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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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«ertheidigen mit Freimuth und Entschiedenheit, er soll redlich sein und ohne Ansehen der Person Jedermanns Recht wahren. Um aber alles Das mit Erfolg thun zu können, gehört dazu, daß der Sachwalter im bürgerlichen Leben einmal eine ehrenhafte Stellung einnimmt, dann aber auch, daß seine Lage materiell gesichert ist und er dadurch eine möglichst unabhängige Stellung genießt, denn verkennen Sie nicht, nur wenn der Sachwalterstand möglichst unab hängig ist, wird es ihm möglich sein, seinen Pflichten voll ständig nachzukommen und Jeden, der sich an ihn wendet, m Besitz eines verletzten oder verlorenen Rechtes zu setzen. Es ist daher ganz unzweifelhaft, daß je unabhängiger die Sachwalter in einem Lande gestellt sind, desto sicherer auch der Einzelne darauf rechnen kann, vorkommenden Falls seine Rechte vertreten zu sehen. Um dem Stande diese Stellung zu gewähren, ist es erforderlich, daß der Sachwalter stand nach außen eine ehrenhafte Stellung einnehme. Man hat dies dadurch zu erreichen gesucht, daß man nach den Erfahrungen, die in andern Ländern gemacht worden sind, und gestützt auf Petitionen, welche von den Sachwaltern selbst ausgegangen sind, die Advocatenvereine hingestellt und in der korporativen Gliederung, welche m'an ihnen ge geben, das Mittel erblickt hat, zur Hervorrufung und Auf rechterhaltung eines ehrenhaften Standesgeistes und über haupt auf Vertretung der Interessen des Standes hinzu wirken. Die Verbesserung der materiellen Stellung hat man auf verschiedene Weise zu erreichen gesucht, wovon bereits im allgemeinen Theile des Berichts die Rede ge wesen ist. Dessen ungeachtet sind aber in der Deputation theils Abänderungsvorschläge gestellt worden, theils auch ganz selbstständige Anträge im Berichte niedergelegt. Ich habe als Mitglied der Deputation geglaubt, an diesen An trägen mich nicht nur betheiligen, sondern auch wenn die selben zur Berathung kommen, soweit möglich in Schutz nehmen zu müssen. Ich habe geglaubt, dadurch nicht den Schein eines Sonderinteresses auf mich zu laden, weil ich davon ausgehe, wie ich auch im Eingang meiner Aeuße- rungen bemerkt habe, daß jede Verbesserung der Lage des Sachwalterstandes mittelbar auch der ganzen Bevölkerung zu Gute geht, weil je besser die Stellung des Sachver walters ist, er auch um desto unabhängiger für Diejenigen wirken kann, welche bei ihm Rechtshilfe suchen. Auch ich sehe mich daher gleich meinem Vorredner veranlaßt, die Kammer zu bitten, daß sie soweit möglich den von Sach waltern ausgehenden Anträgen ihre Genehmigung schenke, und dadurch Das, was der Gesetzentwurf angestrebt hat, nämlich eine Regelung der Verhältnisse der Sachwalter, herbeiführe, mittelbar aber auch dem allgemeinen Besten nütze, wenn die Stellung der Sachwalter mehr oder weniger verbessert wird. Abg. v. Erie gern: Die Berathung des jetzt vorlie genden Gegenstandes in der Deputation war für mich, wie ich mit Freuden erklären kann, eine höchst angenehme Be schäftigung. Ich theile nämlich aus voller Ueberzeugung die Ansicht der Vorredner, daß es eine wichtige Aufgabe der Gesetzgebung ist, dem Stande der Advocaten im Staate eine solche Stellung anzuweisen, die der Würde desselben und der großen und schweren Pflichten, die seine Mitglieder zu erfüllen haben, entspricht. Der Gegenstand war wohl allen Mit gliedern der Deputation von hohem Interesse, die Berathung selbst aber gewann an Annehmlichkeit außerordentlich da durch, daß die geehrten Mitglieder der Deputation, welche selbst dem Advocatenstande angehören, dabei allenthalben auf der einen Seite zwar pflichtmäßig die Rechte ihres Standes zu vertreten bemüht waren, auf der andern Seite aber sich stets von einer einseitigen Anschauung fern hielten. Es hat diese sehr richtig aufgefaßte Stellung der geehrten Herren zu dem günstigen Resultate der Berathung außer ordentlich viel beigetragen und ich halte mich als Vorstand der Deputation verpflichtet, hier öffentlich meinen Dank da für auszusprechen. Es kann aber nicht fehlen, daß doch in einzelnen Punkten die Ansichten von einander abweichen- Sie werden aber aus dem Berichte ersehen, daß das nur sehr wenige Punkte sind, auf welche bei der speciellen Be rathung zugekommen werden wird. Was nun im Allgemei nen den Gegenstand anlangt, so bin ich damit voll kommen einverstanden, daß die Unabhängigkeit des Ad- vocatenstandes stets aufrecht erhalten werden muß, und daß der Staat auch die Verpflichtung hat, bei der Ge setzgebung diese Unabhängigkeit vorzüglich ins Auge zu fas en. Aber, meine Herren, ich unterscheide hier die Unabhängig keit des ganzen Standes, die Unabhängigkeit jedes einzelnen Mitgliedes des Standes. Soll dieUnabhängigkeit des ganzen Standes vollständig gewahrt werden, so sind auch auf der andern Seite durchaus Bestimmungen notbwendig, wodurch dem Ausschreiten einzelner Mitglieder, die den hohen Zweck ihres Berufes weniger richtig erkennen, vorgebeugt werde. Ich glaube daher, daß ein Gesetz, welches auf der einen Seite diese Unabhängigkeit wahrt, allerdings auch verpflich tet ist, Bestimmungen aufzunehmen, welche ein Gegengewicht gegen die Unabhängigkeit der Einzelnen gewähren und bin der Ansicht, daß es unbedingt nothwendig sei, bei Erlaß der Advocatenordnung zugleich eine Gewalt zu schaffen, welche in disciplineller Beziehung noch eine andere, und zwar um fangreichere Aufsicht zu üben vermag, als es der Behörde möglich ist. Der Gesetzentwurf hat diesen Gesichtspunkt ebenfalls ins Auge gefaßt und es ist auch im Wesentlichen Einverständniß darüber in der Deputation erlangt worden. Ich habe daher blos noch im Allgemeinen die Erklärung zu wiederholen, daß ich sehr wünsche, daß das Gesetz zu Stande kommen möge, weil es nach meiner Ansicht eine sehr wesentliche Verbesserung des Advocatenstandes herbei- zuführen geeignet ist. Präsident v>. Haase: Wünscht noch Jemand im M-
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