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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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Abg. Echartr, Abg. Göhler, « v. Wöhrmann, - «.Schönberg, - Göldner, - Eisenstuck, - Oehmichen aus Kiebitz, - vr. Hermann, - Schilbach, - Stockmann, Präsident vr. Haase. - van der Beeck, - v. Nostitz-Drzewiccki, Staatsminister v. Beust: Ich bitte um die Erlaubniß, noch darauf aufmerksam machen zu dürfen, daß, nachdem bereits in der Vorlage darauf hingewiesen worden ist, daß das Ausschreiben der Beitrage sich baldigst nöthig machen werde, sich nunmehr die Nothwendigkeit herausstellt, dies womöglich in den letzten Lagen dieser Woche geschehen zu lassen. Die Staatsregierung wird sich' daher dafür zu verwenden haben, daß der vorliegende Gegenstand wo möglich schon in den nächsten Lagen in der ersten Kammer zur Berathung gelange. Bei dieser Dringlichkeit der Sache darf aber die Staatsregierung wohl die Voraus setzung aussprechen und sich der Zustimmung der Stände versichert halten, wenn sie auch unerwartet der ständischen Schrift zu dieser Ausschreibung verschreitet und dabei sich auf die Protokolle der beiden Kammern bezieht. Präsident vr. Haase: Ich nehme an, daß die Kammer damit einverstanden sei, daß die hohe Staatsregierung, nach erfolgter ständischer Zustimmung zu der Vorlage, nun in Gemäßheit derselben mit dem Ausschreiben der Beitrage vorzuschreiten, und die aufdiese Vorlage abzugebende ständische Schrift nicht erst abzuwarten habe. Ich schlage übrigens vor, daß der Herr Secretär über diese heute stattgefundene Berathung noch in heutiger Sitzung das Protokoll abfaffe, damit es in dieser noch heute vorgelesen und, wenn es genehmigt worden, sofort an die erste Kammer gelange, indem dadurch die letztere in Stand gesetzt wird, auch ihrer seits diese dringliche Angelegenheit schnell zu erledigen. Wir können nunmehr zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung übergehen, den Bericht der zweiten Deputation über den Ent wurf einer Advocatenvrdnung für das König reich Sachsen und ersuche ich den Herrn Referenten v. König uns den Äiesfallsigen Vortrag zu erstatten. Referent Abg. v. König: Das Allerhöchste Decret lautet: Seine Königliche Majestät lassen den getreuen Standen in den Beifügen die Entwürfe 1) zu einer Advocatenvrdnung und 2) zu einer Notariatsordnung füMMt den dazu gehörigen Motiven zugehen, sehen ihrer I Erklärung hierüber entgegen und verbleiben denselben in Huld und Gnaden stets wohl beigethan. Dresden, den 16. November 1857. Johann. (L. 8.) vr. Ferdinand v. Zschinsky. Es würde nun zum Vortrag der allgemeinen Motiven zu verschreiten sein, ich gestatte mir aber den Herrn Prä sidenten zu bitten, bei der geehrten Kammer und der hohen Staatsregierung anzufragen, ob sie von Vorlesung der Motiven abzusehen gemeint sind, da dieses Vorlesen aller dings aufhältlich sein würde, und die Regierungsvorlage sich bereits lange genug in den Händen der geehrten Kam mermitglieder befindet, so daß sie sich hinlänglich mit dem Inhalt derselben bekannt gemacht haben können. Präsident vr. Haase: Will die Kammer vom Vortrage der Motiven abschen, vorausgesetzt daß die hohe Staats regierung damit einverstanden ist? — Einstimmig Ja. Ist auch die hohe Staatsregierung damit einverstanden? Staatsminister vr. v. Zschinsky: Die Staatsregierung hat nichts dagegen. Die allgemeinen Motiven, von deren Vortrag ab gesehen wird, lauten: Allgemeine Bemerkungen. Ist das Recht aus der Sphäre des gemeinen Volks bewußtseins verschwunden und eine Wissenschaft geworden^ welche durch mühsames Studium erlernt wird, bedarf der Nichtjurist bei rechtlichen Angelegenheiten, bei Handlungen vor Gericht und vor anderen öffentlichen Behörden eines der Rechte kundigen Bcrathers, Beistandes, Vertreters. Die Advocatur erscheint hiernach als ein für civilisirte Zustande nothwendiges Institut. Wo der Versuch gemacht wurde, sie zu beseitigen, oder unnatürlich zu beschranken, hat der selbe nur eben dazu gedient, ihre Unentbehrlichkeit in ein Helles Licht zu stellen. Segensreich wirkt der Advocat, in dem er durch verständigen Rath Rechte sichert und Strei tigkeiten vorbeugt. Es kann seiner weder im bürgerlichen Processe noch im Strafverfahren entrathen werden, denn der Nichtjurist ist nur selten fähig, vollständig zu beurtheilen, welches die Lhatsachen sind, auf welche es bei Verfolgung oder Vertheidigung seines Rechtes ankommt, und dieselben erschöpfend, klar und im gehörigen Zusammenhänge vorzu führen, die sachentsprechenden Anträge zu stellen und in genügender Weise rechtlich zu begründen, die wahre Be deutung zweifelhafter Gesetze zu "entwickeln und die An wendbarkeit derselben auf den eben vorliegenden Fall dar- zulegen, auch Alles dies in der durch die Gesetze vorgeschrie- denen Form zu thun. Allein nicht blos, wenn es sich um Verhältnisse des bürgerlichen Rechtes oder wenn es sich um Vertheidigung im Strafverfahren handelt, sondern auch fast überall, wo ein Recht gefährdet oder verletzt ist, hat er dem Bedrohten oder Unterdrückten durch seine Rechts- kenntniß mit Festigkeit und Entschiedenheit den zur Wie derherstellung der zerstörten Rechtsordnung erforderlichen Beistand zu gewahren. Die Advocatur kann ihren Beruf nur erfüllen, wenn sie von Männern bekleidet wird, welche mit einer umfas senden allgemeinen Hoyern Bildung, mit einer gründlichere
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