlichen Anord nungen zu erlassen. Urkundlich haben Wir gegenwärtige Advocatenordnung eigenhändig unterschrieben und Unser Königliches Jnsiegel beidrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den Der Bericht sagt: Zu §. 80. Dieselbe Majorität der Deputation, welche bei §. 25 für die Aufhebung des Gesetzes vom 14. Mai 1840 sich erklärt hat, stellt hier den Antrag, nach dem Worte „Vor schriften" noch cinzuschalten: „insbesondere auch diejenigen des Gesetzes vom 14. Mai 1840, das Liquidiren der Advocaten betreffend." Mit vorbemerkten Abänderungen und Zusätzen empfiehlt die Deputation den Gesetzentwurf zur Annahme. Sie trägt zugleich darauf an, die im Eingänge erwähn ten Petitionen, soweit sie nicht durch Vorstehendes ihre Er ledigung gefunden haben, auf sich beruhen zu lassen, jedoch noch an die erste Kammer abzugeben. Ich erlaube mir nur noch einige Worte beizufügen. Es sind nämlich wahrend der Berathungen über die Advo catenordnung noch einige Zuschriften an die Kammer ein gegangen, welche denselben Gegenstand betreffen. Auf fallend ist es dabei gewesen, daß sie verschiedene Unter schriften führen und von verschiedenen Orten datirt sind, wahrend doch Handschrift und Papier dergestalt ähnlich sind, daß man fast denselben Verfasser voraussetzen muß und daher an der Echtheit dieser Schriften zu zweifeln be rechtigt ist; gleichwohl ist der Inhalt derselben geprüft worden, obschon es an und für sich eine unbillige Zumu- thung sein möchte, dergleichen Schriften noch an die De putation gelangen zu lassen, nachdem deren Berathungen bereits geschlossen sind und der Bericht bereits gedruckt ist, während doch längst bekaynt war, daß eine Advocatenord nung an die Stände gelangt fei. Der Inhalt ist indessen, wie gesagt, geprüft worden, enthält aber nichts, was nicht schon berücksichtigt, oder was außerdem noch beachtenswerth wäre. Noch an diesem Morgen endlich ist eine Eingabe zur Registrande gelangt von einem Herrn Günther v. Bünau in Radeburg und, soweit möglich, ist auch diese vom Referenten durchgesehen worden. Sie bezieht sich zum Theil auf die Notariatsordnung und wird in sofern also noch Erwägung finden; im Uebrigen ist aber vorzu schlagen, dieselbe ebenfalls, gleich den übrigen Schriften, an die hohe erste Kammer gelangen zu lassen, um nach Be finden dort weiter in Erwägung zu kommen. Was den von der Majorität der Deputation beantragten Zusatz zu § 80 anlangt, so bedarf es keiner Erwähnung, daß derselbe durch den Beschluß der Kammer bei Z 25 seine Erledigung gefunden hat, indem er auf den Fall eventuell berechnet war, daß §. 25 nach dem Vorschläge der Majorität An nahme fände, was nicht stattgefunden hat. Im Uebrigen, was den ganzen Gesetzentwurf betrifft, so ist das Schluß gutachten der Deputation hier ein einhelliges und über einstimmendes. Präsident vr. Haase: Da der Antrag der Majorität der Deputation bei §. 25, durch das hier im Entwurf vor liegende Gesetz das Mandat vom 14. Mai 1840, das Li- qnidiren der Advocaten betreffend, aufzuheben, bei Berath- ung des gedachten Paragraphen von der Kammer nicht gebilligt worden ist, so erledigt sich der zu §. 80 an diesem Sinne von der Majorität der Deputation gestellte Antrag. Infolge dessen ist darauf keine Frage zu stellen. Ich stelle daher einfach die Frage, nimmt die Kammer §.80 unverändert an? — Einstimmig Ja. Ehe ich zur Frage über die Annahme des Gesetzes schreite, habe ich noch die Anträge der Deputation zur Ab stimmung zu bringen, welche diese bezüglich der hierher ge hörigen Petitionen (Seite 84 des Berichts) gestellt hat. Die Deputation sagt in dieser Beziehung, „sie trage da rauf an, die im Eingang des Berichts (Seite 57) erwähn ten Petitionen, so weit sie nicht bereits Erledigung ge funden haben, auf sich beruhen zu lassen, jedoch noch an
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